Hallo zusammen,
ich beschäftige mich schon etwas mit dem Thema Verkehrsleiter und nun ist mir eine Frage entstanden.
Es geht um die Standartfrage was Verdient ein jeniger in Bezeichneter Position. Da sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen einige Pflichten ergeben und wenige Rechte, finde ich das nicht unerheblich. Es bedarf erstmal einer umfangreichen Auskunft via Führungszeugnis(erweitertes) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Zum anderen muss dieser Jenige dann schriftlich bestellt und bei der zuständigen Behörde benannt werden. Zugleich werden die Daten an das BAG gesendet und man wird in das "neue" elektronische Register aufgenommen, in dem alle zukünftigen Verfehlungen gespeichert und registriert werden, welche einen Verstoß nach Anhang IV zu VO(EG) 107/2009 betreffen.
Nun gibt es ja bei einigen IHK´s sogenannte Infoschreiben in dem das ganze ja schon mehr oder weniger ausführlich behandelt wird, zumindest was den Zugang und die Rechte und Pflichten betrifft.
Da ist mir aber eine Stelle aufgefallen, wo die jeweiligen Referenten der IHK schreiben das ein Verkehrsleiter etc.
Die rechtssichere Bestellung eines Verkehrsleiters ist nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Die Rechtsprechung hat dazu folgende Leitlinien formuliert:
Leitsatz der Rechtsprechung auch folgendes geregelt werden:
Verantwortlichkeit und Haftung durch Zeichnungsberechtigung/Vollmacht im Rahmen der vertraglich geregelten Aufgaben
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse, die zur Erfüllung der Leitungsaufgaben erforderlich sind auch gegenüber dem Unternehmer
Vergütung, die dem Umfang und dem Grad der Verantwortung der leitenden Tätigkeit entspricht (auf keinen Fall geringfügige Beschäftigung, sondern „Geschäftsführergehalt")
Anwesenheitszeiten, die den Verantwortlichkeiten entsprechen
So nun ist das Wort "Geschäftsführergehalt" gefallen... das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Vielleicht kann mir ja jemand sagen aus eigener Erfahrung oder vom hören-sagen wie es in der Praxis gehandhabt wird. Früher gab es ja die verantwortliche Person zur Leitung der Verkehrsgeschäfte, vielleicht hatte oder hat jemand da den Einblick.
Ich hoffe mir kann jemand etwas darüber berichten oder aufklären wie sich das im letzten 3/4 Jahr entwickelt hat.
Mfg
ich beschäftige mich schon etwas mit dem Thema Verkehrsleiter und nun ist mir eine Frage entstanden.
Es geht um die Standartfrage was Verdient ein jeniger in Bezeichneter Position. Da sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen einige Pflichten ergeben und wenige Rechte, finde ich das nicht unerheblich. Es bedarf erstmal einer umfangreichen Auskunft via Führungszeugnis(erweitertes) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Zum anderen muss dieser Jenige dann schriftlich bestellt und bei der zuständigen Behörde benannt werden. Zugleich werden die Daten an das BAG gesendet und man wird in das "neue" elektronische Register aufgenommen, in dem alle zukünftigen Verfehlungen gespeichert und registriert werden, welche einen Verstoß nach Anhang IV zu VO(EG) 107/2009 betreffen.
Nun gibt es ja bei einigen IHK´s sogenannte Infoschreiben in dem das ganze ja schon mehr oder weniger ausführlich behandelt wird, zumindest was den Zugang und die Rechte und Pflichten betrifft.
Da ist mir aber eine Stelle aufgefallen, wo die jeweiligen Referenten der IHK schreiben das ein Verkehrsleiter etc.
Die rechtssichere Bestellung eines Verkehrsleiters ist nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Die Rechtsprechung hat dazu folgende Leitlinien formuliert:
Leitsatz der Rechtsprechung auch folgendes geregelt werden:
Verantwortlichkeit und Haftung durch Zeichnungsberechtigung/Vollmacht im Rahmen der vertraglich geregelten Aufgaben
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse, die zur Erfüllung der Leitungsaufgaben erforderlich sind auch gegenüber dem Unternehmer
Vergütung, die dem Umfang und dem Grad der Verantwortung der leitenden Tätigkeit entspricht (auf keinen Fall geringfügige Beschäftigung, sondern „Geschäftsführergehalt")
Anwesenheitszeiten, die den Verantwortlichkeiten entsprechen
So nun ist das Wort "Geschäftsführergehalt" gefallen... das kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Vielleicht kann mir ja jemand sagen aus eigener Erfahrung oder vom hören-sagen wie es in der Praxis gehandhabt wird. Früher gab es ja die verantwortliche Person zur Leitung der Verkehrsgeschäfte, vielleicht hatte oder hat jemand da den Einblick.
Ich hoffe mir kann jemand etwas darüber berichten oder aufklären wie sich das im letzten 3/4 Jahr entwickelt hat.
Mfg