Verkehrsleiter

    • Verkehrsleiter

      Hallo Zusammen, (ich hoffe das Thema gehört hierher... wenn nicht bitte entschuldigen...)

      gibt es jmd. der schon Verkehrsleiter ist bzw. sich in dem Thema auskennt wenn es um die neue EU-Verordnung 1071/2009 geht?

      Wir sind kein Transportunternehmen sondern nur Verlader/Versender - haben aber uns zum Werksverkehr bei der BAG angemeldet da wir hin und wieder mit eigenen LKW was durch die Gegend shippern.

      Müssen wir in diesem Falle auch einen sog. Verkehrsleiter bestellen?

      Und dann hätten wir noch folgenden Fall - wir haben ein paar Sattelanhänger auf unsere Firma zugelassen - die dann mit Waren eines Lieferanten beladen werden - das Trucking dieser Sattelanhänger macht aber nicht eine unserer SZM sondern eine Spedition die dann auch Ihre Lizenz benutzt.

      Wer ist denn in diesem Fall der Verantwortliche für den Sattelanhänger? Also bräuchten wir quasi in diesem Falle schon einen Verkehrsleiter?

      Wäre Euch super dankbar für Eure Hilfe bzw. viell. Info wo ich das Fragen kann?

      Gruss KTA1
    • Nein, im Werkverkehr ist kein Verkehrsleiter notwendig! Die neue Regelung gilt nur für den gewerblichen (erlaubnispflichtigen) Güterkraftverkehr.

      Da ändert sich also nichts weltbewegendes, der Verkehrsleiter ist letztendlich eine andere Bezeichnung für "die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person" oder den Unternehmer (fachkundig) selbst.
    • Ich kann die Haltung des BWVL nicht nachvollziehen. Gleiche Zeitung 31-21/2011 S. 67:

      ...IHK Expertin Lehmann. Und sie stellt noch einmal klar: " Diese Regelung gilt nur für den gewerblichen Güterkraftverkehr, nicht für Unternehmen, die ausschließlich im Werkverkehr fahren."

      In der mir als Entwurf vorliegenden Änderung des GüKG wird der § 9 (Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei) nicht geändert. D.h. für mich:

      - keine Erlaubnis -> keine Berufszugangsverordnung -> keine fachkundige Person -> kein Verkehrsleiter
    • muenchen.ihk.de/mike/WirUeberU…Verkehrsleiter-kommt.html

      für mich eigentlich damit auch klar:
      Klassischer Werkverkehr befreit vom Verkehrsleiter
      ausgelagter Werkverkehr (Inhouse) als eigene Abteilung (Kostenstelle) mit Lizenzen und Fahrzeugen (z.B. für betriebsfremde Rückladung) wird dem gewerblichen Güterverkehr gleichgestellt -> Verkehrsleiter

      Beim Auflieger-Trucking kommt es immer auf die Zugmaschine an -> gewerblicher TU benötigt Verkehrsleiter
    • Es gibt ja durch die neuregelung einige Vorteile nur werden diese auch wieder etwas länger brauchen bis sie durchschlagen und es werden demnächst sicher hier etliche agenturen schreiben die Ihre Dienste anbieten.
      Was die neue Prüfungsordnug angeht würde mich mal interessieren wie die fragen sind um die Lizenz zu erhalten !

      Werden die anforderungen an die angehende Unternhemer dann höher oder bleibt der bisherige standart des Kurzen sach und Fahc lehrgangs erhalten ??

      Wird es wirklich den schwarzen schafen an die gurgel gehen oder ist der selbtsfahrende TU wieder der dumme durch schnellere aberkennung der Lizenz z.B. durhc Verstöße gegen LERU

      All diese wird uns wohl nur die zukunft beantworten können.

      Gruß
      Daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.