Was tun wenn der EX TU alle Scheiben vernichtet hat

    • Was tun wenn der EX TU alle Scheiben vernichtet hat

      Hab da mal eine Frage:
      Was kann Frau dagegen tun ,wenn der EX TU alle Schaublätter nicht im Gerichtstermin vorlegen will,kann,darf?
      Weder Gewerbeaufsicht noch Staatsanwaltschaft reagiert?

      Dokumentierte Verstöße-Kopien Schaublätter- in 146 Tagen /123 Verstöße gegen Fahrpersonalgesetz,ArbZG e.t.c ..ist aber nur bei 1 Person/Fahrer/in.

      Alle(fast) ex Kollegen fahren oder mussten so fahren.

      Wie kann, sollte man darauf reagieren?

      Cu
      Simone
      Bei der heutigen Politik kommen einen die Tränen.Nicht nur uns als BKF,Spedis,Tu`s , Kleinunternehmer ,Kraftfahrer und Autofahrern.

      lkwonlineshop

      :thumbsup:
    • RE: Was tun wenn der EX TU alle Scheiben vernichtet hat

      Komisch, normal sind die Ämter ganz scharf auf sowas und stellen dann den Betrieb auf den Kopf. Hier scheinen wohl Beziehungen oder "Schmierung" im Spiel zu sein.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Was tun wenn der EX TU alle Scheiben vernichtet hat

      Original von Simona
      Hab da mal eine Frage:
      Was kann Frau dagegen tun ,wenn der EX TU alle Schaublätter nicht im Gerichtstermin vorlegen will,kann,darf?
      Weder Gewerbeaufsicht noch Staatsanwaltschaft reagiert?

      Dokumentierte Verstöße-Kopien Schaublätter- in 146 Tagen /123 Verstöße gegen Fahrpersonalgesetz,ArbZG e.t.c ..ist aber nur bei 1 Person/Fahrer/in.

      Alle(fast) ex Kollegen fahren oder mussten so fahren.

      Wie kann, sollte man darauf reagieren?

      Cu
      Simone


      Irgend wie verstehe ich die Frage nicht richtig??

      Gehe davon aus mal, Sie Fahrer beim TU oder was.

      gar nichts!!!!!!! :D

      Was haben Sie mit den Verstößen zu tun?

      Tachoscheiben sind nur für die Aufzeichnung vom Fahrpersonalgesetz und sonst
      nichts.

      Fackt ist, Tachoscheiben gehen nur die Gewerbeaufsicht was an. Wenn diese kein
      Verfahren gegen den Unternehmer betreiben ist aus die Maus.

      Würden diese angenommen jetzt eine Ermittlung gegen den TU machen, dürfen
      sie keine Daten weiter geben.

      Es wäre ja noch schöner, dass jede Behörde Zugriff auf die Tachoscheiben oder
      jetzt die DIGI Aufzeichnungen hätte.
    • Würden diese angenommen jetzt eine Ermittlung gegen den TU machen, dürfen
      sie keine Daten weiter geben.


      Also als Nebenkläger bekommt man sicher Akteneinsicht !!!

      Es wäre ja noch schöner, dass jede Behörde Zugriff auf die Tachoscheiben oder
      jetzt die DIGI Aufzeichnungen hätte.


      Da muss ich dich leider Entäuschen, es hat fast jede Behörde Einsicht , genauso wie auf dein Bankkonto.

      Dank Schäuble und Beckstein !!! :D :D
      TTP nicht böse sein, bin zwar echter Bayer aber diese Frankenkrächtse Beckstein kann ich einfach nicht ab. 8) 8)

      saludo
      MC
    • Original von Manuel_Casas
      Würden diese angenommen jetzt eine Ermittlung gegen den TU machen, dürfen
      sie keine Daten weiter geben.


      Also als Nebenkläger bekommt man sicher Akteneinsicht !!!

      Es wäre ja noch schöner, dass jede Behörde Zugriff auf die Tachoscheiben oder
      jetzt die DIGI Aufzeichnungen hätte.


      Da muss ich dich leider Entäuschen, es hat fast jede Behörde Einsicht , genauso wie auf dein Bankkonto.

      Dank Schäuble und Beckstein !!! :D :D
      TTP nicht böse sein, bin zwar echter Bayer aber diese Frankenkrächtse Beckstein kann ich einfach nicht ab. 8) 8)

      saludo
      MC


      Also es gibt keine Einsicht und das wird auch so bleiben vorerst.

      Auch der Deutsche Polizist muss jetzt seit der Umsetzung ins nationale Recht(651/2006) die Finger davon lassen von der Geschwindigkeit bei der Scheibe.

      2 Fälle.
      Gebe den Bayern keine Auskunft wer LKW gelenkt hat. (Abstandskontrolle)
      So das Gezeter wie immer, vom Wohnsitz taucht Polizei auf und will Tachoscheibe.
      Jungfuchs und den richtig verarscht.
      Der wollte sich rechen und beim Gewerbeaufsichtsamt Anzeige erstattet wegen wo möglich Fahrzeitüberschreitung.
      Also GA will Tachscheibe jawohl bekommen sie. Ihm reichte sie per Fax vom RA.
      Auf die Frage hin, wird der Name vom Lenker weiter gegeben. Um Gotteswillen, wo
      kämen wir da hin.

      2.) Fall, wieder Tachoscheibe, nix Tachoscheibe, nur wenn sie mit rotem Schein von
      AG kommen mit Hausdurchsuchung und sie kamen und fanden die Tachoscheibe.
      Beschwerde eingelegt und all den PIPAPO und das Ende von der Geschichte, sie
      durften den Namen von der Tachoscheibe nicht weiter geben an die Bußgeldstelle.
      Die hatte aber dann den Namen, aber konnte OWI nicht verfolgen.

      Und heute beim Digi noch viel besser. Die Daten auf einem sicheren Server und aus die Maus.

      Wenn GA kommt, die Daten die brauchen per DVÜ kommen lassen und fertig.

      Genauso dürfen auch keine Mautdaten weiter gegeben werden.

      Wenn man natürlich alles macht was die sagen, hat man Pech.

      Was nützen einem 2 tolle Weiber, wenn der Rechtsanwalt nichts taugt. :D

      Aber hier online bekommen sie alles mit. Nur ein verkehrtes Wort und schon wird
      nach geschaut was da los ist.
    • Mal kurze Aufklärung:
      Scheinbar hat Kühlertaxi mich nur richtig verstanden.

      Ich bin bei einem TU gefahren-Tachoscheiben- ,da ich mir immer vor Abgabe der Schaublätter mir Kopien angefertigt hatte,konnte ich meine Fahrzeiten,Ruhe+Pausenzeiten + Kilometer nachweisen.Angewiesen von Dispo-wer sich aufregte wurde gefeuert.
      Ergo wurde ich gekündigt und Geld habe ich keines bekommen-Ergo Arbeitsprozess.Da sich der TU trotz Beantragung der Vorlage -Tachoscheiben im Original -nicht bereit war ,wurde von mir das Gewerbeaufsichtsamt + Staatsanwaltschaft eingeschaltet.Die erste Vernehmung bei der Polizei wurde von der Beamtin korrekt ausgewertet(Sie ist selbst lange Zeit LKW gefahren) und alle Kopien der Schaublätter beigefügt.Der nächste Beamte.teilte seine Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft dann wörtlich zitiert"er wisse überhaupt nicht gegen was er ermitteln solle" ?!mit.
      Mein Rechtsanwalt hatte Einsicht in die Ermittlungsakten.Er(Polizei) rät die Einstellung der Ermittlungen!
      Da der TU weiter diese Praxis fährt ist es mir unverständlich wenn ich hier immer Beiträge lese,wie das eigentlich gehandhabt wir-sollte.Habe mehrfach Fahrer dieser Spedi unterwegs getroffen.Waren welche dabei,die haben nach nicht mal 1 Tag ihren LKW wieder abgestellt.
      Sorry ich war damals auf einen Job angewiesen nach 5 j Harzt IV !Also bitte keine Kommentare ,bist selbst daran Schuld!!
      Kurzer Abriss-Sattelauflieger ,teilweise 800 km /tgl. bis 11 be+entladestellen!Fahrzeit+Arbeitszeit überlasse euch die Berechnungen.

      Schätze mal das Kühlertaxi da recht hat,da dies auch meine Auffassung ist.

      cu
      Simone

      Habe jetzt aber einen fairen Job und kann mich nicht beschweren.
      Bei der heutigen Politik kommen einen die Tränen.Nicht nur uns als BKF,Spedis,Tu`s , Kleinunternehmer ,Kraftfahrer und Autofahrern.

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    • Was nützen einem 2 tolle Weiber, wenn der Rechtsanwalt nichts taugt. :D

      Aber hier online bekommen sie alles mit. Nur ein verkehrtes Wort und schon wird
      nach geschaut was da los ist.[/quote]

      Sorry - was ist das für eine Aussage?Verstehe ich net..
      Bei der heutigen Politik kommen einen die Tränen.Nicht nur uns als BKF,Spedis,Tu`s , Kleinunternehmer ,Kraftfahrer und Autofahrern.

      lkwonlineshop

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    • Original von Simona
      Mal kurze Aufklärung:
      Scheinbar hat Kühlertaxi mich nur richtig verstanden.

      Ich bin bei einem TU gefahren-Tachoscheiben- ,da ich mir immer vor Abgabe der Schaublätter mir Kopien angefertigt hatte,konnte ich meine Fahrzeiten,Ruhe+Pausenzeiten + Kilometer nachweisen.Angewiesen von Dispo-wer sich aufregte wurde gefeuert.
      Ergo wurde ich gekündigt und Geld habe ich keines bekommen-Ergo Arbeitsprozess.Da sich der TU trotz Beantragung der Vorlage -Tachoscheiben im Original -nicht bereit war ,wurde von mir das Gewerbeaufsichtsamt + Staatsanwaltschaft eingeschaltet.Die erste Vernehmung bei der Polizei wurde von der Beamtin korrekt ausgewertet(Sie ist selbst lange Zeit LKW gefahren) und alle Kopien der Schaublätter beigefügt.Der nächste Beamte.teilte seine Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft dann wörtlich zitiert"er wisse überhaupt nicht gegen was er ermitteln solle" ?!mit.
      Mein Rechtsanwalt hatte Einsicht in die Ermittlungsakten.Er(Polizei) rät die Einstellung der Ermittlungen!
      Da der TU weiter diese Praxis fährt ist es mir unverständlich wenn ich hier immer Beiträge lese,wie das eigentlich gehandhabt wir-sollte.Habe mehrfach Fahrer dieser Spedi unterwegs getroffen.Waren welche dabei,die haben nach nicht mal 1 Tag ihren LKW wieder abgestellt.
      Sorry ich war damals auf einen Job angewiesen nach 5 j Harzt IV !Also bitte keine Kommentare ,bist selbst daran Schuld!!
      Kurzer Abriss-Sattelauflieger ,teilweise 800 km /tgl. bis 11 be+entladestellen!Fahrzeit+Arbeitszeit überlasse euch die Berechnungen.

      Schätze mal das Kühlertaxi da recht hat,da dies auch meine Auffassung ist.

      cu
      Simone

      Habe jetzt aber einen fairen Job und kann mich nicht beschweren.


      So da haben wir doch schon wie gesagt.

      Arbeitsgericht bekommt keine Einsicht in Tachoscheiben, da die nicht für Arbeitszeit
      kontrolle zulässig sind.

      Staatanawalt schreitet nur ein wenn ein öffentliches Intresse vorliegt.

      Ich sage mal so, da der Osten in Sachen Transportgewerbe sich von Anfang an(1990) auf der untersten Stufe sich bewegt, wird eher das öffentliche Intresse
      da liegen das die restlichen Arbeitsplätze erhalten bleiben.

      Zu den 2 Frauen.
      Manch TU hat 2 Stück, aber ein schlechter RA und sind irgend wann Harz IV.
    • @granit

      A ,jetzt verstanden--sorry das Problem mit Frauen :D :D :D :D

      Das mit dem osten kannst zwar net so pauschal sagen(gibt schon noch einige wenige die versuchen)-ist aber zu 80 % so wie du sagst,aber auch bei euch gibt es schwarze Schafe.

      Dein Zitat"Arbeitsgericht bekommt keine Einsicht in Tachoscheiben, da die nicht für Arbeitszeit"--ist nicht korrekt-Der TU hat auf erstes Verlangen durch den AN die Originaltachoscheiben vorzulegen-Gilten nicht als Beweis-aber als Indiz -

      Nee ,der hat keine Frau mehr der TU,die ist ihm weggelaufen..hat nur noch seinen Gevater Alkohol und andere Dro...
      Bei der heutigen Politik kommen einen die Tränen.Nicht nur uns als BKF,Spedis,Tu`s , Kleinunternehmer ,Kraftfahrer und Autofahrern.

      lkwonlineshop

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Simona ()

    • Mit den Frauen hast noch nicht richtig verstanden. Ich will damit sagen, viel wichtiger ist im Leben ein guter Rechtsverdreher, der nicht nur auf die Kohle schaut
      sondern was tut wie eine oder 2 Frauen.

      Mit den Fahrzeiten noch ein so ein Ding. Muß jetzt mehr durch die Blume sprechen.

      Speditionsinhaber xxxy und yyyx machen Besichtung bei einer BAG Kontrolle. :D :D

      Diese wird dann auch komentiert. Ich lege jetzt meine Hand dafür ins Feuer das beide Dreck am Stecken haben mit Fahrzeiten einhalten.

      Wenn dann mal was kommt weiß jeder wie es läuft, und wenn schon :D man hat ja seinen Neger. :P :P :P

      Die kleinen beissen die HUNDE

      Klar das wir auch schwarze Schafe haben und nicht wenige.