Hallo Fachleute.
Zwei Fragen:
1. Habe im letzten Jahr einen Projektvertrag mit einem Kunden gemacht, bei dem eine Mindestabnahme vereinbart wurde.
Bei Unterschreitung 5% Frachtentschädigung.
Wieviel Zeit habe ich, diese Ansprüche geltend zu machen?
1 oder 3 Jahre, welche Rechtsgrundlage? HGB?
2. Aus gleichem Kontrakt macht der Kunde laut, er verlange die Übernahme von Kosten, die gemäss Kontrakt in unsere Verantwortung fallen.
Welche Frist bleibt dem Kunden das bei mir zu realisieren?
1 oder 3 Jahre, welche Rechtsgrundlage? HGB?
Kontraktort Deutschland, geschrieben auf Kundenpapier ohne AGB`s.
Somit meines Erachtens HGB.
Leistung: exw Deutschland bis ddu Mittlerer Oster incl. Vor- und Nachlauf, Seefracht, Zollabwicklung und Endablieferung.
Danke für kompetente Antwort.
Jiomtonic
Zwei Fragen:
1. Habe im letzten Jahr einen Projektvertrag mit einem Kunden gemacht, bei dem eine Mindestabnahme vereinbart wurde.
Bei Unterschreitung 5% Frachtentschädigung.
Wieviel Zeit habe ich, diese Ansprüche geltend zu machen?
1 oder 3 Jahre, welche Rechtsgrundlage? HGB?
2. Aus gleichem Kontrakt macht der Kunde laut, er verlange die Übernahme von Kosten, die gemäss Kontrakt in unsere Verantwortung fallen.
Welche Frist bleibt dem Kunden das bei mir zu realisieren?
1 oder 3 Jahre, welche Rechtsgrundlage? HGB?
Kontraktort Deutschland, geschrieben auf Kundenpapier ohne AGB`s.
Somit meines Erachtens HGB.
Leistung: exw Deutschland bis ddu Mittlerer Oster incl. Vor- und Nachlauf, Seefracht, Zollabwicklung und Endablieferung.
Danke für kompetente Antwort.
Jiomtonic