Verlader = Frachtvermittler??

    • Verlader = Frachtvermittler??

      Guten Tag,

      ein Freund von mir arbeitet in einem Industriebetrieb und disponiert dort die Werk-LKW. Nun möchte sein Chef, daß er auch Frachten vermittelt. D. h. er vermittelt für Speditionen deren überschüssige Frachten an Transportunternehmer und kassiert dann die Provision. Meine Frage ist: darf er das eigentlich einfach so? oder muss er eine extra Firma dafür gründen. Hier gehen nämlich unsere Meinungen auseinander.
      Bin auf eure Anworten gespannt.

      Gruss und schönen Tag noch.
    • RE: Verlader = Frachtvermittler??

      Hi,
      ohne Gewerbeanmeldung darf er das nur, wenn er die Provisionen von seinem Chef erhält. Macht er das auf eigenen Rechnung, muß er ein Gewerbe anmelden, da die Gewinne ja auch versteuert werden müssen. Gerade bei solchen Aktionen reagiert der deutsche Fiskus sehr allergisch. Man denke an die Diskussionen über die Scheinselbständigkeit.
      Gruß aus Lloret
      Uwe
      Alles was Geld spart, ist legal
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    • Verlader als Frachtvermittler

      Das darf er mit seinem Werkverkehrsgewerbe nicht so ohne weiteres, aber er kann seine Gewerbeanmeldung erweitern auf z.B. Frachtvermittlung. Das ist in 10 Minuten beim Gewerbeamt geschehen und wird ohne weiteres aktzeptiert. Nur muß er seinen Werkverkehr strikt von der Frachtvermittlung trennen, denn hier macht das GüKG immense Unterschiede. Ansonsten kein Problem
      Uwe
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    • Also alles rechtens was da läuft. Nur, wie soll er den Werkverkehr und die Frachtenvermittlung trennen? Wenn das doch ein und dieselbe Person macht, macht es doch keinen Unterschied ob ich z. B. Frachten für mich selbst oder für jemand anders suche. Genauso wenn er seine eigenen Frachten (die er mit den Werk-LKW nicht schafft) an dritte anbietet. Schon klar das er keine Provision berechnen kann.

      Ansonsten vielen Dank für die prompte Antwort.
    • Es ist einfach dadurch zu trennen, das separate Konten in der Buchhaltung angelegt werden. Es muß aus der Buchhaltung klar ersichtlich sein, das der eigenen Fuhrpark nichts mit der Frachtvermittlung zu tun hat, sonst erkennt die untere Verkehrsbehörde den Werkverkehrsstatus ab und der Fuhrpark muß dann unter Spedition laufen. Also kurz gesagt, es muß buchhalterisch eine klare Abgrenzung erfolgen. Besser gleich in der Rechnungsstellung.
      Rechnungen der Produktion z.B. Firma XYZ Produktion
      Rechnungen der Frachtvermittlung z.B. Firma XYZ Frachtvermittlung
      Alles claro
      Gruß
      Uwe
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