Vergütung zurückhalten

    • Habe den Text rausgesucht.

      Das mit der dreifachen Fracht stimmt, aber er muss den Vermögensschaden nachweislich darlegen.
      Habe den Passus mit der dreifachen nicht auf dem Schirm gehabt und dachte er verwechselt was. Habe aber noch nie den Fall mit der dreifachen Verlust gehabt, eher den Passus mit der Fautfracht.



      § 433 HGB (Schadenersatz bei sonstigen Vermögensschäden)



      Bei dieser Haftung des Frachtführers handelt es sich anders als bei der Haftung für Verlust, Beschädigung usw. nicht um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, sondern um eine Verschuldenshaftung für die Fälle der Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten (sogenannte positive Vertragsverletzung), deren Beschränkung deshalb wesentlich zurückhaltender ausgefallen ist:

      "Haftet der Frachtführer wegen der Verletzung einer mit der Ausführung der Beförderung des Gutes zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, so ist auch in diesem Falle die Haftung begrenzt, und zwar auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre".

      Da die Tatbestandsvoraussetzung "einer mit der Ausführung der Beförderung des Gutes zusammenhängenden vertraglichen Pflicht" äußerst unklar ist, bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung diese Vorschrift in der Praxis auslegen wird. Zu denken ist eventuell an die fehlerhafte Ausführung nachnahmeähnlicher Weisungen (vgl. oben bei § 422).
    • Mahlzeit : :thumbup:

      - Wieviel zu spät
      - was für Ladung
      - event. Krantermin
      - hat Kunde Verspätung vermerkt ( sonst Pech gehabt )

      eine Haftbarmachung sagt erst mal noch nichts aus ausser das es zu Kosten kommen kann :love:

      wenn wirklich ein Schaden enstanden sein soll bitte RG vom Kunden über Schadenshöhe
      oder Krankosten

      Rechnung muss er dir geben und dann bezahlt in der Regel deine Versicherung

      Muss sagen habe schon Transportschäden gehabt und auch gestritten aber Kohle ( noch dazu 3 Fach )
      hat noch keiner zurückbehalten

      auch keiner der sich Strassennamen kauft :thumbsup:

      Manchmal hilft aber ein Anschreiben vom Anwalt . :cursing:
    • googel mal §19 AdSp

      "Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht."

      jetzt guggst Du, ob ihr nach AdSp abgeschlossen habt, wer seine NL`s in Dachsstraßen baut, handelt meist nach AdSp 8)

      übergeb den ganzen Mist einfach Deiner Versicherung, die machen das schon

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • gelöschter User 5 schrieb:

      Und Heiner der Spedi scheißt dir was mit zahlen!

      Unrechmäsigen Frachtabzug hab ich vor Gericht schon durchgesetzt .

      Bärenbruder schrieb:

      Rechnung muss er dir geben und dann bezahlt in der Regel deine Versicherung

      thommygera schrieb:

      übergeb den ganzen Mist einfach Deiner Versicherung, die machen das schon

      Vielleicht liege ich falsch aber ich meine immer noch die Frage war theoretisch .
    • Ich denke, Deine Frage wurde jetzt hinreichend beantwortet. Wenn auf den Papieren nichts dokumentiert wurde, sieht es gleich doppelt schlecht für Deinen Auftraggeber aus. Auf jeden Fall in Widerspruch gegen die Haftbarhaltung gehen, damit die Verjährung beginnt.

      @zwerg : theoretisch ??? Ich habe es nicht so verstanden.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Ich werde das Exempel starten und werde obigen Logistiker verklagen!

      Egal wenn ich auch auf die Bundesweite Blackliste komme, habe die 20 Jahre nicht gebraucht und die letzten 4 Jahre werde ich auch ohne sie auskommen!

      Habe hier auf einer NDL ein Gespräach mit bekommen, selbst die eigenen Leute werden unter Druck gesetzt!

      Läuft es mal bisschen schlechter dann haben die Kravattenfuzzis das große Muffensausen das ihre Vergütung schrumpfen könnte!

      Das waren harte Worte, es geht um unsere Arbeitsplätze berichtete ein Betriebsratsmitglied denen von der Palettenabteilung!
    • Quatsch ... Preis hat mich nicht geärgert :D

      Ich fands nur lustig, das da abends gegen 22 Uhr nach einer Flasche Rotwein solch eine Aufgabe aufschlägt. Wenn die Beteiligten wenigstens Lehmann, Meier und Schulze gehießen hätten, aber nein ... A und E und S

      Nach der Hälfte des Textes war mir nicht mehr klar, ob es schon zu viel oder noch zu wenig Alkohol war 8| ;( :thumbsup:

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!