Hallo zusammen.
Ich stehe grade wie ein Ochse vor dem Berg.
Eigentlich ist ja klar wann die CMR gilt, immer dann wenn grenzüberschreitend transportiert wird und mind. 1 Staat die CMr zerefiziert hat und wenn NICHT umgeladen wird.
Was ist aber wenn das ganze im Sammelgut läuft?
Angenommen:
Versandspediteur holt eine Sendung für Paris beim Versender ab und schlägt diese auf seinem Umschlagslager mit den anderen Sendungen für Paris um und läd diese auf den Fernverkehrs-LKW nach Paris. In PAris wird die Sendung dann auf dem Umschlagslager des Partnerspediteurs auf die Zielrelation umgeschlagen. Wo gilt nun welches Haftungsrecht?
Im Vorlauf muss der Spediteur nach ADSp haften? Im Hauptlauf nach CMR? und im Nachlauf nach nationalem franz. Recht? Oder durchgehend nach CMR?
Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt.
Für Hilfe währe ich sehr dankbar.
Gruss,
Raoul
Ich stehe grade wie ein Ochse vor dem Berg.
Eigentlich ist ja klar wann die CMR gilt, immer dann wenn grenzüberschreitend transportiert wird und mind. 1 Staat die CMr zerefiziert hat und wenn NICHT umgeladen wird.
Was ist aber wenn das ganze im Sammelgut läuft?
Angenommen:
Versandspediteur holt eine Sendung für Paris beim Versender ab und schlägt diese auf seinem Umschlagslager mit den anderen Sendungen für Paris um und läd diese auf den Fernverkehrs-LKW nach Paris. In PAris wird die Sendung dann auf dem Umschlagslager des Partnerspediteurs auf die Zielrelation umgeschlagen. Wo gilt nun welches Haftungsrecht?
Im Vorlauf muss der Spediteur nach ADSp haften? Im Hauptlauf nach CMR? und im Nachlauf nach nationalem franz. Recht? Oder durchgehend nach CMR?
Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu kompliziert ausgedrückt.
Für Hilfe währe ich sehr dankbar.
Gruss,
Raoul