Ware wurde nicht verladen,wir sollen sie bezahlen

    • Ware wurde nicht verladen,wir sollen sie bezahlen

      Hallo

      nun bräuchte ich mal euren Rat

      Wir habe im Frühjahr einen Transport aus der Timocom gefahren,mit 6 Abladestellen.Am der ersten Abladestelle hat der Fahrer bemerkt ,daß am der 2 Abladestelle eine Palette mit einem großen Teil fehlt.Wir haben dann das sofort der Firma und der Versandspedition gemeldet.Jetzt ist vor ein paar Wochen eine Rechnung über das fehlende Teil eingetruddelt.Wir haben dann mit der Spedition telefoniert wir bekammen nur die Auskunft daß das Teil bei uns sein müsste da der Fahrer dafür unterschrieben hat. Für den Fahrer ist es unmöglich an der Ladestelle die Ware genau zu kontrolierten da es viele Kleinteile und Kartons sind,halt Baumarktware.Wir haben der Rechnung wiedersprochen und sogar Handybilder eingereicht.Letzte Woche kam dann die 3 Mahnug.Jetzt bin ich mir nicht sicher ob ich die Rechnung bezahlen soll ,oder es auf Ärger ankommen lassen soll.Wobei sich es für den Betrag von 265,00 € es sich nicht lohnt.Aber es ärgert .

      Deshalb hätte ich gerne eine Meinung von euch.

      Gruß
    • Sieht schlecht aus, aber bei "unter Vorbehalt" ist es nicht ganz hoffnungslos. Ich hatte mal so einen Fall mit einer Komplettladung 25 Pal und 1000 Teile von IKEA von HH nach Freiburg. In Freiburg hat eine ganze Pal mit 2 to Geschirr gefehlt. Sowas geht nicht nachts auf einem Autohof verloren und man verliert es auch nicht auf der Strasse wärend der Fahrt. Hat den Richter alles nicht interessiert. Der Fahrer hätte die Übernahme unter Vorbehalt bestätigen müssen, aber hat er nicht also mußte meine Versicherung zahlen und ich 500 Euro Selbstbeteiligung
    • Top schrieb:

      Sieht schlecht aus, aber bei "unter Vorbehalt" ist es nicht ganz hoffnungslos. Ich hatte mal so einen Fall mit einer Komplettladung 25 Pal und 1000 Teile von IKEA von HH nach Freiburg. In Freiburg hat eine ganze Pal mit 2 to Geschirr gefehlt. Sowas geht nicht nachts auf einem Autohof verloren und man verliert es auch nicht auf der Strasse wärend der Fahrt. Hat den Richter alles nicht interessiert. Der Fahrer hätte die Übernahme unter Vorbehalt bestätigen müssen, aber hat er nicht also mußte meine Versicherung zahlen und ich 500 Euro Selbstbeteiligung

      Ich habe mal vor langer Zeit ein Urteil in der DVZ gelesen, dass "unter Vorbehalt" so ziemlich gar nix ist!!

      Du musst deinen Vorbehalt begründen. Also z.B.: Fahrer bei Beladung nicht anwesend, oder bei Verladung keine Papiere vorhanden usw. Ich habe allen meinen Jungs einen Stempel mit den div. Vorbehalten mitgegeben, seit dem ist weitestgehend Ruhe mit diesen Dingen. :thumbup:
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • @F8889

      Stimme Dir zu. Sowas erkläre ich meinen Fahrern auch immer gebetsmühlenartig, genau wie das mit dem Palettentausch dokumentieren. Keiner hört zu und wenn dann was kommt, und es kommt immer was, und ich was vom Lohn abziehen will sind die Gesichter lang.

      Der Verlader, Oceangate, ein Riesenschuppen meinte wenn er sein Lager wegen einer fehlenden evtl falsch eingelagerten Palette absuchen soll, dann kostet ihn das mehr als die Palette Wert ist.
    • Top schrieb:

      @F8889

      Stimme Dir zu. Sowas erkläre ich meinen Fahrern auch immer gebetsmühlenartig, genau wie das mit dem Palettentausch dokumentieren. Keiner hört zu und wenn dann was kommt, und es kommt immer was, und ich was vom Lohn abziehen will sind die Gesichter lang.

      Der Verlader, Oceangate, ein Riesenschuppen meinte wenn er sein Lager wegen einer fehlenden evtl falsch eingelagerten Palette absuchen soll, dann kostet ihn das mehr als die Palette Wert ist.
      Auch so kann man ein gutes Geschäft machen 8) , wir hatten hier bei uns auch solche Stempel - aber kurioserweise sollen wir die nicht mehr benutzen , weil - wie F8889 schon sagte , der Passus : Übernahme unter Vorbehalt keine Rechtsgültigkeit hat , daher Anweisung vom Chef : Entweder richtig nachzählen , wenn es nicht geht , draufschreiben : Ware nicht zählbar oder Auflieger abgesattelt usw.