derandereTU schrieb:
Was ist den heute hier los…
So ähnlich war früher hier mal der Normalzustand
derandereTU schrieb:
Was ist den heute hier los…
Hier ist ja was losStefanW1981 schrieb:
Frage: Gibt es da kein Gesetzt? Ich stelle mir vor, dass es einen Haftungsausschluss geben muss oder so? Es kann ja keiner vorhersagen, dass jemand erkrankt. Ich finde so ein Vertrag ist garnicht umsetzbar. Oder irre ich mich? Ich habe schonmal recherchiert und HGB426 gefunden. Zählt der?
Wir haben mittlerweile echt schlechte Gewissen, wenn wir krank sind. Wir kommen wissentlich krank zur Arbeit. Das kann keine Lösung sein.
Transportteufel schrieb:
Der Neukollege hat da so seine Probleme beim Reinfinden in dieses Forum.
StefanW1981 schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin Fahrer auf 7,5t LKW bei einem kleinen Unternehmen. Insgesamt sind wir 5 Leute. 4 Fahrer und der Chef. Alle fahren. Wir laden am Kundenlager und bringen die Ware zum Kunden. Das ist Handwerkerware.
2 Kunden. Ein Kunde bekommt 2 LKW und der andere 3. Mein Chef ist 67 und fährt (leider noch). Nun, da er extrem unter Druck steht und wir alle extrem gerne und super gut zusammenarbeiten, möchte ich irgendwie Hilfe bieten. Aber ich kenne mich nicht aus.
Er sagt, dass die Kunden Verträge mit Ihm haben, die besagen, das er verpflichtet ist, an 245 Tagen im Jahr LKW inkl. Fahrer zur Verfügung zu stellen. Nun kommen wir aktuell in Situationen, wo man auch mal ausfällt, Krank wird oder das ein Fahrer mal kündigt und wir Ersatz brauchen.
Die Kunden scheinen Ihn im Falle eines Ausfalls wohl massiv unter Druck zu setzen, das der Vertrag gilt. Und wenn ein Fahrer ausfällt MUSS er Ersatz stellen. Wie er das macht ist denen angeblich egal. Und da wird offenbar auch mit Kündigung des Vertrags gedroht.
Wir wissen alle, dass bei einem kranken Fahrer es sehr schwer ist, mal eben einen Ersatz zu finden. Oder wenn einer kündigt, dauert das auch seine Zeit. Grade wir als "kleiner Laden" haben da nicht einfach einen rumsitzen, der nur drauf wartet, dass jemand ausfällt.
Frage: Gibt es da kein Gesetzt? Ich stelle mir vor, dass es einen Haftungsausschluss geben muss oder so? Es kann ja keiner vorhersagen, dass jemand erkrankt. Ich finde so ein Vertrag ist garnicht umsetzbar. Oder irre ich mich? Ich habe schonmal recherchiert und HGB426 gefunden. Zählt der?
Wir haben mittlerweile echt schlechte Gewissen, wenn wir krank sind. Wir kommen wissentlich krank zur Arbeit. Das kann keine Lösung sein.
In der Tat, Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Muss mann vorher prüfen. In Zweifelsfalle nicht unterschreiben. Und wenn schon geschehen, aus dem Vertrag fristgerechtKipper-Spedition schrieb:
Ich sags mal frei nach Schiller: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ...usw. .... Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.
da_Prommi schrieb:
StefanW1981 schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin Fahrer auf 7,5t LKW bei einem kleinen Unternehmen. Insgesamt sind wir 5 Leute. 4 Fahrer und der Chef. Alle fahren. Wir laden am Kundenlager und bringen die Ware zum Kunden. Das ist Handwerkerware.
2 Kunden. Ein Kunde bekommt 2 LKW und der andere 3. Mein Chef ist 67 und fährt (leider noch). Nun, da er extrem unter Druck steht und wir alle extrem gerne und super gut zusammenarbeiten, möchte ich irgendwie Hilfe bieten. Aber ich kenne mich nicht aus.
Er sagt, dass die Kunden Verträge mit Ihm haben, die besagen, das er verpflichtet ist, an 245 Tagen im Jahr LKW inkl. Fahrer zur Verfügung zu stellen. Nun kommen wir aktuell in Situationen, wo man auch mal ausfällt, Krank wird oder das ein Fahrer mal kündigt und wir Ersatz brauchen.
Die Kunden scheinen Ihn im Falle eines Ausfalls wohl massiv unter Druck zu setzen, das der Vertrag gilt. Und wenn ein Fahrer ausfällt MUSS er Ersatz stellen. Wie er das macht ist denen angeblich egal. Und da wird offenbar auch mit Kündigung des Vertrags gedroht.
Wir wissen alle, dass bei einem kranken Fahrer es sehr schwer ist, mal eben einen Ersatz zu finden. Oder wenn einer kündigt, dauert das auch seine Zeit. Grade wir als "kleiner Laden" haben da nicht einfach einen rumsitzen, der nur drauf wartet, dass jemand ausfällt.
Frage: Gibt es da kein Gesetzt? Ich stelle mir vor, dass es einen Haftungsausschluss geben muss oder so? Es kann ja keiner vorhersagen, dass jemand erkrankt. Ich finde so ein Vertrag ist garnicht umsetzbar. Oder irre ich mich? Ich habe schonmal recherchiert und HGB426 gefunden. Zählt der?
Wir haben mittlerweile echt schlechte Gewissen, wenn wir krank sind. Wir kommen wissentlich krank zur Arbeit. Das kann keine Lösung sein.
In der Tat, Verträge sind dazu da eingehalten zu werden. Muss mann vorher prüfen. In Zweifelsfalle nicht unterschreiben. Und wenn schon geschehen, aus dem Vertrag fristgerechtaussteigen.Kipper-Spedition schrieb:
Ich sags mal frei nach Schiller: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ...usw. .... Der Wahn ist kurz, die Reu‘ ist lang.
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