Was zählt zur Arbeitszeit??

    • Was zählt zur Arbeitszeit??

      Hallo zusammen!

      Ich hab mal eine Frage zur neuen Arbeitszeitregelung für LKW-Fahrer. Die hat sich ja seit dem 01.09.2006 für angestellte Fahrer von LKWs mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t geändert. Als Höchstarbeitszeit gilt jetzt die 48-Stunden-Woche, die auf 60 Stunden erhöht werden kann, wenn ein Ausgleich erfolgt. Aber was zählt jetzt genau zur Arbeitszeit??

      Wie siehts mit den Be-und Entlade-Zeiten und der Bereitschaftszeit aus?? Zählen diese Zeiten auch zur Arbeitszeit??

      Heisst das, dass bei einer 5-Tage Woche im Normalfall ohne Erhöhung pro Tag nicht mehr als höchstens 9 1/2 Stunden gearbeitet werden dürfen?? Wie handhaben das die Speditionen (Arbeitgeber) in der Praxis??

      Für schnelle Infos wäre ich Euch sehr dankbar!!! :)
    • RE: Was zählt zur Arbeitszeit??

      Also ich versuchs mal
      Lenkzeit 3 std.
      Pause 1 std.
      Arbeitszeit 1 Std. = jede Örtlichkeit,an dem die Beförderung verbundenen Tätigkeiten ausgeübt werden (Be-und Entladen durch Fahrer Selbst , würd ich so auslegen öder täusche ich mich da ?)
      Lenkzeit 3 std.
      Pause 1 std.
      Lenkzeit 3 std.
      Bereitschaftszeit 1 std.
      Ruhezeit 11 std.
      Tageszeitraum 24 std. summe der Arbeitszeit 10 std.
      Keine arbeitszeit sind Ruhepausen,Ruhezeiten,Bereitschaftszeiten,Zeiten als 2.Fahrer auf dem beifahrersitz oder schlafkabine

      jetzt das lustige die wöchentliche arbeitszeit darf 48 std.auf 60 std. verlängert werden wenn innerhalb von 4 monaten der durchschnitt 48 std. nicht übersteigt
      beisp.
      april arbeitswochen 4 a 60 std = 240 std
      Mai arbeitswochen 4 a 60 std = 240 std
      juni arbeitswochen 4 a 60 std = 240 std
      Juli arbeitswoche 1 a 48 std = 48 std
      Juli woche 2-4 Urlaub
      4 Monate = 16 wochen
      Macht gesamt 768 std arbeitszeit : 16 wochen macht 48 std im wochen durschnitt

      Dazu kommt noch folgendes
      Der arbeitgeber ist verpflichtet:
      -Aufzeichnungen über die arbeitszeit zu erstellen
      -diese Aufzeichnungen sind 2 Jahre aufzubewahren
      -auf Abfrage des Fahrpersonals Kopien über die Aufzeichnungen auszuhändigen
      (wie sollen denn dies aussehen Gibt es da formfreiheit?????)

      HOFFE HILFT ETWAS
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • RE: Was zählt zur Arbeitszeit??

      Hallo Daffan!

      Erstmal vielen Dank dafür, dass Du Dir die ganze Mühe gemacht hast!!! :)

      So, jetzt zu Deinem Beitrag:

      Original von daffan
      Also ich versuchs mal
      Lenkzeit 3 std.
      Pause 1 std.
      Arbeitszeit 1 Std. = jede Örtlichkeit,an dem die Beförderung verbundenen Tätigkeiten ausgeübt werden (Be-und Entladen durch Fahrer Selbst , würd ich so auslegen öder täusche ich mich da ?)
      Lenkzeit 3 std.
      Pause 1 std.
      Lenkzeit 3 std.
      Bereitschaftszeit 1 std.
      Ruhezeit 11 std.
      Tageszeitraum 24 std. summe der Arbeitszeit 10 std.
      Keine arbeitszeit sind Ruhepausen,Ruhezeiten,Bereitschaftszeiten,Zeiten als 2.Fahrer auf dem beifahrersitz oder schlafkabine


      Der gesamte Arbeitstag würde dann nach Deinem Modell 13 Stunden betragen.

      Wie kommst Du auf insgesamt zwei Stunden Pause?? Laut gesetzlicher Regelung ist man als Fahrer verpflichtet, am Tag mindestens eine dreiviertel Stunde Pause(=Lenkzeitunterbrechung) einzulegen. Klar kann man auch mehrere Pausen nehmen, allerdings kommt man dann mit den Touren nicht mehr hin. Und beim Beladen-werden kann man ja auch nicht auf Pause stellen, weil man zwischendurch den LKW wieder ein Stück bewegen muss und der Pausenmodus dadurch wieder unterbrochen wird. Das heisst, man würde nicht so schnell auf zwei Stunden Pause kommen, ausser man nimmt wirklich zwei Stunden Pause. :(

      Original von daffanetzt das lustige die wöchentliche arbeitszeit darf 48 std.auf 60 std. verlängert werden wenn innerhalb von 4 monaten der durchschnitt 48 std. nicht übersteigt
      beisp.
      april arbeitswochen 4 a 60 std = 240 std
      Mai arbeitswochen 4 a 60 std = 240 std
      juni arbeitswochen 4 a 60 std = 240 std
      Juli arbeitswoche 1 a 48 std = 48 std
      Juli woche 2-4 Urlaub
      4 Monate = 16 wochen
      Macht gesamt 768 std arbeitszeit : 16 wochen macht 48 std im wochen durschnitt.


      Diese Rechnung ist in der Tat super, geht allerdings leider nur dann auf, wenn man in den vier Monaten wirklich drei Wochen Urlaub, also ca. 180 Stunden weniger geleistet hat

      Original von daffanDazu kommt noch folgendes
      Der arbeitgeber ist verpflichtet:
      -Aufzeichnungen über die arbeitszeit zu erstellen
      -diese Aufzeichnungen sind 2 Jahre aufzubewahren
      -auf Abfrage des Fahrpersonals Kopien über die Aufzeichnungen auszuhändigen
      (wie sollen denn dies aussehen Gibt es da formfreiheit?????)


      Ob es da Formfreiheit gibt, weiss ich leider nicht, allerdings dürfte das für die Unternehmen, die alle Daten digital auslesen und mit einer Software bearbeiten, kein Problem sein, denn die können die Daten auf Anfrage hin einfach ausdrucken oder per E-Mail verschicken. :)
    • RE: Was zählt zur Arbeitszeit??

      hallo
      die pause zählt ja nicht mit also bist du wieder bei 11 std. schichtzeit :P
      ja das keiner 2 std. pause am tag schafft wwährend des fahrns ist klar ist halt nen bsp. wie das in de rpraxis läuft wird sich zeigen da heißt es wieder rechnen rechnen,
      aber beim be-und entladen an der RAMPE kannste doch pause stellen wenn du nur die türen öffnen mußt da mußte doch nicht hin und her fahrn oder?? ;)
      ist eine bsp. rechnung aus der Info-broschüre Lenk-und Ruhezeiten im straßenverkehr
      vom verkehrsverlag Fischer
      hier der link vielleicht findeste da was verkehrsverlag-fischer.de
      Bestell-Nr. 31108
      3,50 Euro

      die 45 minuten lenkzeitunterbrechung sind keine arbeitspause nach dem arbeitszeitgesetz oder liege ich da falsch ?( ?( ?( ?( ?(
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von daffan ()

    • Original von daffandie pause zählt ja nicht mit also bist du wieder bei 11 std. schichtzeit :?P


      Stimmt!!! Also kann man für einen normalen Arbeitstag 10 Stunden plus eine Stunde Pause, also insgesamt 11 Stunden ansetzen, oder??

      Original von daffan ..aber beim be-und entladen an der RAMPE kannste doch pause stellen wenn du nur die türen öffnen mußt da mußte doch nicht hin und her fahrn oder?? ;)?


      Ne, das geht leider nicht. Beim Entladen muss der LKW immer ein bisschen bewegt werden und der Sensor des digitalen Tachographen merkt alles und schaltet dann direkt wieder in den Lenkzeitbetrieb um!!! X(

      Original von daffanist eine bsp. rechnung aus der Info-broschüre Lenk-und Ruhezeiten im straßenverkehr
      vom verkehrsverlag Fischer
      hier der link vielleicht findeste da was verkehrsverlag-fischer.de
      Bestell-Nr. 31108
      3,50 Euro?


      Vielen Dank für den super Tipp!!! Das Buch werd ich mir auf jeden Fall mal besorgen!!! :)

      Original von daffandie 45 minuten lenkzeitunterbrechung sind keine arbeitspause nach dem arbeitszeitgesetz oder liege ich da falsch ?( ?( ?( ?( ?(


      Hmmm...ich glaub, Du liegst da richtig und ich lag falsch!!! ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von VWG ()