Was muss man dem Fahrer zum Laden zur Verfügung stellen?

    • Original von Knetepappi

      Alles andere muss vorher schriftlich zwischen Transporteur und Versender oder Empfänger vereinbart werden.



      und das ist in der Regel mit dem Erstspedi vom Versender vereinbart das der Fahrer bei den Discounter entlädt und wird vom Versender bezahlt.

      Und das ist dann der Knackpunkt, in welchem Ladeauftrag bekommt der TU
      die Anweisung das der Fahrer bei diesen Banditen entladen muss.

      Man kann sich weigern und bekommt auch vor jedem Gericht recht und auch Folgenkosten, Standzeit usw.

      Nur wer macht es? Dieser TU braucht bei dem Spedi nach keiner Ladung mehr
      nach zu fragen. Und so kuschen sie alle.
      Des gleichen Paletten Tauschgebühr. Ein großer bei uns berechnet den Fliesenhändlern diese Gebühr, aber kein Sup bekommt die vom der Spedition.
    • Das Problem ist meiner Meinung nach der Begriff der Verkehrssitte wie er oft im deutschen HGB und so auch im § 412 (regelt das Verladen) auftaucht. Verkehrsitte heißt wenn es fast alle machen wird es normal und ist dann ok, also kann der Fahrer natürlich zum Verladen eingeladen werden, aber sobald er das macht wird er Erfüllungsgehilfe des Verladers und wenn z.B. was passiert sind die Versicherungen des Verladers in der Pflicht. Von solchen Gummi§ wie 412 leben in Deutschland viele Gutachter und Rechtsanwälte bestens.
    • Original von Top
      ... und ich würde sagen das Beladen ist Aufgabe der Kollegen aus dem Lager und nicht des Fahrers. Der Verlader ist verantwortlich für die beförderungssichere Verladung und der Fahrer für die betriebssichere Befestigung. Wenn er im Lager des Verladers zum Erfüllungsgehilfen des Verladers wird hat das erhebliche Versicherungs und arbeitsrechtliche Folgen die ich z.B. nicht ohne besondere schriftliche Vereinbarung und zusätzliche Vergütung akzeptieren würde.


      Kurz und knapp:
      ob Nah- oder Fernverkehr, ob Einzelpal. oder Komplettladung.....Top hat in seinem Beitrag alles genannt. Das ist Gesetz...und so wird auch im Schadensfall verfahren bzw. beurteilt.