In Deutschland muß die Bußgeldstelle binnen 3 Monaten nach der "Tat" den Bußgeldbescheid dem Beschuldigten zugestellt haben, ansonstens ist das Knöllchen verjährt.
Im Herbst soll es möglich sein Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland zu vollstrecken. Wie seht es hierbei mit der Verjährungsfrist aus? Gilt hier die Deutsche 3-Monats-Frist, die des Tatlandes oder eine andere?
Im Herbst soll es möglich sein Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland zu vollstrecken. Wie seht es hierbei mit der Verjährungsfrist aus? Gilt hier die Deutsche 3-Monats-Frist, die des Tatlandes oder eine andere?
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