Hallo zusammen!
Ich hab mal eine Frage zur neuen Arbeitszeitregelung für LKW-Fahrer. Die hat sich ja seit dem 01.09.2006 für angestellte Fahrer von LKWs mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t geändert. Als Höchstarbeitszeit gilt jetzt die 48-Stunden-Woche, die auf 60 Stunden erhöht werden kann, wenn ein Ausgleich erfolgt. Aber was zählt jetzt genau zur Arbeitszeit??
Wie siehts mit den Be-und Entlade-Zeiten und der Bereitschaftszeit aus?? Zählen diese Zeiten auch zur Arbeitszeit??
Heisst das, dass bei einer 5-Tage Woche im Normalfall ohne Erhöhung pro Tag nicht mehr als höchstens 9 1/2 Stunden gearbeitet werden dürfen?? Wie handhaben das die Speditionen (Arbeitgeber) in der Praxis??
Für schnelle Infos wäre ich Euch sehr dankbar!!!
Ich hab mal eine Frage zur neuen Arbeitszeitregelung für LKW-Fahrer. Die hat sich ja seit dem 01.09.2006 für angestellte Fahrer von LKWs mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t geändert. Als Höchstarbeitszeit gilt jetzt die 48-Stunden-Woche, die auf 60 Stunden erhöht werden kann, wenn ein Ausgleich erfolgt. Aber was zählt jetzt genau zur Arbeitszeit??
Wie siehts mit den Be-und Entlade-Zeiten und der Bereitschaftszeit aus?? Zählen diese Zeiten auch zur Arbeitszeit??
Heisst das, dass bei einer 5-Tage Woche im Normalfall ohne Erhöhung pro Tag nicht mehr als höchstens 9 1/2 Stunden gearbeitet werden dürfen?? Wie handhaben das die Speditionen (Arbeitgeber) in der Praxis??
Für schnelle Infos wäre ich Euch sehr dankbar!!!
