Verträge mit den Kunden u. s. w.

    • Verträge mit den Kunden u. s. w.

      Hallo Leute,

      ob hier viel los ist oder nicht - bin trotzdem immer ieder froh die Möglichkeit zu haben meine Fragen an euch zu stellen.

      Nochmal zu mir: Ich - Verteilerverkehr / 12 t. was sich vom deutlich seriöserem grenzüberschreitendem Güterkraftverkehr untersccheidet.

      Meine Fragen:

      Wg. Verträge mit den Kunden. So we ich bisher bitbekommen habe läuft bei uns "kleinen" LKW Unternehmern folgendes ab: Bekommt man einen Auftrag - so bekommt man auch einen vom Auftraggeber angefertigten "standart" Vertrag. Passt der Inhalt, sagt man entweder ja - oder nein.

      Was aber meine Frage ist:

      So wie es aussieht, muss ich mich Derzeit durchschlagen (da ich "Anfänger" bin) in dem ich Sonderfahrten für verschiedene Auftraggeber übernehme. Wie mache ich das am klügsten mit den Verträgen? Lasse ich am besten eine AGB vom Anwalt errstellen und einen Rahmenvertrag damit meine Auftraggeber diesen unterschreiben? Oder wäre es klüger sich auf Regelungen berufen die alles regeln ohne das man eigene AGB braucht? Oder, oder, oder??


      Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen? Gibt es irgendwo Musterverträge und AGBs?
      Übrigens - dieses Dekra.net - hat es viele Informationen zu diesem Them für die 30 EUR Jahresbetrag?
    • In deinem Bereich (Sonderfahrten für div. Kunden) sind keine Verträge üblich.
      Die rechtlichen Dinge werden per Transportauftrag geregelt. Meist werden die ADSp vereinbart.

      Bist du bei einem Kunden in Dauerbeschäftigung, wird in der Regel ein Vertrag gemacht.
    • Super :)

      Sagt mal, gibt es eine üeberall übliche formulierung dessen, das man sich darauf beruft?
      Ich meine, das habe ich schon irgendwo gesehen, aber kann nicht mehr finden.

      Wie formuliert man das fach und gesetzgerecht?
      Falls ich das irgendwo gefunden habe, darf ich so eine Formuliereung ohne weiteres verwenden oder werde ich dafür bestrafft, weil ich es jemandem geklaut habe??
    • Danke Leute :)))

      Genau das habe ich gemeint.

      Gibt es da sonnst noch was wichtiges zu dem Thema wenn man sich auf ADSP beruft?
      z.B: ausdrückliche Vereinbarung, zwischen den Parteien? Haftungsversicherung? Spediteurhaftung?
      Ich bin ja noch selbstfahrender "Unternehmer" gibst es da persönlich für mich noch etwas zu beachten?

      Übrigens, wenn ich noch eine Einzellpersonfirma bin, darf ich auch "wir" schreiben? :)

      Ich weiss..... blöde Fragen aber lies meine Signatur.
      MFG: SPRUT
    • Vieleicht schreibst du ADSp aus und setzt die Abkürzung in Klammern. nicht jeder Kunde weiss mit dem Kürzel was anzufangen. Außerdem solltest du falls du vor hast es als Standart unten irgendwo drauf zu druck nicht vergessen das du auch wieder erwartens doch mal ins Ausland fahren könntest. Da kann die ADSP natürlich nicht gelten und um der Kundschaft nicht das gefühl zu vermitteln das sie besch....... werden sollen solltest du das auch erwähnen.
    • Ja, ich hätte schon vor dies in jedem Brief im unteren Bereich der Seite zu drücken.

      Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neueste Fassung.

      Warum ich zuvor gefragt habe wg. "wir"

      In meinem Briefkopf habe ich z.B.: einen Punkt gehabet "unsere Zeichen" einer hat mich angesprochen und meinte wenn ich alleine bin, darf ich nicht unsere, wir u.s.w. schreiben da dies in einer Form irreführend wirkt. Weiss nicht ob es stimmt.

      Wg. Ausland - nein, Danke - wenn, dann nur Verteilerverkehr und max. im Umkreis von 100km von Firmensitz, gelegentlich weiter entfernte Orte, aber maximal Deutschlandweit.

      Habe gerade Antwort auf meine Anfrage erhalten und da steht:

      Es gilt Deutsches Recht. Die Allg. Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung sind mit Auftragserteilung vereinbart, Diese beschränken in Ziff.23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB für Schäden im speditionellem Gewahrsam auf EUR 5,-- je kg. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 Sonderziehungsrechte je kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. - ereignis auf EUR 1,0 bzw. 2,0 Mio. oder 2 Sonderziehungsrechte/kg, je nach dem, welcher Betrag höher ist. Soweit Ihnen die ADSp nicht vorliegen, übersenden wir diese auf Anforderung; sie stehen Ihnen auch als Link auf unserer Homepage unter der Rubrik "AGB" zum Download zur Verfügung.

      Viel mehr als ich schreiben werde :)

      Habe übrigens im Lehrbuch nachgeschlagen und gefunden das es klar zwischen der Versicherung der Spediteurhaftung und der Versicherung des Gutes unterschieden wird, da die neuen ADSp 2003 zukünftig keinen Versicherungsautomatismus mehr enthalten.

      Kann es mir bitte jemand "übersetzen" :)

      Ansonnsten wie bereits im ersten Post beschrieben, bei der Übernahme einer richtigen Tour, gibt es bei "uns" einen Vertrag vom Auftraggeber. Ausserdem macht der auch Vorgaben für den Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung.

      Was schliesse ich aber laut ADSp? 8,33 SZR? Wenn der "Kunde" mehr will, dann soll Vorgaben machen, aber nur Vorgaben ohne Vertrag, da Sonderfahrten? Wie sein??

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von SPRUT ()