Original von fussel
sooo hab mich etwas beruhigt
kriegsbeil ist tief ein gebuddelt.
also ich entschuldige mich mal für mein verhalten und meine schreib weise ohne punkt und komme
und danke fürs Willkommen heißen troz der Start schwierigkeitenDas ist schon ne schöne Sitte das kenn ich auch von anderen Foren so.
hab aber mal schon die nächste frage.
gelten für umzug unternehmen die gleichen regelungen wie für den gewerblichen güterverkehr?
also wenn ich z.B. ein Umzugsunternehmen leite und einen Auftrag annehme und dann halt die Möbel und Kartons etc von Hannover nach Nienburg transportieren soll. hat man dann gleiche oder ähnliche Auflagen wie beim gewerblichen Güterverkehr?
gruß Sebastian
Bis 3,5 Gesamtgewicht frei, dann genehmigungspflichtig.
Ja ja andere Foren das man als neuer der A. und wenn man von einer Sache noch
Ahnung hat erst recht.
War gestern im Dachs Forum (BHKW) da schreibt der Mod ein neuen an und predigt
und zu Schluß schreibt er das er gar kein Dachs besitzt noch BHKW.

Gruß Grani