Vertauschte Sendung / Abliefernachweis

    • Vertauschte Sendung / Abliefernachweis

      Moin Kollegen,

      brauche mal kurze euer Wissen, bin mir nicht mehr ganz sicher + auch nicht wo genau es steht ?(

      Szenario:

      LKW nimmt zwei Paletten (unterschiedliche Auftraggeber)
      -> zwei unterschiedliche Entladestellen (FRA Airport + Kelsterbach Airport)
      -> Beide Entladestellen quittieren "rein" ohne Mängel etc.

      Eine Sendung geht weiter nach Argentinien die andere nach Thailand.

      3 Wochen später meldet sich der Auftraggeber von der Thailand Sendung.
      -> Du musst bei der Lieferung die Paletten vertauscht haben, meine Sendung wurde vertauscht!

      ...... Auftraggeber von der Argentinien Sendung kontaktiert und nachgefragt, Antwort "Wurde geliefert, wir haben keine Beschwerde erhalten stand jetzt."

      ==>> Zwei rein quittierte Belege
      ==>> Eine Sendung ohne Mängel geliefert

      -> Für uns nicht nachvollziehbar wo genau die Sendung vertauscht wurde, Stand aktuell ist davon auszugehen das die im Airport oder wo auch immer vertauscht wurde.

      //// FRAGE //// Wie genau war das nochmal mit "versteckten" Mängel, wie lange kann hier jemand eine Haftbarhaltung schicken?
      Ich habe was mit zwei Wochen im Kopf, bin mir aber echt nicht mehr sicher.
      + ist es bei Luftfracht anders als beim Landtransport? Wobei der Transport ja quasi innerhalb DE vom Lager zu Airport lediglich durchgeführt wurde.

      Danke euch + frohes schaffen! :thumbsup:
    • Viel "Aufdröselung" für einen einfachen Sachverhalt:
      2x reine Quittung = Thema durch!

      Exmado schrieb:

      Wie genau war das nochmal mit "versteckten" Mängel, wie lange kann hier jemand eine Haftbarhaltung schicken?

      Exmado schrieb:

      bin mir nicht mehr ganz sicher + auch nicht wo genau es steht

      Bei reiner Quittung sowieso nicht mehr relevant, aber hier hätte dir Google in 30 Sekunden geholfen:
      Frist 7 Tage sowohl national (HGB §438) als auch grenzüberschreitend (CMR).

      Exmado schrieb:

      + ist es bei Luftfracht anders als beim Landtransport? Wobei der Transport ja quasi innerhalb DE vom Lager zu Airport lediglich durchgeführt wurde.
      Du hattest einen Transportauftrag für die reine Landbeförderung. Also Rechtsgrundlage HGB Frachtrecht/CMR. Wie die Sendung dann "multimodal" weiter geht, ist völlig egal.
      Das wäre nur ein Thema, wenn der Spediteur als "Generalunternehmer" die komplette Transportkette mit mehreren Verkehrsträgern disponiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()

    • Danke!

      @Ahnungslos 3.0 ja, hast du schon recht mit / reine quittiertung = Thema durch!
      Ob das jedoch bei Multimodal Transporten genau so ist, war mir fremd.
      + den ausschnitt vom HGB habe ich gesucht, hatte in den Adsp gesucht aber wurde hier nicht fündig.

      @derandereTU
      Versteckter Mangel habe ich einfach genannt, ein direkter Mangel in dem Sinne liegt nicht vor!
      Bzgl. des Vertauschens, kann überall gewesen sein.

      Ordentlich angeliefert / reine Quittung.
      Anschließend der Airportspediteur, die Airline, der Empfangsspediteur ... wer auch immer hier noch in die Kette beteiligt ist.

      Wie kommst du du darauf "außer bei dir" ?

      Grüße
    • Exmado schrieb:

      Wie kommst du du darauf "außer bei dir" ?
      Es gibt im Flughafenbereich nach Anlieferung noch - theoretisch - einige Möglichkeiten, wo sich an zwei verschiedenen Abladestellen am Airport angelieferte Sendungen noch "begegnen" können.
      Die sind zwar alle nicht so wahrscheinlich, aber genauso wahrscheinlich wie das Szenario, dass mit reiner Quittung eine Sendung für Thailand statt die richtige für Argentinien angenommen wird.
      Selbst danach gibt es noch mehrere Schnittstellen/Prozessschritte, wo auffallen müsste, dass eine komplett falsche Sendung belabelt und gestaut wird.
    • Auch wenn es kein direkter Mangel ist, wäre es per Definition immer noch kein Versteckter (verdeckter) Mangel. Du wirbelst hier eine Begriffe wild durcheinander.

      Kann es sein, das eventuell schon der Absender was vertauscht hat?

      Als ich noch in der Stückgutbranche unterwegs war, geschahen die meisten Vertauschungen durch falsches Labeln der NV-Fahrer. Falscher barcode drauf und schon hatte man tagelang Streß. Als es noch Hallenscheine gab, musste der Verlader noch das Etikett mit Adresse lesen. Heute interessiert das keinen mehr.

      Ich würde mir mal paar Fotos vom Inhalt und der Palette selbst zusenden lassen. Eventuell kann man relativ fix auf den wahren Versender schließen. Deine Palette steht dann dort, wo diese hier hin sollte. Möcht ich fast wetten.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Ich würde mir mal paar Fotos vom Inhalt und der Palette selbst zusenden lassen.
      Ist die Frage, wieviel Aufwand man proaktiv treiben will, nachdem man mit den reinen Quittungen rechtlich aus jeder Haftung raus ist.
      Eventuell kommt dann doch noch irgendein Detail raus, was dann spitzfindig dazu dient,doch zu versuchen, eine Mithaftung zu konstruieren.

      Ich hatte vor einigen Jahren die Situation mit zwei größeren Teilpartien (beide oberhalb 4 Ldm) vom gleichen Versender für zwei regelmässige Abladestellen im Ausland.
      Von beiden reine Quittung auf CMR und auf den Lieferscheinen . Quittung somit nicht nur auf Packstückebene, sondern sogar auf Artikelebene.
      Nach ca. 10 Tagen meldet sich Empfänger B, dass er zwei Paletten für Empfänger A am Lager gefunden hätte.
      Empfänger A hatte zu dem Zeitpunkt noch gar nicht realisiert, dass ihm zwei Paletten fehlten und musste erst eine Bestandsprüfung beim Artikel machen, ob festzustellen, dass er eine Differenz zwischen Soll -und Istbestand hatte :thumbsup:

      Hätte ich rechtlich mit den reinen Quittungen gar nichts machen müssen, ausser den sarkastischen Spruch "dann schaut mal wie ihr das zwischen euch regelt und passt beim nächsten Mal besser auf".
      Da der Versender ein A-Kunde ist und auch die Empfänger im Ausland normalerweise flexible angenehme Entladestellen sind, habe ich geräuschlos und zügig die Umfuhr organisiert.
      Hat mich einen überschaubaren Betrag gekostet und war mir die Kundenpflege wert.

      Bei Einmalgeschäft / Kleinstkunden oder bei einer hohen drohenden Schadensumme, wo dann "worst case" eine Mitverantwortung konstruiert wird, ist es m.M. sinnvoller hinter der "juristischen Firewall" bedeckt zu bleiben.
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      thommygera schrieb:

      Ich würde mir mal paar Fotos vom Inhalt und der Palette selbst zusenden lassen.
      Ist die Frage, wieviel Aufwand man proaktiv treiben will,

      da der Versender ein A-Kunde ist
      Ich bastele mal aus 2 Teilsätzen von Dir wieder einen kompletten. Womit Du Dir die Frage bereits selbst beantwortet hättest. Ich würde mich darum kümmern, aber bei ungeklärter oder nicht nachvollziehbarer Schuldfrage die Kosten in dem von Dir beschriebenen Fall "brüderlich" aufteilen
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Exmado, du machst Chaos, meiner Meinung nach.

      mich zitiere jetzt nicht, weil unterwegs und Telefon :)
      Also bitte Nachsicht, besonders aus Gera :-p

      Du hast bei A geladen dann bei B und bist zum Airport Frankfurt und Airport Kelsterbach, richtig?
      Oder ist für dich Frankfirt und Kelsterbach eins?
      Somit hast du zwei Colli aufm Auto und zwei entladestellen.
      Wenn Thailand was falsches erhalten hat, ist es ja easy, weil der Lieferant auf den Artikeln zu sehen ist(wenn kein ls dabei)
      Wenn Argentinien alles richtig hat, bist du eh raus, weil du nichts anderes hattest.
      Somit sind, zumindest aktuell, keine zwei Pakete vertauscht bei dir.
      Evtl ein Cilli beim Lieferanten für Thailand vertauscht(Inhalt colli löst es auf) oder beim Flughafen, aber da kommt noch ne drei ins Spiel

      von daher soll der ag von Thailand kläre. Was im Paket drin ist, dann kannst du erst was sagen

      jetzt ist es nur mutmaßen und Glaskugel lesen

      und erst recht kein verdeckter Mangel
    • @derandereTU
      alles gut, wir hatten doch schon alles sortiert und geklärt und sind eigentlich schon in der Nachspielzeit angelangt beim halben off-topic:
      Abschweifen und Geschichten aus unserem Speditionsleben erzählen, die irgendwie nur ganz entfernt mit der Frage was zu tun haben :)

      derandereTU schrieb:

      Du hast bei A geladen dann bei B und bist zum Airport Frankfurt und Airport Kelsterbach, richtig?
      Oder ist für dich Frankfirt und Kelsterbach eins?
      Ob der jetzt 2 Entladestellen in der Cargo City Süd hatte nur einen Steinwurf voneinander entfernt, oder 1x "off airport" Kelsterbach (das alte "Nest" der Luftfracht-Community in K'bach Am Taubengrund, Grüner Weg, Fasanenweg, Langer Kornweg) und dann eine Stelle ein paar Kilometer auf der anderen Seite des Airports in der "neuen" Cargo City Süd. Oder auch Lufthansa Cargo /Fedex etc. "on Airport" an der Nordseite...
      Ändert grundsätzlich nix an der Sachlage und Analyse.....
    • Obwohl ich in #2 die Frage von @Exmado schmerzfrei-rotzig wegbügeln wollte, sind wir jetzt doch schon bei einem zweistelligen Beitragszähler angelangt :thumbsup: :thumbup:

      Dass ich mir dafür mal ein "dislike" eingefangen haben statt den langweiligen "likes" , rettet mir den Tag. :)
      Wird doch noch ein lebhafter Sommerloch-Thread....

      derandereTU schrieb:

      Manchmal kämpft man mit zwei Sendungen an einem Tor, also sag besser nicht wie einfach es ist
      Au ja, erzähl uns gerne Storys von Airport-Anlieferungen, die sind manchmal mega-gruselig. =O

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