Vollkaskoschaden - Selbstbeteiligung

    • Vollkaskoschaden - Selbstbeteiligung

      Mal eine ERNST gemeinte Frage an die Versicherungsprofis....

      bin mal gespannt wie ihr das seht,oder ob es ähnliche vorfälle gibt.

      hergang:

      ich zuckel mit einem CHARTER WAY leihfahrzeug (atego 12to) über die landstraße und denk mir nix böses (tu ich ja nie).

      plötzlich krachts vorne links. ein entgegenkommender audi hat ein reh gerammt welches mir in die front geschleudert wurde und dort in embryo-haltung im scheinwerferausschnitt der stoßstange stecken blieb. reh tot. audi beule, am atego die viertel front zerbröselt.
      hm mietauto. also rennleitung geholt. die haben den vorgang wie geschildert aufgenommen.

      also die kiste in die werkstatt und ersatzfahrzeug und und und und.

      JETZT ein viertel jahr später kommt CW und hätte gerne von uns die 1OOO eur selbstbeteiligung der vollkassko.
      ist das normal?
      auf rückfrage hieß es der verursacher wäre ja das reh und von diesem sei nichts zu holen.

      ist nicht eher die versicherung des audi-fahrers in der pflicht??

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von tomdiesel ()

    • warum zahlen dann kieskutscher für windschutzscheiben und andere steinschläge? die zeugen ja auch keine steine.

      naja mir ists eigentlich egal.aber meine auffassung war eben daß der audi einen wildunfall hatte und es dadurch zu einem folgeunfall kam.

      wenn mein fahrzeug von einem teil eines geplatzten reifens getroffen wird und ich den pannenfahrer zu fassen krieg zahl ich meinen scheiß doch auch nicht selber.
    • Isegrim schrieb:

      iss nun mal so in den Verträgen bist meistens mit SB dran.


      Ich bin der gleichen Meinung.
      Wobei ich in diesem Fall auch zu einem Anwalt raten würde, da das Reh ja nicht in dein Auto gelaufen ist.
      Dein Schaden war ja ein Folgeschaden. Wäre der Audi nicht ins Reh gefahren wäre der Kadaver auch nicht bei Dir eingeschlagen.


      tomdiesel schrieb:

      warum zahlen dann kieskutscher für windschutzscheiben und andere steinschläge? die zeugen ja auch keine steine.


      Der Vergleich hinkt. Hier geht es letztendlich um LaSi bzw. um die Pflicht vor Fahrantritt einen verkehrsicheren Zustand herzustellengenau als wenn man Eis auf der Plane hat.
      Das herunter falen von Kies oder Eis kann man ja als Fahrer verhindern.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Ein Kieskutscher zahlt nur für Steine wenn diese von der Ladefläche fallen oder man kann nachweisen das dieser im Zwilling gesteckt hat, was sehr sehr schwierig ist!

      Zum Tom seiner Sache, er hat das Reh nicht angefahren sonder der andere und dieser hat Anspruch auf die Teilkasko.

      Der Audi Fahrer kann nichts dazu das er das Reh dem Tom in die Front geworfen hat, sonst müsste die Haftpflicht vom Audi Fahrer zahlen!

      Unfallverursacher ist das Reh!

      Reh hat keine Haftpflicht!

      Reh tot und kann nicht auf Schadensersatz verklagt werden!

      Reh hat keinen Halter und so kann kein weiterer auf Schadensersatz verklagt werden!


      Wäre es ein Hund gewesen, hätte beide Schäden der Hundehalter oder seine Haftpflicht zahlen müssen weil ein Halter oder Besitzer da wäre.

      Tom das ist Schicksal!