Verjährungsfristen für Bußgelder aus dem Ausland

    • Verjährungsfristen für Bußgelder aus dem Ausland

      In Deutschland muß die Bußgeldstelle binnen 3 Monaten nach der "Tat" den Bußgeldbescheid dem Beschuldigten zugestellt haben, ansonstens ist das Knöllchen verjährt.
      Im Herbst soll es möglich sein Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland zu vollstrecken. Wie seht es hierbei mit der Verjährungsfrist aus? Gilt hier die Deutsche 3-Monats-Frist, die des Tatlandes oder eine andere?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stranger ()

    • RE: Verjährungsfristen für Bußgelder aus dem Ausland

      Original von Stranger
      In Deutschland muß die Bußgeldstelle binnen 3 Monaten nach der "Tat" den Bußgeldbescheid dem Beschuldigten zugestellt haben, ansonstens ist das Knöllchen verjährt.
      Im Herbst soll es möglich sein Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland zu vollstrecken. Wie seht es hierbei mit der Verjährungsfrist aus? Gilt hier die Deutsche 3-Monats-Frist, die des Tatlandes oder eine andere?


      So einfach ist das mit der Verjährung nach 3 Monaten leider nicht.
      Der Bußgeldbescheid muß keineswegs spätestens nach 3 Monaten dem Beschuldigten zugestellt sein.

      frankhlee.de/bugeld/verjaehrung/
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von Stranger
      So einfach ist das mit der Verjährung nach 3 Monaten leider nicht.

      Zumindest muß der Beschuldigte darüber per Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid darüber informiert sein.


      hat derjenige der die OWI begangen hat nach 3 Monaten nichts von der Behörde gehört so ist es verjährt.

      Viele denken wenn der Fahrer nicht ermittelt wird müsste der Halter gerade stehen, ist nur bei Park und Halteverbotsverstößen.

      Warum ist das so?

      Könnte der Fahrer nicht ermittelt werden, dann blieb die Behörde die das abschleppen angeordnet hat auf den Abschlepp und Deponiekosten sitzen!! :D


      Edit: Androhung Fahrtenbuch!! Kann auch nur verhängt werden, wenn für das Fahrzeug in kürzester Zeit der Fahrer nicht ermittelt wurde.
      Wenn in 2008 der Fahrer und dann heute nicht ermittelt wird, können sie kein Fahrtenbuch auferlegen.

      Edit: @Stranger, von Italien bekommst nach 2 Jahren eine Strafbefehl ob dieser dann noch geahndet wird schwere Frage.

      Ich weiß nur das Österreich die Blitzer pö a pö umstellt mit Frontfoto und nach Anfragen von Bürgern das sie erschrecken würden wenn der Biltz auslöst, kam die Antwort von den Behörden, das in D schon eh und je von vorne geblitzt wird und um in D einen Bußgeldbescheid durch setzen zu können muß von vorne geblitzt werden.

      Also man kann nicht einmal das anwenden und dann das, über Blitzer aus dem Ausland die von hinten blitzen brauchen wir uns keine Gedanken zu machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()