Hallo Zusammen,
wir sind ein Unternehmen aus der metallverarbeitenden Industrie und beliefern unsere Kunden mit einer Partnerspedition.
Unsere LIeferungen bestehen nicht aus vollen LKW-Ladungen sondern aus Stückgutsendungen, welche auch mal 1-2 Paletten bestehen.
Im aktuellen Fall beliefern wir einen Kunden mit einer Langeuropalette, welche die Abmessungen 2.900 x 800 x 600 mm hat.
Mit unserem Kunden ist vereinbart, das wir ab einem Bestellwert von
1.000 Euro die Ware Frei-Haus liefern. Der Empfänger hat jedoch keinen
Stapler vor Ort um die Langpalette zu entladen. Dies bedeutet, das die
Entladung per Hand stattfindet und logischerweise länger dauert als
normal.
Kann ein Kunde, also der Empfänger der Sendung im gewerblichen Bereich
bei einer Frei-Haus-Vereinbarung fordern, das wir seine Ware mit einem
LKW mit Stapler anliefern? Wie gesagt, es geht um 1 Palette und nicht um
eine volle LKW-Ladung.
Der Kunde kann meiner Meinung nach auch nicht fordern, das der Fahrer so lange wartet, bis er die Ware abgeladen hat.
EineAnlieferung per Hebebühne ist aufgrund der Länge von 290 cm nicht
möglich, da die Hebebühnen meines Wissens nach nur 240 cm breit sind.
Habt ihr irgendwelche Gesetzestexte zum Thema Frei-Haus-Lieferung in
Bezug auf diesen Fall aus den HGB oder AdSp, welche ich hier anbringen
könnte?
Frei-Haus heißt doch nicht, das man bis zur Haustüre oder bis zum Bordsteinliefern muss, oder? Egal mit welchem Hilfsmittel...
Für eure Unterstützung bedanke ich mich vorab vielmals.
Viele Grüße
MIchael
wir sind ein Unternehmen aus der metallverarbeitenden Industrie und beliefern unsere Kunden mit einer Partnerspedition.
Unsere LIeferungen bestehen nicht aus vollen LKW-Ladungen sondern aus Stückgutsendungen, welche auch mal 1-2 Paletten bestehen.
Im aktuellen Fall beliefern wir einen Kunden mit einer Langeuropalette, welche die Abmessungen 2.900 x 800 x 600 mm hat.
Mit unserem Kunden ist vereinbart, das wir ab einem Bestellwert von
1.000 Euro die Ware Frei-Haus liefern. Der Empfänger hat jedoch keinen
Stapler vor Ort um die Langpalette zu entladen. Dies bedeutet, das die
Entladung per Hand stattfindet und logischerweise länger dauert als
normal.
Kann ein Kunde, also der Empfänger der Sendung im gewerblichen Bereich
bei einer Frei-Haus-Vereinbarung fordern, das wir seine Ware mit einem
LKW mit Stapler anliefern? Wie gesagt, es geht um 1 Palette und nicht um
eine volle LKW-Ladung.
Der Kunde kann meiner Meinung nach auch nicht fordern, das der Fahrer so lange wartet, bis er die Ware abgeladen hat.
EineAnlieferung per Hebebühne ist aufgrund der Länge von 290 cm nicht
möglich, da die Hebebühnen meines Wissens nach nur 240 cm breit sind.
Habt ihr irgendwelche Gesetzestexte zum Thema Frei-Haus-Lieferung in
Bezug auf diesen Fall aus den HGB oder AdSp, welche ich hier anbringen
könnte?
Frei-Haus heißt doch nicht, das man bis zur Haustüre oder bis zum Bordsteinliefern muss, oder? Egal mit welchem Hilfsmittel...
Für eure Unterstützung bedanke ich mich vorab vielmals.
Viele Grüße
MIchael