Versicherungsfrage

    • Versicherungsfrage

      Servus mitenander.
      Ich bin LKW Fahrer im Angestellten Verhältniss. Ich fahre mit meinem LKW ( 12 Tonner) täglich nach Hause, quasi Lohnerhöhung.
      Jetzt haben wir einen neuen Logistikleiter bekommen, der mich fragte wie das mit der Versicherung aussieht: Wenn LKW beladen und aufgebrochen ,beschmiert oder beschädigt wird.
      Meiner Meinung nach ist dies ganz normal durch die Versicherung gedeckt.
      Wer kann mir da nähere Auskünfte geben oder hat schon mal so etwas gehabt. 8)
    • In den meisten Fällen wird die Versicherung keine Haftung übernehmen wenn das Fahrzeug nicht auf einem abgeschlossenen Gelände/Stellplatz und/oder in einer Halle/Garage steht.
      Zuhause auf der Straße wird keine Versicherung zahlen. Andererseits, warum fragt Dein Vorgesetzter nicht Eure Versicherung????
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von W4chund ()

    • Hallo, sukibiker

      Beschmiert ob da eine Versicherung zahlt, bezweifele ich.

      Aufbruch und Diebstahl vom Lkw, bezahlt die Teilkasko oder Vollkasko.

      Beschädigungen zahlt die Vollkasko.

      Ladungsdiebsstahl werdet ihr drauf sitzen bleiben wie der Kollege W4chund schon schrieb.

      Viele TUs und Fahrer rechnen nicht mit ihrer Dummheit das Warendiebstähle da nicht versichert sind.

      Es geht 10 Jahre gut und dann kommt mal eine Sache und der Laden ist dicht.

      Schau mal hier:

      schaermer.com/admin/pdf/67/2009082604353309_08.pdf


      Zur Sicherung von Fahrzeugen beim Abstellen ohne Aufsicht
      Saarländisches OLG
      Bei einem mit Digitalkameras und Camcordern beladenen Anhänger ist es nicht ausreichend, diesen bei einem Abstellen für die Dauer von 3 Stunden ohne Aufsicht lediglich mit einem Anhängerkupplungsschloss zu sichern. Der Diebstahl eines so gesicherten Anhängers ist nicht unvermeidbar.

      Zur Unvermeidbarkeit von Diebstahlsschäden
      OLG München
      Ein Güterverlust während einer 48-stündigen Ruhepause ist zumindest dann für den Frachtführer nicht unvermeidbar, wenn dieser auf einem unbewachten, frei zugänglichen und kaum einsehbaren Gelände in einem Gewerbegebiet erfolgt und der Anhänger hier über ein Wochenende abgestellt ist. Ein sorgfältiger Frachtführer würde zumindest Sorge dafür tragen, dass ein mit Diebstahlsicherung gesicherter Anhänger an einem beleuchteten, frequentierten und einsehbaren Parkplatz abgestellt wird und durch den Fahrer in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird bzw. der Fahrer im Fahrzeug verbleibt.

      Das Internet gibt genug her.
    • Grob Orga /Leichtfertigkeit Warendiebstahl

      Hallo zusammen,

      es kommt noch viel schlimmer!

      Wenn die Ware gestohlen wird werdet Ihr Euch wahrscheinlich noch nicht einmal auf Eure Haftungsbegrenzung nach HGB/CMR (8,33 SZR kg) berufen können. Wer so leichtfertig arbeitet haftet voll.

      Dann kommt das Thema Haftungsdurchbrechung zum Tragen und Ihr müsst den Schaden komplett übernehmen!!! Das kann sau teuer werden!!

      Der TU muss den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen, bei Kartoffelchips geht das vielleicht ja noch - aber bei Computerchips könnt Ihr Euch aufhängen.

      Schaut mal unter

      lkwrecht.de/Transport/Grobes_Organisationsverschulden

      So sieht das aus in der Praxis.

      Euer TT

      ps: ich habe in meiner Transportversicherung "Grob-Orga" mitversichert!
    • Checkliste Grob Orga / Leichtfertigkeit

      Guten Tag alle zusammen,

      ich habe eine "Checkliste zu diesem Thema". Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme, ich schicke sie Euch gerne als pdf-Datei zu.

      Schöne Woche
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de