Vergütung zurückhalten

    • Vergütung zurückhalten

      Hallo,

      eine Frage aus der Speditionsrechtslehre:

      Habe von einem Spediteur einen Auftrag übernommen, diesen von meinem Unternehme durchführen lassen.Dieser hält den vorgebenen Termin nicht ein und kommt verpätet an der Entladestelle an.
      Auftragspediteur hält mich Haftbar -
      Habe für den Auftragsspediteur auch andere Aufträge durchgeführt, für die ich noch Gutschriften erhalten soll.
      Der Spediteur hält aber nun die 3-fache Fracht aus dem verspäteten Transport zurück, nach seinen Angaben 1 Jahr, bis sein Kunde ihm eine eventuelle Rechnung für eine verspätete Anlieferung stellt.
      Ist dies rechtens?
    • Ich glaube dein Kunde verwechselt da was.
      Es gibt eine sogenannt Fautfracht, die besagt dass ein Drittel des Transportentgelts, der TU einfordern kann, für zu spät stornierte Transporte.(Bsp. LKW steht an Rampe und die Ware ist nicht vorhanden.

      Das ein Kunde die Fracht einbehält ist nicht rechtens.
      1.) Er hat den Transport zu zahlen, egal ob zu spät oder nicht.
      2.) Sollte irgendwelche Kosten durch das zuspätkommen entstanden sein. So hat er nachweislich, den sog. Vermögensschaden zu dokumentieren.(Kran steht extra für diesen Auftrag da.) Und den Schaden hast du oder deine Versicherung zu begleichen.
    • Das mit der dreifachen Fracht ist richtig!

      Warum zu spät?

      Hat der Empfänger das am Ablieferungsnachweis festgehalten und von eurem Fahrer bestätigt bekommen?

      Des weiteren muss der Empfänger Beweise erbringen das ein Schaden enstanden ist!

      Wenn du einen Arsch in der Hose hast, denn nennne uns den Spedi, mit ein paar Hinweisen ohne Namen, vielleicht hat der ein oder andere schon mit dem zu tun gehabt!

      Wenn hier einer schreibt, wir leben Logistik, kann ich dir sagen wer es ist!

      Lass dir was einfallen!

      @ELLERFOREVER; ICH BEDIENE MICH JETZT MAL MIT DEN sPRÜCHEN VON lOGISTIKER:

      Hast du das gehört oder gelesen. Wenn du das gelesen hast, kannst du nicht richtig lesen!

      Die Fauchtfracht steht dem TU zu wenn was schief läuft!
    • Ich habe sowas mit in der CMR Versicherung mit drin!

      Bekommt die Versicherung und die klären sowas!

      Und Heiner der Spedi scheißt dir was mit zahlen!

      Du darfst einem Fahrer vom Lohn keine Schäden abziehen und was passiert dir wenn du abziehst, gar nichts!

      Wenn der auf diese Masche reist machst erstmal eine Klage und bis die durch ist, ist das Jahr längst rum!
    • Hallo Trebron,

      nach Deiner Schilderung handelt es sich hierbei um einen Vermögensschaden, für welchen Deine Versicherung bzw. die Deines Sub``s bis zum dreifachen der Fracht einstehen muß.

      Allerdings ist eine Aufrechnung bzw. Einbehalt rechtlich nicht in Ordnung. Klage die Summe einfach ein. Vielleicht gibt es Deinen Auftraggeber in einem Jahr schon gar nicht mehr und es ist nie ein Schaden entstanden. Dann schaust Du Deinem Geld hinterher.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • @ELLERFOREVER; ICH BEDIENE MICH JETZT MAL MIT DEN sPRÜCHEN VON lOGISTIKER:

      Hast du das gehört oder gelesen. Wenn du das gelesen hast, kannst du nicht richtig lesen!

      Die Fauchtfracht steht dem TU zu wenn was schief läuft!

      Das habe ich doch geschrieben oder ist das etwa was missverständliches dabei.

      Es gibt eine sogenannt Fautfracht, die besagt dass ein Drittel des Transportentgelts, der TU einfordern kann, für zu spät stornierte Transporte.(Bsp. LKW steht an Rampe und die Ware ist nicht vorhanden.
    • ellerforever schrieb:

      @ELLERFOREVER; ICH BEDIENE MICH JETZT MAL MIT DEN sPRÜCHEN VON lOGISTIKER:

      Hast du das gehört oder gelesen. Wenn du das gelesen hast, kannst du nicht richtig lesen!

      Die Fauchtfracht steht dem TU zu wenn was schief läuft!

      Das habe ich doch geschrieben oder ist das etwa was missverständliches dabei.

      Es gibt eine sogenannt Fautfracht, die besagt dass ein Drittel des Transportentgelts, der TU einfordern kann, für zu spät stornierte Transporte.(Bsp. LKW steht an Rampe und die Ware ist nicht vorhanden.

      Im obigen Fall bekommt nicht der TU das drittel, sondern wegen verspäteter Anlieferung wird das 3 fache Frachtentgeld für ein Jahr zurück gehalten!

      Sind 2 paar Schuhe!
    • ellerforever schrieb:

      trebron schrieb:

      Und mit welcher Rechtgrundlage kann ich das Geld einklagen??? Ich brauche Paragraphen oder Hintergrundwissen.

      Den Spediteur wird es in einem Jahr mit Sicherheit noch geben. Gloreiche Bundesweite Spedition die sich eigene Straßennamen gibt !

      Ja, wenn es ein bisschen schlecht läuft ist dieser gleich vorne, streite auch wegen Paletten mit einer NDL!

      Hatten mir diese Woche S-Gut angeboten, glaubt ihr ich ziehe die Hose mit der Beisszange an?

      Bei dem Wetter und dann lass ich mir 300 € von euch abziehen, nee!

      Im August waren sie dran die 300 ab zu ziehen, Ich war da und die Rampe noch eine Stunde belegt und so die Std. zu spät angekommen!

      Für euch trickse ich nicht mit der Karte!

      Nichts mehr gehört musste aber die Rechnung nach 60 Tagen an mahnen!

      Manche NDL von denen sind zur Zeit rotz frech!

      Ich sage immer, aha kein Wunder das eure Sub in die Insolvenz gehen, dann ist Ruhe!

      Mahne die Rechnungen an!