Wegen Wind keine Kranentladung

    • Wegen Wind keine Kranentladung

      Moin Gemeinde,

      mein Auto ist pünktlich an der Baustelle angekommen. Laut Kranbediener und Sicherheitsbeauftragten ist wegen zu starkem Wind keine Kranentladung möglich. Andere Entlademöglichkeiten gibt es vor Ort nicht. Eine eventuelle Entladezeit kann niemand benennen. ("...kann auch erst morgn werden...")

      Nun die Frage: Kann ich Standzeiten sowie Frachtausfall durch boxen oder liegt das Risiko in dem Fall bei mir?

      Auftraggeber blockt erstmal ab und meint: "höhere Gewalt".
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Blödsinn "höhere Gewalt" Lies was in dem Transportauftrag dazu drin steht und das gilt. Wenn nichts vereinbart ist nach Hause fahren und wenn der Auftraggeber irgendwann mal die Ladung haben will muß er einen neuen Transportauftrag vereinbaren.

      Demnächst kommt ein Staplerfahrer bei Regen nicht mehr aus dem Lager raus "Höhere Gewalt" Stapler könnte rosten oder Fahrer erkältet sich...
    • Naja. Ich sehe das ein wenig anders. Der Frachtvertrag ist mit Gestellung des LKW an der Entladestelle erfüllt.

      Alles was jetzt kommt ist eine weitere Verfügung. Also wenn das Kommando warten lautet, muss das warten auch bezahlt werden. Ansonsten ist eine Verfügung zu einer anderen Entlade bzw. Lagermöglichkeit zu benennen, um das Auto dort abzuladen.

      Nicht ins Boxhorn jagen lassen. Die Entladung ist nicht Teil deines Frachtvertrages mit deinem Auftraggeber :p
      Ich war in meinem letzten Leben bestimmt der nordische Gott der Ungeduld:


      Hammersbald

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von austs ()

    • Haftbar kannst nur den Auftraggeber machen!

      Also Anweisungen vom Auftraggeber befolgen!

      Wenn es dein eigener Kunde ist, na ja was will man machen!

      Aber was lehrt das??

      Sollte man bei Auftragsannahme solche Sachen im Vorfeld besprechen!

      Wartet der Frachtführer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder aus Gründen, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, über die Lade- oder Entladezeit hinaus, so hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Standgeld). "
    • ich hab von meinem auftraggeber die anweisung anzurufen, wenn ich irgendwo länger als eine stunde warten muss!!!
      zu 95% gibts dann auch ein "standgeld", kann ich nicht abkippen weil irgendwas an der endladestelle nicht hin haut, gibts geld.
      aber das geht alles über den auftraggeber! auf jeden fall muss ich das extra auf dem frachtbrief vermerken, und unterschreiben lassen!
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • So, Lkw ist seit heute morgen in der Entladung. Auftraggeber hat sich als faírer Geschäftspartner erwiesen und noch ein paar Scheine locker gemacht. Anschlußladung kann ich auch heute noch übernehmen, also sind wir beide zufrieden und die Sache ist vom Tisch. :] :] :]
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • Original von F8889
      So, Lkw ist seit heute morgen in der Entladung. Auftraggeber hat sich als faírer Geschäftspartner erwiesen und noch ein paar Scheine locker gemacht. Anschlußladung kann ich auch heute noch übernehmen, also sind wir beide zufrieden und die Sache ist vom Tisch. :] :] :]



      Würde wetten, auf einer stinknormaler Baustelle wäre abgeladen worden!

      Oder?