Verderbliche Ware

    • Verderbliche Ware

      Hello together,

      kann mir jemand sagen, was zur verderblichen Ware gehört?... nach eingehender Suche im Net fand ich keine Seite/keinen Link zur Erkennung einzelner Waren, die unter den Begriff von verderblicher Ware fallen.

      Mich interessiert dabei nämlich, ob ich - so wie Chef es sagt -, mit Kartoffeln oder anderen landwirtschaflichen Produkten - teils aus eigener Erzeugung - am Sonntag bereits weit vor 22.00 Uhr losfahren darf.


      Gruß.. Ina
    • Die genaue Definition genannter Waren kenne ich nicht.
      Ein Nachbar-Spedi jedenfalls fährt Kartoffeln und Kohl für einen hiesigen Frucht- und Gemüseerzeuger.
      Dessen Lkw´s haben allesamt eine Ausnahmegenehmigung für das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
    • RE: Verderbliche Ware

      Original von Ina
      Hello together,

      kann mir jemand sagen, was zur verderblichen Ware gehört?... nach eingehender Suche im Net fand ich keine Seite/keinen Link zur Erkennung einzelner Waren, die unter den Begriff von verderblicher Ware fallen.

      Mich interessiert dabei nämlich, ob ich - so wie Chef es sagt -, mit Kartoffeln oder anderen landwirtschaflichen Produkten - teils aus eigener Erzeugung - am Sonntag bereits weit vor 22.00 Uhr losfahren darf.


      Gruß.. Ina


      Mit Kartoffeln nein, sind nicht verderblich.
      siehe § 30 STVO

      die Beförderung von

      frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,

      frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,

      frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,

      leichtverderblichem Obst und Gemüse,

      Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,

      Manche Verkehrsämter stellen Sondergen. aus. Bei uns ist die Eden und da stehen Sonntags die LKW schon um 22 Uhr von Lüneburg und aus der Pflalz.
    • Beim Sonntagsfahrverbot heißt es bei Obst und Gemüse leicht verderblich. Grob (also für die Polizei :D) kann man bei Lebensmitteln sagen leicht verderblich ist alles was temperaturgeführt bei Plusgraden transportiert werden muß. Also mit einem Planenzug voll Kartoffeln und anderem Gemüse habt ihr eher schlechte Karten, mit den gleichen Sachen auf einem Kühler bei eingeschalteter Kühlung auf 7° C sehe ich kein Problem. ;)
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Ich sehe da auch kein Problem.

      Früher konnte ja der Tiefkühler auch noch fahren.

      Und reicht nicht wenn ich nur 2 Pal. verderbliche Ware zum Sammelgut lade, es müssen 55 % verderbliches gut sein.

      Aber leer kann man fahren, wenn man es richtig anstellt. 8)


      Wie konnte man Ökopunkte im Sommer sparen durch Österreich. Mit einem
      Ladeauftrag für die Abholung von Messegut in Italien.

      Messegut und die dazu gehörige Leerfahrt waren Ökopunkte frei. :D :D
    • hallo

      wenn ich äpfel (im kipper) für eine mostanlge geladen habe, sind diese leicht verderblich. besonders wenn sie das ganze wochenende in der prallen sonne stehen! gelten aber nicht als "leicht" verderbliche ware!

      achja, getreide ernte!
      getreide ernte ist auch ausgenommen!
      für die fahrt vom feld zum bunker, und zurück!

      ich sach dat jetzt nich gerne, oder frage mal bei der BAG nach! die wissen das!
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von 0815Kutscher ()

    • leicht verderblich...da gibt es erheblichen Auslegungsspielraum.

      Wenn ihr regelmässig für denselben Erzeuger fahrt (auch eigener Betrieb), dann eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Nur Kartoffeln geht aber nicht...es müssen schon temperatur- oder frostanfällige Güter dabei sein. Der Trick mit dem Kühler funktioniert bei einer Kontrolle (besonders im Norden) nicht immer.

      Es gibt ein komplettes Durcheinander für die Ausnahmegenehmigungen in D.
      In Ba-Wü gibt es Genehmigungen für Tiefkühl und alle Arten Frischprodukte, in NRW oder Niedersachsen geht normalerweise nichts für Tiefkühl.

      Und wenn ihr mit verpackten Milchprodukten (z.B. Joghurt, Butter, Käse) am So. ohne Genehmigung in eine Kontrolle auf der A1 oder der A7 in Niersachsen kommt, ist die Fahrt beendet und der Geldbeutel um einiges leichter. Die sind dort der Ansicht, daß Waren mit einem MHD von mind. 14 Tagen nicht verderblich sind....

      Also..am besten ein vernünftiges Gespräch mit der unteren Verkehrsbehörde eures Landkreises führen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hurgler0815 ()

    • Hab mal gehört,dass es auf die Kartoffel ankommt. Wenn sie stinknormal ist,quasi wie im Supermarkt-Beutel, darfst du sie sonn-/feiertags nicht durch die Prärie karren. Hast du aber geschälte Knollen drauf (Für Großverbraucher o.ä.), zählen die zu den leicht verderblichen Gütern.
      ... weiter, weiter ins Verderben, wir müssen leben, bis wir sterben...
    • hallo leute

      hab mal bei haldensleben sone roten kartoffelen geladen! für unter rotterdam, die mußten auch stressfrei geladen :D werden!
      habe mal gehört, ob,s stimmt weiß ich nun auch nicht, wenn man zuschlagstoffe für die industrie geladen hat, und diese "in time" angeliefert werden müssen, wird da auch eine fahrerlaubnis ausgestellt!
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Moin Moin

      Die Frage ist doch hier :

      Was ist leicht verderbliches Obst & Gemüse ???

      Dazu gibts folgendes zu lesen :

      Ein Erlass des BVM vom 31.07.1998 StV 12/3642.30 enthält eine Auslegung der vom Fahrverbot ausgenommenen Erzeugnisse:

      Frische Milch und frische Milcherzeugnisse
      Kennzeichnungshinweise eines
      Art des Produkts frischen Produkts haltbaren Produkts
      Frische Milch
      Rohmilch
      Vorzugsmilch
      Vollmilch, teilentrahmte
      fettarme Milch
      entrahmte Milch
      Werkmilch
      „Rohmilch“
      „Vorzugsmilch“
      „pasteurisiert“
      „hocherhitzt“


      „ultrahocherhitzt“
      „sterilisiert“
      „H“ + Milchsorte
      frische Milcherzeugnisse
      Sauermilcherzeugnisse
      Joghurterzeugnisse
      Kefirerzeugnisse
      Buttermilcherzeugnisse
      Sahneerzeugnisse
      Milchmischerzeugnisse
      Molkenmischerzeugnisse
      Frischkäse/Frischkäse-zubereitung Keine Angabe über
      Wärmebehandlung

      „ultrahocherhitzt“
      „sterilisiert“
      „wärmebehandelt“
      „H“ + Produktbezeichnung
      Milch, Milcherzeugnisse und
      Milchrückstände zu Futterzwecken
      bei Erzeugerbetrieben — —

      Frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse

      Frisches Fleisch: nicht in tiefgefrorenem Zustand
      Frische Fleischerzeugnisse: hierzu gehören alle ständig kühlbedürftigen Fleischerzeugnisse. Als nicht unter den Begriff „frisch“ fallende Fleischerzeugnisse sind folgende nicht kühlungsbedürftige Produkte anzusehen: länger gereifte (schnittfeste) Rohwürste (z.B. Salami), länger gereifte Rohware (z.B. Rohschinken).

      Frischer Fisch, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse

      Ganz oder bearbeitete Fischerzeugnisse (einschließlich Vakuumverpackung und Verpackung unter Schutzgas), die lediglich gekühlt sind. Unter Bearbeitung sind Tätigkeiten wie Ausnehmen, Köpfen, Zerteilen, Filetieren und Zerkleinern zu verstehen, die die Fischerzeugnisse in ihrer anatomischen Beschaffenheit verändern. Lebende Muscheln, lebende Fische aus Aquakultur, Krebs- und Weichtiere, sofern sie nicht unter den o.g. Begriff „frische Fischerzeugnisse“ fallen, da sie bereits an Bord gekocht wurden, sonstige Fischerzeugnisse, die in mikrobieller Hinsicht leicht verderblich sind und deren Verkehrsfähigkeit nur bei ständiger Kühlung erhalten werden kann. Dies sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Feinkostsalate mit Fischerzeugnissen ohne Konservierungsstoffe. Nicht unter den Begriff „frisch“ fallen: Anchosen, Marinaden, Räucherfischprodukte, pasteurisierte oder sonst haltbar gemachte Produkte.


      Unter leicht verderbliches Obst und Gemüse Darunter fallen alle Arten von Obst und Gemüse (verpackt und unverpackt) sowie Frühkartoffeln (Kartoffeln, die unmittelbar nach ihrer Ernte in der Zeit von 1. Januar bis 10. August verladen werden).

      Gruß Bangbuex
      Transportberatung Nord
      Fachbetrieb für Speditionsdienstleistungen
      Holger Baedt
      Plöner Strasse 23
      24601 Wankendorf
      Tel.: 04326 / 289261
      Fax : 04326 / 2880825
      D2 : 0160 / 92756784
      http://Drive-Time.eu
      info@Drive-Time.eu

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bangbuex ()

    • Original von Bangbuex
      Moin Moin


      Unter leicht verderbliches Obst und Gemüse Darunter fallen alle Arten von Obst und Gemüse (verpackt und unverpackt) sowie Frühkartoffeln (Kartoffeln, die unmittelbar nach ihrer Ernte in der Zeit von 1. Januar bis 10. August verladen werden).

      Gruß Bangbuex


      Da diese noch nicht unter Stickstoff gelagert wurden und schnell verderben.

      Von Triest und Ravenna aus dem Hafen durch das Schluchtiland nein. Herkunft
      Nordafrica im Schiff unter Sickstoff transportiert.

      Kartoffel aus der Region Sizilia und Neapel ja.