Frankreich: Verschärfte Sozialgesetzgebung trifft auch den Straßengüterverkehr
Die Französische Nationalversammlung hat das umstrittene Gesetz gegen „Sozialdumping und unlauteren Sozialwettbewerb" verabschiedet.
Zwei Aspekte des neuen Gesetzes betreffen insbesondere den
Straßengüterverkehr:
Die [b]Kabotagevorschriften (3 Fahrten in 7 Tagen entsprechend der VO 1072/2009/EG) gelten jetzt in Frankreich auch für Nutzfahrzeuge unter 3,5t. Dem [b]Fahrer ist es verboten, seine regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Dem [b]Arbeitgeber obliegt es, diesen Vorschriften Rechnung zu tragen. Zuwiderhandlungen werden geahndet.
Sanktionen drohen auch, wenn der [b]Arbeitgeber den Arbeitnehmer/Fahrer in Abhängigkeit von der [b]zurückgelegten Strecke und/oder [b]der Menge der beförderten Güter [b]entlohnt.
Nach der Veröffentlichung des Textes im französischen Amtsblatt wird die französische Regierung [b]Dekrete zur Umsetzung des Gesetzes verabschieden. Diese werden dann konkrete [b]Handlungsanweisungen enthalten und auch die [b]Strafhöhe für den Fahrer, der seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit trotz Verbots im Fahrzeug verbringt, definieren. Wir werden weiter berichten.