Warum nicht auch in Deutschland...

    • Wäre doch ein Gag, solche Anzeigen zu schalten. Allerdings nicht nach Bayern sonder Berlin.
      Das neue Fürstentum ist ja bei Berlin.

      Könnten dann Wetten abschließen, wann die Steuerfahnder vor der Tür stehen :D :D :D

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    • Jo ihr lieben würde Lilo Wanders sagen.

      Wenn schon ein Fürstentum, dann sollte es haben. Sandstrand, Schneelifte und eine Bank. Keine Religion sonst gibt es Krieg.

      Würde sagen, enteigen wir den Fürst von Monaco. :D :D

      LKWs auf keinen Fall dürfen verkehren.
    • Na wird das noch was?

      EU soll Anlastung externer Kosten stoppen

      Die Anrechnung externer Kosten belastet das Gewerbe.
      Die EU sollte wegen der Wirtschaftskrise die Diskussion über die Anlastung externer Kosten für den Schwerlastverkehr aussetzen. Diese Forderung ist Kern einer Resolution, welche die Internationale Straßentransportunion Iru vorbereitet. Zudem mahnt die Iru schnelle Lösungen bei der Neuregelung der Kabotage und der Einbeziehung selbstständiger Fahrer in die EU-Arbeitszeitrichtlinie an

      Die in der Eurovignetten-Richtlinie vorgesehene Anlastung externer Kosten für Lärm, Umweltschäden und Staus sei angesichts der prekären wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen nicht zu rechtfertigen, argumentiert die Iru. Deshalb wird sie die EU-Institutionen auffordern, vorerst von einer Anlastung abzusehen. Die Iru will der EU-Kommission, dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP) kommende Woche eine Resolution übermitteln.

      Zudem drängt der Weltverband auf eine schnelle Einigung über die Neuregelung der Kabotage im Güterkraftverkehr, ohne sich aber auf eine Position festzulegen. Rat und EP müssten sich aus Gründen der Rechtssicherheit unbedingt vor den Europawahlen am 7. Juni verständigen. Klare einheitliche Vorschriften seien nötig, um einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in der EU zu vermeiden, fordert die Iru. Sie verweist dabei darauf, dass am 1. Mai die Beschränkungen mit den neuen Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien – aufgehoben werden. Dabei deutet einiges darauf hin, dass die Kabotage künftig auf drei Fahrten innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an einen internationalen Transport festgeschrieben wird. Offen ist noch, ob und inwieweit diese Regelung schrittweise gelockert werden soll.

      Aus Gründen der Rechtssicherheit fordert die Iru, dass selbstständige Berufskraftfahrer über den 23. März hinaus von der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgeschlossen bleiben, solange sich Rat und EP nicht anders verständigt haben. Die Iru unterstützt zudem die Maßnahmen gegen die Scheinselbstständigkeit.
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!