Verzollung in die Schweiz

    • schmauli86 schrieb:

      tach leute, hat hier jemand erfahrung mit Güterverkehr von deutschland in die schweiz??? was muss man alles beachten wenn man als spedition die komplette zollabfertigung übernimmt :?:

      grüße

      zoll.de ;)
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Die Schweiz ist auf jeden Fall kein Land, bei der Du dir jedesmal Gedanken machen musst, ob die Ware dort ordnungsgemäß ankommt, oder ob der Zoll mal wieder die Finger im Spiel hat.

      Einzig wichtige meines Erachtens ist ab 2013:

      Man sollte auf jeden Fall am zuständigen Binnenzollamt ab 2013 ein T-Papier eröffnen! Versandverfahren und Verzollungen werden weder in Bad Säckingen, Rheinfelden, Weil am Rhein, etc. an den Grenzzollämtern nicht mehr eröffnet! Wer kein T-Papier dabei hat, wird kostenpflichtig rückgeführt! An dem in Weil am Rhein sitzenden Binnenzollamt (Welches auch örtlich für Rheinfelden zuständig ist) jedoch dürfen nur Ortsansässige Firmen ihre Waren gestellen und Verzollungen/Versandverfahren eröffnen. Diejenigen, die also kein T-Papier dabei haben, dürfen dann die knapp 60 km von Rheinfelden/Weil am Rhein zurück nach Freiburg fahren, um an diesem Binnenzollamt das gewünschte Zollverfahren zu eröffnen. Und das wird Zeit, Nerven und vor allem Geld kosten....
      Lieber erst um 18 Uhr zuhause, als um zwei im Krankenhaus.
    • Wie kommst du jetzt auf Neuenburg?
      Mir ist nicht bekannt, dass dort der Zoll ein Binnenzollamt aufmacht...

      Zwar kann eine Zollagentur/Spedition notfalls sogar in Weil am Rhein ein T-Papier eröffnen, jedoch bedenke, das die Gestellungspflicht der Ware nach Art. 40 Zollkodex weiterhin bestehen bleibt. Eine Gestellung ausserhalb des Amtsplatzes nach § 9(2) AWV ist in so einem Fall (Wie oben geschildert) nicht mehr möglich. Somit MUSS!!!! Der Transporteur/Fahrer auf jeden Fall Minimum nach Freiburg zum Binnenzollamt (In diesem Falle eben die Ausfuhrzollstelle) fahren und die Ware dort gestellen, da dort eine Ausnahme nach Art. 791 ZK-DVO zur Überlassung der Ware in das Ausfuhrverfahren getätigt werden muss.

      Also sorgt auf jeden Fall dafür, wenn Ware in/durch die Schweiz transportiert wird, dass diese unbedingt an dem örtlich zuständigem Zollamt (Dort, wo die Ware eben verladen/gelagert/verpackt wird) in das Ausfuhrverfahren überlassen und ein T-Papier erstellt wurde! Lasst euch auf keinerlei Disjkussion ein, von wegen der Disponent wird das telefonisch regeln.. Nix! Der Zoll macht hier (Besonders die Schweizer) keinerlei Ausnahmen! Keine Eröffnung von Versandverfahren und Verzollungen mehr an der Schweizer Grenze! Ausser natürlich für die dort ansässigen Versender/Ausführer/Firmen.


      Wer ab 2013 ohne T-Papier in/durch die Schweiz fährt, ist selber schuld! Zwar gibt es noch eine kurze Übergangsfrist, diese wird jedoch trotzdem eine Menge Zeit und Ärger kosten.
      Lieber erst um 18 Uhr zuhause, als um zwei im Krankenhaus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nettiman ()