Verlader macht Druck bei Fahrzeugausfall

    • StefanW1981 schrieb:

      Frage: Gibt es da kein Gesetzt? Ich stelle mir vor, dass es einen Haftungsausschluss geben muss oder so? Es kann ja keiner vorhersagen, dass jemand erkrankt. Ich finde so ein Vertrag ist garnicht umsetzbar. Oder irre ich mich? Ich habe schonmal recherchiert und HGB426 gefunden. Zählt der?
      Wir haben mittlerweile echt schlechte Gewissen, wenn wir krank sind. Wir kommen wissentlich krank zur Arbeit. Das kann keine Lösung sein.
      Hier ist ja was los :D
      Um wieder auf die Sachebene zurück zu kommen:
      Die Haftungsbefreiung lt. §426 HGB greift da nicht. Als Transportunternehmer im Festeinsatz ist es Bestandteil der Leistung,bei Fahrzeug- und Fahrerausfall Ersatz zu gestellen.
      Vertragsstrafen oder Schadenersatz bei Nichterfüllung sind nicht unüblich. Alles Vertragsfreiheit unter Kaufleuten.
      Wenn einem so ein Vertrag zu strangulieren droht, muss man schauen, dass man schnellstmöglich konform zu den Vertragsfristen aussteigt.

      Transportteufel schrieb:

      Der Neukollege hat da so seine Probleme beim Reinfinden in dieses Forum.
      So sehe ich das auch, ich empfehle Gelassenheit ;)
    • StefanW1981 schrieb:

      Hallo zusammen,

      ich bin Fahrer auf 7,5t LKW bei einem kleinen Unternehmen. Insgesamt sind wir 5 Leute. 4 Fahrer und der Chef. Alle fahren. Wir laden am Kundenlager und bringen die Ware zum Kunden. Das ist Handwerkerware.
      2 Kunden. Ein Kunde bekommt 2 LKW und der andere 3. Mein Chef ist 67 und fährt (leider noch). Nun, da er extrem unter Druck steht und wir alle extrem gerne und super gut zusammenarbeiten, möchte ich irgendwie Hilfe bieten. Aber ich kenne mich nicht aus.

      Er sagt, dass die Kunden Verträge mit Ihm haben, die besagen, das er verpflichtet ist, an 245 Tagen im Jahr LKW inkl. Fahrer zur Verfügung zu stellen. Nun kommen wir aktuell in Situationen, wo man auch mal ausfällt, Krank wird oder das ein Fahrer mal kündigt und wir Ersatz brauchen.

      Die Kunden scheinen Ihn im Falle eines Ausfalls wohl massiv unter Druck zu setzen, das der Vertrag gilt. Und wenn ein Fahrer ausfällt MUSS er Ersatz stellen. Wie er das macht ist denen angeblich egal. Und da wird offenbar auch mit Kündigung des Vertrags gedroht.
      Wir wissen alle, dass bei einem kranken Fahrer es sehr schwer ist, mal eben einen Ersatz zu finden. Oder wenn einer kündigt, dauert das auch seine Zeit. Grade wir als "kleiner Laden" haben da nicht einfach einen rumsitzen, der nur drauf wartet, dass jemand ausfällt.

      Frage: Gibt es da kein Gesetzt? Ich stelle mir vor, dass es einen Haftungsausschluss geben muss oder so? Es kann ja keiner vorhersagen, dass jemand erkrankt. Ich finde so ein Vertrag ist garnicht umsetzbar. Oder irre ich mich? Ich habe schonmal recherchiert und HGB426 gefunden. Zählt der?
      Wir haben mittlerweile echt schlechte Gewissen, wenn wir krank sind. Wir kommen wissentlich krank zur Arbeit. Das kann keine Lösung sein.

      Kipper-Spedition schrieb:

      Ich sags mal frei nach Schiller: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ...usw. .... Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.
      In der Tat, Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Muss mann vorher prüfen. In Zweifelsfalle nicht unterschreiben. Und wenn schon geschehen, aus dem Vertrag fristgerecht
      aussteigen.
    • mal meine Meinung dazu.

      Beim Chef des TE ist auf gut deutsch "das Hemd zu kurz"


      oder anders es ist zu wenig Personal vorhanden.


      Wenn das Personal und der Fuhrpark nicht ausreicht, darf man solche Verträge nicht machen oder vlt erweitern.

      In meiner Firma hat der Chef mehrere Aushilfsfahrer ( bei 11 Fahrzeugen ) auf die er immer zurückgreifen kann, ausserdem hat er noch Lehrlinge welche selbständig fahren können. Wenn dann tatsächlich mal Not am Mann ist, nur dann, fährt der Chef mal selber.

      Einzige Ausnahme, er testet gerne mal Ladestellen, über die sich die Fahrer beschweren.
    • da_Prommi schrieb:

      StefanW1981 schrieb:

      Hallo zusammen,

      ich bin Fahrer auf 7,5t LKW bei einem kleinen Unternehmen. Insgesamt sind wir 5 Leute. 4 Fahrer und der Chef. Alle fahren. Wir laden am Kundenlager und bringen die Ware zum Kunden. Das ist Handwerkerware.
      2 Kunden. Ein Kunde bekommt 2 LKW und der andere 3. Mein Chef ist 67 und fährt (leider noch). Nun, da er extrem unter Druck steht und wir alle extrem gerne und super gut zusammenarbeiten, möchte ich irgendwie Hilfe bieten. Aber ich kenne mich nicht aus.

      Er sagt, dass die Kunden Verträge mit Ihm haben, die besagen, das er verpflichtet ist, an 245 Tagen im Jahr LKW inkl. Fahrer zur Verfügung zu stellen. Nun kommen wir aktuell in Situationen, wo man auch mal ausfällt, Krank wird oder das ein Fahrer mal kündigt und wir Ersatz brauchen.

      Die Kunden scheinen Ihn im Falle eines Ausfalls wohl massiv unter Druck zu setzen, das der Vertrag gilt. Und wenn ein Fahrer ausfällt MUSS er Ersatz stellen. Wie er das macht ist denen angeblich egal. Und da wird offenbar auch mit Kündigung des Vertrags gedroht.
      Wir wissen alle, dass bei einem kranken Fahrer es sehr schwer ist, mal eben einen Ersatz zu finden. Oder wenn einer kündigt, dauert das auch seine Zeit. Grade wir als "kleiner Laden" haben da nicht einfach einen rumsitzen, der nur drauf wartet, dass jemand ausfällt.

      Frage: Gibt es da kein Gesetzt? Ich stelle mir vor, dass es einen Haftungsausschluss geben muss oder so? Es kann ja keiner vorhersagen, dass jemand erkrankt. Ich finde so ein Vertrag ist garnicht umsetzbar. Oder irre ich mich? Ich habe schonmal recherchiert und HGB426 gefunden. Zählt der?
      Wir haben mittlerweile echt schlechte Gewissen, wenn wir krank sind. Wir kommen wissentlich krank zur Arbeit. Das kann keine Lösung sein.

      Kipper-Spedition schrieb:

      Ich sags mal frei nach Schiller: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ...usw. .... Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.
      In der Tat, Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Muss mann vorher prüfen. In Zweifelsfalle nicht unterschreiben. Und wenn schon geschehen, aus dem Vertrag fristgerechtaussteigen.
      Nö. Mein Anwalt meinte immer : Verträge sind da, um gebrochen zu werden. So bin ich schon 2x aus einem langfristigen Vertrag rausgeflogen ohne nennenswerte Abfindung.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Da warst du aber am kurzen Ende des Tischtuchs! Als kleiner Dienstleister der gegen einen Konzern aus einen Vertrag raus will stell ich mir schwierig vor. Die haben ein paar festangestellte Anwälte in der Hinterhand, die das schon zig Mal bei anderen gemacht haben und Erfahrung drin haben. Ich würde es darauf nicht anlegen, darum dienstlich wie privat: drum prüfet wer sich ewig bindet... :thumbup: