Manolo schrieb:
er Gliederzug wurde durch Polizeibeamte außen nachgemessen und für" 50-90 mm" über dem erlaubten Maß erklärt.
Es gibt da ein Urteil aus Bayern wieviel Toleranz ein Aufbau haben darf , die Karre war damals 1 m zulang , der Richter hat die Anzeige abgeschmettert , da wurde unterschieden zwischen MW Anhänger und WB .Laut dem Richter hätte die Karre noch nen meter länger sein dürfen . Kuck mal ob du das findest .
Der Richter hat damals argumentiert , es sei völlig irrelwand für die Verkehrs sicherheit wei lang ein Fahrzeug ist .
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