vive la france - Frankreich: Verschärfte Sozialgesetzgebung trifft auch den Straßengüterverkehr

    • vive la france - Frankreich: Verschärfte Sozialgesetzgebung trifft auch den Straßengüterverkehr


      Frankreich: Verschärfte Sozialgesetzgebung trifft auch den Straßengüterverkehr
      Die Französische Nationalversammlung hat das umstrittene Gesetz gegen „Sozialdumping und unlauteren Sozialwettbewerb" verabschiedet.
      Zwei Aspekte des neuen Gesetzes betreffen insbesondere den
      Straßengüterverkehr:

      Die [b]Kabotagevorschriften (3 Fahrten in 7 Tagen entsprechend der VO 1072/2009/EG) gelten jetzt in Frankreich auch für Nutzfahrzeuge unter 3,5t. Dem [b]Fahrer ist es verboten, seine regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Dem [b]Arbeitgeber obliegt es, diesen Vorschriften Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
      Sanktionen drohen auch, wenn der [b]Arbeitgeber den Arbeitnehmer/Fahrer in Abhängigkeit von der [b]zurückgelegten Strecke und/oder [b]der Menge der beförderten Güter [b]entlohnt.
      Nach der Veröffentlichung des Textes im französischen Amtsblatt wird die französische Regierung [b]Dekrete zur Umsetzung des Gesetzes verabschieden. Diese werden dann konkrete [b]Handlungsanweisungen enthalten und auch die [b]Strafhöhe für den Fahrer, der seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit trotz Verbots im Fahrzeug verbringt, definieren. Wir werden weiter berichten.
    • Thomma schrieb:


      Frankreich: Verschärfte Sozialgesetzgebung trifft auch den Straßengüterverkehr
      Die Französische Nationalversammlung hat das umstrittene Gesetz gegen „Sozialdumping und unlauteren Sozialwettbewerb" verabschiedet.
      Zwei Aspekte des neuen Gesetzes betreffen insbesondere den
      Straßengüterverkehr:

      Die [b]Kabotagevorschriften (3 Fahrten in 7 Tagen entsprechend der VO 1072/2009/EG) gelten jetzt in Frankreich auch für Nutzfahrzeuge unter 3,5t. Dem [b]Fahrer ist es verboten, seine regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Dem [b]Arbeitgeber obliegt es, diesen Vorschriften Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
      Sanktionen drohen auch, wenn der [b]Arbeitgeber den Arbeitnehmer/Fahrer in Abhängigkeit von der [b]zurückgelegten Strecke und/oder [b]der Menge der beförderten Güter [b]entlohnt.
      Nach der Veröffentlichung des Textes im französischen Amtsblatt wird die französische Regierung [b]Dekrete zur Umsetzung des Gesetzes verabschieden. Diese werden dann konkrete [b]Handlungsanweisungen enthalten und auch die [b]Strafhöhe für den Fahrer, der seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit trotz Verbots im Fahrzeug verbringt, definieren. Wir werden weiter berichten.



      Quelle ???
      Dayne Aussdruxwayse ys ygndwi comysh!
    • RE: vive la france - Frankreich: Verschärfte Sozialgesetzgebung trifft auch den Straßengüterverkehr

      Thomma schrieb:

      Die Kabotagevorschriften (3 Fahrten in 7 Tagen entsprechend der VO 1072/2009/EG) gelten jetzt in Frankreich auch für Nutzfahrzeuge unter 3,5t.

      Dieser Teil könnte aber Zoff mit der EU geben. Ich stelle mir gerade mal vor D würde das machen.... :whistling:
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • ich vermute mal Frankreich beruft sich auf Artikel 10 der VO(EG) 1072/2009


      die kleinen " Kühltaxis " sind ja nur von der Genehmigungs/Erlaubnispflicht gem. Art 1 der o.g. VO ausgenommen.


      Das interessante ist ja die Sicht der dt. Behörden. Wenn es nach diesen geht, kann der östl. Nachbar mit/ohne Ladung nach D. einreisen, 3 Fashrten in D, 3 Fahrten in NL, 3 Fahrten in ESP und so weiter machen, Es wird nur die Anzahl der Fahrten im jeweiligen Kontrollland kontrolliert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stahltrucker ()

    • Heute Post vom Verband bekommen , der Franzmann will für WE Ruhezeit im Auto 30 mille oder 1 Jahr Haft , der Frittenjupp 1.800 € . Von mir aus sollen die 60 mille nehmen oder Einsperren und den Schlüßel wegwerfen , würde mich freuen . Dann war noch so ein Begleittext dabei wie das Gesetz denn eigendlich mal gedacht war : die EU wollte das die Fahrer zu Hause sind am WE , aber das unter Strafe stellen ??? Man muß mal sehen ob die Franzosen nicht über das Ziel hinausgeschoßen sind usw. :cursing: Das unsere sogenannte Regierung sich da jeztzt dran hängt , Pustekuchen . :cursing: Mich würde ja mal interressieren was DHL und Consorten so als Parteispenden übers Jahr abliefern . Ich hab vor 2 Monaten gesehen wie die Buggis die für DHL ziehen ( gut das die für BDF noch zu Dämlich sind ) in DO gewechselt haben Sprinter mit Anhänger , 9 Mann raus , Gepäck raus , rin in den Volvo und 9 Mann gepäck in den Hänger und ab in den Sprinter . :cursing: :cursing: :cursing: Wen juckts ? Unsere Regierung nicht :cursing: :cursing: :cursing: