Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit < 20 km/h

    • Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit < 20 km/h

      Neues Kfz-Gesetz
      Zum 23.12.2023 plant die Bundesregierung die Umsetzung einer EU-Richtliniezur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in deutsches Recht, diesogenannte „KH-Richtlinie",

      EU 2021/2118. Darin ist eine Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit < 20 km/h vorgesehen. Haltersollten jetzt prüfen, ob sie von dieser Neuregelung betroffen sind bzw. eine Haftpflichtversicherung mit ebenso hohen Versicherungssummen wie für Pkw und Lkw nach der Kfz-Pflichtversicherung besteht. Einige Versicherer bieten im Bereich der Betriebshaftpflicht keine Versicherungssummen auf Basis der Kfz-Pflichtversicherung oder nur gegen Gebühr eine eigenständige Kfz Police.

      Alle sollten das mit Ihrem Versicherer/Betreuer/Makler klären und ggf. schriftlich bestätigen lassen.

      Einige Gesellschaften, zu den wir auch gehören, bieten beitragsneutral Versicherungsschutz für Hub- und Gabelstapler mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit < 20 km/h. Wir tun dies im Rahmen und Umfang der KRAVAG Logistic Police (KLP).
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
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