wann darf ich weiter fahren????

    • wann darf ich weiter fahren????

      Hallo

      ich hätte gerne mal eure hilfe mit den lenk- und ruhezeiten

      nehmen wir mal an

      ein lkw mit 2 fahrern fährt am 02.04.2008 um 15 uhr los
      fahrer1 fährt 9 stunden zwischendurch wird auch 45 min. pause gemacht
      dann nehmen beide fahrer 5 stunden tagesruhezeit
      danach fährt fahrer 2 für 4 stunden
      und die beiden fahrer nehmen wieder für 4 stunden eine tagesruhezeit

      und jetzt zu meiner frage

      dürfen beide fahrer wieder volle 9 stunden fahren
      oder müssen Sie am stück 9 stunden pause machen

      ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

      danke

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    • Suchet und ihr werdet finden :D Rechnen kannst du.

      Ruhezeit bei der Mehrfahrerbesetzung
      Ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer muss innerhalb von 30 Stunden, nach dem
      Ende der letzten Ruhezeit, eine tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen
      haben. Die Ruhezeit kann im Fahrzeug nur dann verbracht werden, wenn dieses nicht fährt
      und für jeden Fahrer eine geeignete Schlafmöglichkeit zur Verfügung steht.
      Wöchentliche Ruhezeiten
      Eine wöchentliche Ruhezeit - WRZ beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-
      Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit.
      Beispiel:
      Nach dem Ende einer regelmäßigen (45 Std.) oder reduzierten Wochenruhezeit
      (24 Std.) beginnt der Fahrer am Sonntag um 22.00 Uhr seine Arbeitswoche. Nach Einhaltung
      der Lenkzeiten, der Fahrtunterbrechungen und der täglichen Ruhezeiten sowie den
      Höchstarbeitszeiten muss er am folgenden Samstag um 22:00 Uhr seine nächste
      Wochenruhezeit beginnen. War die letzte wöchentliche Ruhezeit eine reduzierte, so muss
      nunmehr eine regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten werden.
      Verteilung der wöchentlichen Ruhezeit
      In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende
      wöchentliche Ruhezeiten einzuhalten:
      1. zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
      2. eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit
      von mindestens 24 Stunden.
      Der Ausgleich der Reduzierung hat vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden
      Woche ohne Unterbrechung zu erfolgen (Ausgleichsvorgabe; mindestens 9 Std. + 21 Std.).