Verlängerung Probezeit

    • RE: Verlängerung Probezeit

      Hallo Mankiw,

      man kann die Probezeit unter bestimmen Voraussetzungen verlängern. Jedoch bis max 6 Monate.
      Diese mögliche Verlängerung muß jedoch im Arbeitsvertrag verankert sein.
      Eine Verlängerung kommt in Betracht, wenn der AN grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen den Arbeitsvertrag verstößt. Es muß jedoch in der ersten Abmahnung bereits auf die drohende Probezeit-Verlängerung im Wiederholungsfall hingewiesen werden.

      Einfachste Lösung: Grundsätzlich eine Probezeit von 6 Monaten einführen. Mache ich seit je her.

      Gruß
      T.T.P.