Verkehrsleiter Gehalt

    • Verkehrsleiter Gehalt

      Hallo zusammen,

      ich beschäftige mich schon etwas mit dem Thema Verkehrsleiter und nun ist mir eine Frage entstanden.

      Es geht um die Standartfrage was Verdient ein jeniger in Bezeichneter Position. Da sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen einige Pflichten ergeben und wenige Rechte, finde ich das nicht unerheblich. Es bedarf erstmal einer umfangreichen Auskunft via Führungszeugnis(erweitertes) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Zum anderen muss dieser Jenige dann schriftlich bestellt und bei der zuständigen Behörde benannt werden. Zugleich werden die Daten an das BAG gesendet und man wird in das "neue" elektronische Register aufgenommen, in dem alle zukünftigen Verfehlungen gespeichert und registriert werden, welche einen Verstoß nach Anhang IV zu VO(EG) 107/2009 betreffen.

      Nun gibt es ja bei einigen IHK´s sogenannte Infoschreiben in dem das ganze ja schon mehr oder weniger ausführlich behandelt wird, zumindest was den Zugang und die Rechte und Pflichten betrifft.

      Da ist mir aber eine Stelle aufgefallen, wo die jeweiligen Referenten der IHK schreiben das ein Verkehrsleiter etc.

      Die rechtssichere Bestellung eines Verkehrsleiters ist nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Die Rechtsprechung hat dazu folgende Leitlinien formuliert:

      Leitsatz der Rechtsprechung auch folgendes geregelt werden:

      Verantwortlichkeit und Haftung durch Zeichnungsberechtigung/Vollmacht im Rahmen der vertraglich geregelten Aufgaben

      Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse, die zur Erfüllung der Leitungsaufgaben erforderlich sind auch gegenüber dem Unternehmer

      Vergütung, die dem Umfang und dem Grad der Verantwortung der leitenden Tätigkeit entspricht (auf keinen Fall geringfügige Beschäftigung, sondern „Geschäftsführergehalt")

      Anwesenheitszeiten, die den Verantwortlichkeiten entsprechen

      So nun ist das Wort "Geschäftsführergehalt" gefallen... das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Vielleicht kann mir ja jemand sagen aus eigener Erfahrung oder vom hören-sagen wie es in der Praxis gehandhabt wird. Früher gab es ja die verantwortliche Person zur Leitung der Verkehrsgeschäfte, vielleicht hatte oder hat jemand da den Einblick.



      Ich hoffe mir kann jemand etwas darüber berichten oder aufklären wie sich das im letzten 3/4 Jahr entwickelt hat.



      Mfg


    • ok, schauen wir mal in die VO 1071/2009

      Artikel 2 Begriffsbestimmung

      Absatz 5
      „Verkehrsleiter“ eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt, diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet;

      Artikel 4 ist die Erläuterung zum Begriff Verkehrsleiter

      Artikel 6 ist der Hinweis auf die Zuverlässigkeit (mit der eine Firma sterben kann)

      Edit:

      Linkk zu einem IHK- Merkblatt duesseldorf.ihk.de/linkableblo…20C40900D0424E707B3.repl1

      Auszug:
      In einer entsprechenden Verkehrsleiter-Vereinbarung muss auch folgendes geregelt werden:
      · Verantwortlichkeit und Haftung durch Zeichnungsberechtigung/Vollmacht im Rahmen der vertraglich
      geregelten Aufgaben.
      · Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse, die zur Erfüllung der Leitungsaufgaben erforderlich sind.
      (Auch gegenüber dem Unternehmer!)
      · Vergütung, die dem Umfang und dem Grad der Verantwortung der leitenden Tätigkeit entspricht
      (auf keinen Fall geringfügige Beschäftigung, sondern „Geschäftsführergehalt“).


      Und Du meinst nach der Lektüre der VO, einer Person welche im Unternehmen Weisungsbefugnis haben muss (auch gegenüber dem Chef) steht bei der Verantwortung das Einkommen nicht zu ?
    • Hallo Stahltrucker,

      Danke für deine Ausführlichen Darlegung.

      Doch klar, das Aufgabenspektrum und die Verantwortung sind sehr groß und Komplex...das würde auch so ein Gehalt rechtfertigen oder zustehen, aber zustehen und bekommen ist doch was anderes oder? ?(

      Vielleicht habe ich mich da etwas falsch ausgedrückt in meinem Eingangsthread.

      Kann mir das halt nicht vorstellen das ein Unternehmer einen Verkehrsleiter einstellt(warum auch immer) und dann ein Geschäftsführergehalt zahlt. Im netz kursieren Geschäftsführergehälter im Speditionsbereich von 90000€ Brutto p.a. Ist das wirklich die Realität?
    • hurgler0815 schrieb:

      GF-und VL-Gehalt ist Verhandlungssache.


      :)
      Ja, und der dazu gehörige Verhandlungsspielraum kann sehr sehr groß sein.

      In d. R. selbstverständlich in Abhängigeit von Größe und Rentabilität eines Unternehmens.

      Gruß
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • Anzi schrieb:

      hurgler0815 schrieb:

      GF-und VL-Gehalt ist Verhandlungssache.


      :)
      Ja, und der dazu gehörige Verhandlungsspielraum kann sehr sehr groß sein.

      In d. R. selbstverständlich in Abhängigeit von Größe und Rentabilität eines Unternehmens.

      Gruß
      bei den heutigen Standard-Renditen eines TU wird es meist große unterschiedliche Vorstellungen mit nur geringem Schnittmengenansatz geben :D . Je grösser der Fuhrpark, desto kleiner die mögliche Schnittmenge :thumbsup: