"Urlaubsscheine" für Wochenende

    • wozu braucht ihr alle eine Urlaubsbescheinigung für das Wochenende ?(

      wer schon mal eine gute Tachoschulung (Digi und analog; wird übrigens als Bestandteil des 35Std. Grundkurses anerkannt) absolviert hat, der weiß, daß diese Bescheinigungen gar nicht nötig sind, wenn der Fahrer den Digitacho richtig bedient hat bzw. die Tachoscheiben entsprechend ausgefüllt hat.

      Ihr braucht weder Bescheigung noch die Mühen, diese im Original irgendwo hinzubringen. Ein bisschen Schulbank drücken - und ihr habt das KnowHow.
    • Es ist noch viel mehr raus zuholen aus den Geräten.


      Normal wenn man es richtig machen will, muß man Sonntags oder Montags bei Arbeitsantritt vom Fahrer die Karte auslesen um sicher zu gehen, dass dieser nicht am WE bei einem Kieskutscher nebenbei gefahren hat.

      Ich habe jetzt ein Ding laufen, da hat der Fahrer als ihm gekündigt wurde die Karte
      nicht auslesen lassen.

      Nach 2 Schreiben wo ich ihm auch angekündigt hatte dieses zum Amt für Arbeitssicherheit weiter zu geben half nichts, also Anzeige bei der Behörde und nun muß ich wieder Zeugengeld und Kilometergeld in Hadamar abfassen.


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    • "Urlaubsscheine" für Wochenende

      @ Grani : Komisch , ich habe auch noch nie Urlaubscheine fürs Wochenende gebraucht , und auch bei den letzten Kontrollen die ich hatte war da keine Rede von , lebe ich hinter dem Mond ;( ;( ;( ; und selbst von meinen Freunden die auch als Fahrer unterwegs sind , war nichts zu hören von irgendwelchen Urlaubsscheinen fürs Wochenende ?( , zumal es eigentlich nur eine Wochenend Ruhezeit ist ! , das einzige was ich weiss ist ,das ich am Ende nächster Woche einen brauche , weil dann mein Urlaub zu Ende ist , aber sonst habe ich auch aus unserer Firma noch nichts davon gehört , das wir fürs Wochenende solche Scheine brauchen , oder gebraucht hätten...., hast du dem einen wieder gekündigt ? ; oder ist die Sache noch von dem Vorgänger , bin jetzt mal neugierig..

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    • RE: "Urlaubsscheine" für Wochenende

      Hallo alle,
      ich habe da auch noch dazu eine Frage an erfahrene Leute. Ein Fahrer von uns fährt mit Sprinter 3,5t ohne Digi nur Fahrtenbuch mittwochs und freitags. Den Rest der Woche arbeitet er nicht als Fahrer, sondern als Mitarbeiter im Lager.
      Muss ich als Arbeitgeber jedes Mal so ein Formular für jeden Mo, Di und Do ausfüllen? Kann man das nicht einfach im Fahrtenbuch vermerken?
      BAG, Gewerbeaufsicht, Straßenverkehrsamt und BGF waren mit der Frage überfordert und weiter von sich verwiesen. Wo finde ich einen Gesetzauszug darüber?
    • RE: "Urlaubsscheine" für Wochenende

      Original von tl-express
      Hallo alle,
      ich habe da auch noch dazu eine Frage an erfahrene Leute. Ein Fahrer von uns fährt mit Sprinter 3,5t ohne Digi nur Fahrtenbuch mittwochs und freitags. Den Rest der Woche arbeitet er nicht als Fahrer, sondern als Mitarbeiter im Lager.
      Muss ich als Arbeitgeber jedes Mal so ein Formular für jeden Mo, Di und Do ausfüllen? Kann man das nicht einfach im Fahrtenbuch vermerken?
      BAG, Gewerbeaufsicht, Straßenverkehrsamt und BGF waren mit der Frage überfordert und weiter von sich verwiesen. Wo finde ich einen Gesetzauszug darüber?



      Ganz einfach: wer gewerblich mit einem aufzeichnungspflichtigen Gerät/Fahrzeug fährt, muß die letzten 28 Kalendertage nachweisen. Und ein 3,5to Sprinter gehört dazu. Also muß das Kontrollbuch bei fehlendem Tachograph durchgehend geführt und für die fahrfreien Tage entsprechend nachgetragen werden.
      Alternativ eine Bescheinigung gem. Vorschrift über sonstige Tätigkeiten für jeden fahrfreien Tag.
      Alles andere wird nicht anerkannt.
    • Mal angenommen man würde für das Wochenende eine Bescheinigung ausfüllen.
      Da es keinen Punkt für die Wochenendruhezeiten gibt, was soll man denn in den Formularen ankreuzen?

      EU-Formular =
      15. __ ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder des AETR ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat (**)

      oder

      Deutschland =

      15. __ ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder der FPersV ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat

      Krank, Urlaub oder Punkt " aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt hat" trifft ja nicht zu.
      UND IMMER GENÜGEND ASPHALT UNTER DEN RÄDERN
    • Original von hurgler0815
      wozu braucht ihr alle eine Urlaubsbescheinigung für das Wochenende ?(

      wer schon mal eine gute Tachoschulung (Digi und analog; wird übrigens als Bestandteil des 35Std. Grundkurses anerkannt) absolviert hat, der weiß, daß diese Bescheinigungen gar nicht nötig sind, wenn der Fahrer den Digitacho richtig bedient hat bzw. die Tachoscheiben entsprechend ausgefüllt hat.

      Ihr braucht weder Bescheigung noch die Mühen, diese im Original irgendwo hinzubringen. Ein bisschen Schulbank drücken - und ihr habt das KnowHow.


      Ich zitiere mich ungern selbst - aber hier steht alles drin - ihr braucht keine Bescheinigung, wenn ihr alles richtig macht.
    • Ich fahre schon seit jahren und muss sagen, dass mich die ganze sache mit den urlaubsscheinen wundert! Bei uns in frankreich werden die teile ueberhaupt nicht gebraucht, man muss nur die karte/scheiben vorzeigen und gut ist, da kann jeder sehen dass der fahrer nicht gefahren ist!

      Vorallem gilt ja die unterbrechung als wochenendruhepause und nicht als urlaub also ergibt sich der sinn der sache nicht ganz! Ich hab auch noch nie probleme gehabt bei kontrollen wurde noch vor kurzem an der grenze in saarbruecken kontrolliert, da hat man mich nicht mal nach so nem schein gefragt obwohl ich da kuehler gefahren bin!

      Also muss das wohl so sein wie der kollege vor mir es gesagt hat, man braucht wohl keinen....

      Aber was ich komisch finde, diese diskussion findet nur bei euch in germany statt!
      salutations aus frankreich
      frederic


      liberteeeee, egaliteeeee, beaujolais