Was muss man dem Fahrer zum Laden zur Verfügung stellen?

    • Was muss man dem Fahrer zum Laden zur Verfügung stellen?

      Hallo zusammen!

      Ich sitze hier total in der Zwickmühle.

      Bisher haben die Fahrer der Spedition, die täglich unser Stückgut abholt, immer alle Paletten mit dem Hubwagen verladen.

      Jetzt ist ein neuer Fahrer da, der sagt, er will die schweren Dinger nicht per Hubwagen laden, wir sollen ihm unsere Ameise zur Verfügung stellen, dafür sei sie schließlich da.

      Die Kollegen aus unserem Lager sagen, das ginge aber nicht, da er damit immer so schwungvoll über die Kante an der Rampe holpert, dass die Ameise dadurch wohl ziemlich zügig kaputt gehen dürfte.

      Und was mache ich jetzt?
      Einerseits will ich ja auch nicht, dass der Fahrer sich unseretwegen die Knochen kaputt macht, andererseits kriege ich hier mit Sicherheit ordentlich einen auf den Deckel, wenn ich ihm fröhlich die Ameise überlasse und die dann tatsächlich bald hinüber ist.

      Hilfe?
      Hat der Fahrer einen Anspruch auf Nutzung unserer Ameise?

      Für eine verbindliche Info würde ich mich sehr freuen.

      Ciao,
      Mafdet
    • RE: Was muss man dem Fahrer zum Laden zur Verfügung stellen?

      Hallo Mafdet und herzlich willkommen,

      Ich würde in dem Fall sagen, der Fahrer soll die Ameise haben, aber langsam fahren. Wenn die Lageristen ihn dann wieder beim Heizen erwischen, können sie sie ihm ja wieder wegnehmen. Anspruch hat er wohl eher nicht, ist eine Sache zwischen euch und seiner Spedition, aber ich hätte, pfleglichen Umgang vorausgesetzt, auch gerne eine Ameise, die beim Kunden steht, zum Laden.

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • ... und ich würde sagen das Beladen ist Aufgabe der Kollegen aus dem Lager und nicht des Fahrers. Der Verlader ist verantwortlich für die beförderungssichere Verladung und der Fahrer für die betriebssichere Befestigung. Wenn er im Lager des Verladers zum Erfüllungsgehilfen des Verladers wird hat das erhebliche Versicherungs und arbeitsrechtliche Folgen die ich z.B. nicht ohne besondere schriftliche Vereinbarung und zusätzliche Vergütung akzeptieren würde.
    • und ich würde sagen das Beladen ist Aufgabe der Kollegen aus dem Lager und nicht des Fahrers.


      Im Grunde genommen trifft diese Aussage zu.
      Doch der Alltag sieht nun mal anders aus, vor allem im Stückgut-Geschäft.
      Dies sollte ein erfahrener Kollege wie Sie eigentlich wissen. ;)

      Zur Fragestellerin. Der Fahrer hat keinen Anspruch auf die Ameise. Fragen Sie ihn beim nächstenmal, ob er eine Erlaubnis für den Gebrauch solcher Flurförderfahrzeuge besitzt.
      Wenn nicht, würden Sie sogar grob fahrlässig handeln, sollten Sie ihm die Ameise überlassen.

      Gruß
      T.T.P.
    • Original von Top
      ... und ich würde sagen das Beladen ist Aufgabe der Kollegen aus dem Lager und nicht des Fahrers. Der Verlader ist verantwortlich für die beförderungssichere Verladung und der Fahrer für die betriebssichere Befestigung. Wenn er im Lager des Verladers zum Erfüllungsgehilfen des Verladers wird hat das erhebliche Versicherungs und arbeitsrechtliche Folgen die ich z.B. nicht ohne besondere schriftliche Vereinbarung und zusätzliche Vergütung akzeptieren würde.


      100% agree!!

      Diese illegale Praxis setzt sich leider auch immer mehr im Ladungsverkehr durch (z.B. be8i den Discountern).

      Folgendes ist bei der Gestellung von Flurfördergeräten zu beachten:
      - schriuftliches Einverständnis des Verantwortlichen beim Spediteur und dem Versender
      - Einweisung durch den Verlader
      - Tragen von Sicherheitsschuhen durch den Bediener

      habe letztens bei einem großen Discounter wegen den Sicherheitsschuhen einen Disput gehabt, da diese von ihm nicht gestellt werden und er dies Dienstleistung Entladen auch nicht bezahlt.
      Ende: habe Anzeige gegen den Discounter beim Gewerbeaufsichtsamt erstattet und die Ware nach Rücksprache mit dem Auftraggeber wieder mitgenommen.

      Mal sehen, wie es weitergeht....
    • Original von hurgler0815


      Diese illegale Praxis setzt sich leider auch immer mehr im Ladungsverkehr durch (z.B. be8i den Discountern).



      Mal sehen, wie es weitergeht....


      Für das Verladen der Sendung auf den LKW (und das ist vielen - auch gewerblichen - Versendern offenbar völlig unbekannt) ist im Regelfall der Spediteur oder Frachtführer ebenfalls nicht verantwortlich. Das Gesetz weist diese Aufgabe, wie auch die Entladung, eindeutig dem Absender bzw. Empfänger zu.

      Das kann - und wird im Regelfall - selbst dann gelten, wenn der LKW-Fahrer bei der Beladung mithilft, oder diese sogar komplett übernimmt. Läßt der Fahrer des Spediteurs beim Beladen des LKW also die Palette vom Gabelstapler fallen, fällt das in den Risikobereich des Absenders (und der hoffentlich von ihm unterhaltenen Versicherung). Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Beladen (Entladen) dem Frachtführer entweder ausdrücklich übertragen wurde, wenn aus technischen Gründen (z.B. Tankfahrzeug mit Pumpe) die Be-/Entladevorrichtung zum Fahrzeug gehört, oder wenn er 'nach der Verkehrssitte' zu dieser Tätigkeit verpflichtet ist. Letzteres ist die absolute Ausnahme, das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen solchen Fall etwa angenommen bei der Beladung eines Autotransporters durch dessen Fahrer.

      Verjährung von Transportschäden
    • Original von T.T.P.
      Fragen Sie ihn beim nächstenmal, ob er eine Erlaubnis für den Gebrauch solcher Flurförderfahrzeuge besitzt.

      Die ist aber nur für Stapler und solche Ameisen vorgeschrieben, wo der Bediener mitfährt. "Normale" Ameisen zum mitlaufen darf jeder bedienen. Das schwere Ding ist natürlich nicht ganz ungefährlich und eine Einweisung wäre sinnvoll.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Was muss man dem Fahrer zum Laden zur Verfügung stellen?

      Hi!

      Danke für die schnellen Antworten.

      Dass eigentlich wir aufladen müssten, habe ich vorhin mal bei uns im Lager erzählt, und ein Kollege meinte, das wäre beim Fernverkehr so, aber bei Stückgut Nahverkehr wäre es genau anders herum:
      Der Fahrer muss die Paletten aufladen und wir dürften - rein rechtlich gesehen - noch nicht einmal die Ladefläche des LKW betreten.

      Was stimmt denn nun? Hilfe??

      Ciao,
      Mafdet
    • Das hat nicht mit Fernverkehr zu tun. Ab 2,5 da hört Stückgut auf .

      Die Fahrer sind im Lager nicht versichert. Passiert dem Fahrer im Lager etwas
      hat er die größten Probleme mit der BG.

      Mal Bei BG und HGB und AGB und CMR lesen, steht alles drin, nur keine dumme
      Sprüche, ich darf das nicht und ich darf das nicht.


      solong

      Edit: obiger Beitrag stammt von ein RA Transportrecht, dann sind die RA alle dumm
      oder Gerichtsurteile vom Transportrecht sind Luft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()

    • Nach Speditionsbedingungen heisst es immer "frei Ladekante".
      Somit hat das Lagerpersonal nichts auf der Ladefläche verloren und der Fahrer nichts auf der Rampe oder im Lager.
      Das gleiche gilt in versicherungstechnischer Hinsicht.
      Usus ist es, dass das Lagerpersonal die Palette auf die Ladekante stellt und der Fahrer sie dort auf seinem Fahrzeug weiterbewegt.
      Alles andere muss vorher schriftlich zwischen Transporteur und Versender oder Empfänger vereinbart werden.
      Dosenschubser aus Leidenschaft, Karusselbremser aus Erfahrung