Unterweisungsvorlage Ladungssicherung

    • Ich dachte es unterweist vielleicht jemand kurz und bündig und hat dafür eine Vorlage.


      Kurz und bündig is nich.
      Das Thema und die zu schaffende Rechtssicherheit des AG ist leider ein umfangreiches Thema.

      Was ist bei der Unterweisung eigentlich der Unterschied zwischen Spediteur und Produzent mit eigenem Fuhrpark?


      Dies wurde ein paar Beiträge vorher erwähnt.
      Bei Transportunternehmen und Speditionen erledigt das der SVG kostenlos.
      Deswegen habe ich dir geraten, dass du dich diesbezüglich bei eurer BG erkundigst.
      Vielleicht bietet eure BG auch solch einen Service.
    • Also ich habe jetzt das "Orientierungslos" gezogen.
      Soll die von Dir gesuchte Zusammenfassung den jährlich durch die Fahrer besuchten Lehrgang ersetzen? Oder soll dies zusätzlich sein?
      Ich verstehe das Eingangsposting nicht, da Ihr meiner Meinung nach gut unterwegs seid. Fahrer aktuell und kontinuierlich ausgebildet. Was will man mehr?

      Wenn so eine Kurzschulung stattfinden soll um lieber 2 Stunden einen Vortrag zu halten, anstelle eines einwöchigen Lehrganges, tja dann gilt das von T.T.P. vorher geschriebene.

      Kurz und bündig is nich. Das Thema und die zu schaffende Rechtssicherheit des AG ist leider ein umfangreiches Thema.


      Die Entscheidung, ob eine kurze Einweisung alleinig ausreichend für den Praxisfall ist, sollte vorher bewusst getroffen werden (und informiert). Und es gilt wieder das von T.T.P geschriebene..... :D

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    • Moin,

      nun es ist so, dass auf jedem Furparkkonkress, Schulung zum Thema usw. darauf hingewiesen wird, die Fahrer mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

      Um ein paar Beispiele zu nennen, unterweise ich meine Jungs zu folgenden Themen:
      Nutzung von FFZ, tragen von Schmuck, Lagerregaleinrichtungen, Leitern und Tritte, tragen von Sicherheitsschuhen usw...., für die Büro- Jungs gibt es sogar eine Unterweisung zum Thema "Büro- und Verwaltung", mag für den Einen oder Anderen lustig klingen. Aber auch die richtige Sitzpostition, Abstand zum PC, Lichtquellen usw. muss betrachtet und unterwiesen werden.

      Diese Unterweisungen werden einmal jährlich mit den Mitarbeitern durchgeführt. Sind i.d.R. ca. 1-1,5 DIN A Seiten lang. Da ich von der Geschäftsleitung schriftlich als verantworliche Person bestimmt wurde. Ist es meine Pflicht die Unterweisungen durchzuführen, oder deren Durchführung zu prüfen!

      Desweiteren sind Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarung mit den Mitarbeitern zu führen. Jetzt kommen wir aber zu weit vom Thema weg.

      Um meiner Pflicht der "jährlichen Unterweisung" nachzukommen suche ich einen Vordruck zum Thema LADUSI- da ich mir schwer tue, eine UW selbst zu basteln.

      Das ist alles ;)
    • Viel mehr gibt es noch zu beachten, z.B.:

      - Wer ist Unterweiser
      - Wer wurde unterwiesen
      - Bereich für den die Unterweisung gilt, z.B. Betriebsgelände...
      - lesbare Unterschrift
      - Hinweis auf Unfallverhalten/ Ersthelfer
      - Erstunterweisung/ Wiederholungsunterweisung
      - Gefährdungen, Sihcerheitshinweise, PSA usw.

      ist mit alles bekannt....
      Nur der Inhalt fehlt mir!

      Werde mich heute Mittag mal dran setzen...
    • Ich bin mal gespannt, ob es gelingt, bei diesem Thema auf den angepeilten 2 Seiten zu bleiben.
      Wie geschrieben, ich würde mich auf die wahrscheinliche Bandbreite der Anwendungsfälle konzentrieren, um überhaupt eine Chance auf eine kurze Unterweisung zu haben.
      Zum Selbsstudium und als weiterführende Informationsquelle für die Interessierten Lehrgangsteilnehmer folgender Link:
      ladungssicherungskreis.de/

      Viel Spaß und berichte mal über das Ergebnis.
    • So ähnlich wird´s wohl aussehen:

      Nachweis über die Schulung / Unterweisung von Mitarbeitern über die notwendigen Grundlagen und Tätigkeiten zum Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystem.

      Datum der Unterweisung: 06.04.2010 Ort / Abteilung: Büro Logistik

      Anlass der Unterweisung: X Erstunterweisung

       Wiederholungsunterweisung

       Einzelunterweisung a.b.
      Anlass Hinweis: Bei Einzelunterweisungen aus
      besonderem Anlass bitte Grund angeben:
      _______________________________________
      _______________________________________

      Ladungssicherung schützt Ihr Leben, andere Verkehrsteilnehmer, die anvertraute Ware, Ihr Fahrzeug und die Umwelt!
      Behandelte Themen in Stichworten:
      1. Gefährdungen
      - herabfallen,- umfallen der Ladung
      - Beschädigung, Verschmutzung der Ladung durch unsachgemäße Ladungssicherung
      - Unfallgefahr durch verrutschen der Ladung
      - Lärmbelästigung durch nicht ausreichend gesicherte Ladung oder Ladehilfsmittel
      - Abstürzen der Ladung bei Spurwechsel oder Vollbremsung
      - Überladung
      - Mangelhafte Ladungssicherungsmittel (Beschädigte Ladungssicherungsmittel oder Prüffrist abgelaufen)
      - Falsche Verteilung der Ladung ( Lastenverteilungsdiagramm beachten!)
      - Verwendung falscher (nicht ausreichender) Ladungssicherungsmittel
      - Über die Ladefläche herausragende Ladung- ab 1000mm herausragender Ladung ist eine 30 x 30 cm große rote Fahne zu verwenden!
      - nicht Verwendung von Kantenschutz/ Antirutschmatten
      - Mangelnde Personalschulung
      2. Sicherheitshinweise
      - Während der Fahrt wirken Kräfte durch Kurvenfahrten, Bremsen, Beschleunigung- und schlechte Wegstrecke auf das Fahrzeug und die Ladung. Ein geeignetes Fahrzeug ist die Grundlage für einen sicheren Transport!
      - Grundvoraussetzung der Ladungssicherung: saubere, trockene und besenreine Ladefläche. Eine hohe Reibung hilft bei der Ladungssicherung. Antirutschmatten verwenden!!!
      - Formschluss ist eine der effektivsten Methoden der Ladungssicherung
      - Antirutschmatten erhöhen wesentlich die Reibungskraft
      - Zurrmittel dürfen nicht mehr verwendet werden, sobald diese deutliche Verschleißerscheinungen zeigen! Prüfung durch eine beauftragte Person notwendig!
      - Eine ausreichenden Anzahl und Festigkeit von Zurrpunkten sind wichtig zum Befestigen/ Verbinden der Zurrmittel.
      - Bilden Sie möglichst Ladeeinheiten durch Umreifung, Stretchen oder Schrumpfen!

      -Niederzurren- Zurrgurte mit hoher Vorspannkraft, nach Möglicheit mit Antirutschmatten und Kantengleitern , verwenden.
      -Für scharfkantige, raue und druckempfindliche Ladegüter sind Kantenschutz- oder Kantenschutzwinkel zu verweden
      - Durch Klemmbalken, Ladung nach hinten sichern
      - Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden
      - Auf ausreichend Kennzeichnung der Waren- und Packstücke achten
      - Die Ladung darf nicht über das Fahrzeug hinausragen, nur nach hinten!, wenn sie gut gesichert ist und den Verkehr nicht gefährdet. Ab 1 Meter Überstand ist die Ladung zusätzlich mit einer 30x 30 cm großen, roten Fahne zu sichern!
      - Die Ladung ist nicht kippgefährdet, falls doch sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig!
      -Führen Sie immer eine Abfahrtskontrolle durch!
      -Gemeinsam ist Ladungssicherung ohne größeren Aufwand durchführbar. Allen Beteiligten werden vom Gesetz her Verantwortlichkeiten zugewiesen!
      3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
      - legen Sie bei jeder Fahrt den Sicherheitsgurt an
      - Tragen Sie geeignetes Schuhwerk mit festem, sicherem Sitz am Fuß und mit rutschhemmender Sohle
      - Tragen Sie beim Be- und Entladen immer Sicherheitsschuhe
      - Benützen Sie beim Tanken Schutzhandschuhe
      - Tragen Sie bei Unfällen oder Pannen immer eine Warnweste (Verhaltensanweisung liegt bei!)
      4. Umgang mit Arbeitsmitteln
      - Bedienen Sie keine betriebsfremden Fahrzeuge, Hubgeräte oder Gabelstapler, auch nicht auf Ihrem eigenen Betriebsgelände
      - Lassen Sie sich auf unbekannte Fahrzeuge oder Zusatzgeräte einweisen
      - Der Aufenthalt von Personen auf der Ladefläche (im Laderaum) ist während der Fahrt verboten
      5. Weitere wichtige Hinweise
      - Fahrten nur nach vorheriger Genehmigung des Vorgesetzten durchführen
      - Beachten Sie unbedingt die Alkoholverbote
      - Melden Sie einen Führerscheinentzug umgehend Ihrem Vorgesetzten
      - Führen Sie alle erforderlichen Papiere während der Fahrt mit sich
      - Das befördern von Gefahrgut ist nur mit einer besonderen Ausbildung gestattet
      - Beachten Sie die Verkehrsregeln auf dem jeweiligen Betriebsgelände
      - Parken Sie auf dem Betriebsgelände nur in zulässigen/ freigegebenen Bereichen
      - Nehmen Sie die angebotenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen wahr
      - Zeigen Sie einmal monatlich unaufgefordert den Ihren Führerschein vor!
      - Setzen Sie keine Personen ein, die im Führen ein Fahrzeuges nicht unterwiesen sind
      - Schäden an Fahrzeugen sind sofort bei den verantwortlichen Personen zu melden
      - Bei Unfällen immer die Polizei hinzuziehen- Unfallstelle sichern, Verletzte betreuen
      - Betriebsanweisung beachten
      6. Verbote
      - Fahren Sie nie unter Einfluss oder Nachwirkungen von Drogen und Medikamenten
      - Fahren Sie nie unter Alkoholeinfluss (Achtung Restalkohol!!)
      - Telefonieren Sie nie während der Fahrt ohne Freisprechanlage (auch keine SMS!)
      - in allen Fahrzeugen gilt ein generelles Rauchverbot!
      7. Unfallverhalten
      - Unfallstelle sofort absichern
      - unverzüglich Ersthelfer und Vorgesetzten informieren
      - Verletzte betreuen
      - Betriebsanweisungen genaue Folge leisten!



      Der unterzeichnende Mitarbeiter ist durch seinen Vorgesetzten oder dessen Beauftragten im sicheren Verhalten bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterwiesen worden. Der Mitarbeiter erkennt die Unterweisung an, und bestätigt, dass er die im vorgetragenen Verhaltensregeln und ggf. ausgehändigte Schulungsunterlagen verstanden hat.

      Datum Unterschrift (Unterweiser) Unterschrift (Mitarbeiter)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Konsul ()

    • Nicht so schnell. Ich bin noch dabei Deinen Entwurf durchzulesen ;)

      Also das passt bestimmt alles auf 2 DIN A4 Seiten....wenn man kleine Buchstaben nimmt. Und so wie ich das sehe, sind ja "nur" die Überschriften genannt.
      Und wenn man sich da jetzt noch die Inhalte zudenkt, und bedenkt, daß die Handreichung des Lehrganges ja nicht nur "verlesen" werden soll......ist das dann wirklich kürzer als die bisherigen Lehrgänge?
      Ich bin sehr angetan von dem Entwurf, aber ich weiss immer noch nicht was der Zweck ist. Ersatz der BG - Veranstaltung? Nur vermutet, da dort irgendwo Erstunterweisung steht.

      Schönes WE, Krischan
    • Du fragst mich nach dem Zweck der Unterweisung. Dazu folgendes:

      Die Unterweisung ist eine Unternehmerpflicht. Unternehmerpflichten sind delegierbar, in diesem Fall auf mich!

      Wie er das macht?-

      1. Er sucht sich eine fachlich- und persönlich geeignete Person
      (falls er das nicht macht, begeht er ein Selektionsverschulden)
      2. Er erteil eine Anweisung/ schriftliche Beauftragung
      (falls er das nicht macht, begeht er ein Anweisungsverschulden)
      3. Der Unternehmer muss konrollieren
      (falls nicht, begeht er ein Kontrollverschulden)

      Wichtige Unterlagen sind:
      - Gefährungsbeurteilung (+Maßnahme, + Kontrolle)
      - Unterweisung
      - Überprüfungsdokumentation (bei Maschinen und Anlagen)

      z.B. tödlicher Unfall mit Beladeameise ohne Unterweisung:
      - 70 Tagessätze (Strafrecht)
      - Regress des Unfallversicherers !!
      - usw..

      Hier einige Themen die ich unterweise:
      - Abfallentsorgung/ Trennung
      - Befahren von Aufzügen
      - Nutzung von Betriebsfahrzeugen
      - Büro- Verwaltung
      - Containerentladung
      - Handhubwägen
      - FFZ Nutzung
      - Schmalgangstapler
      - Lagerregaleinrichtungen
      - Leitern- und Tritte
      - Sicherheitsschuhe usw.

      ja man hat es nicht leicht... ;)
    • Moin Konsul,

      ja, ich hatte nach dem Sinn der Unterweisung gefragt, alledings nicht nach dem grundsätzlichen Sinn. Der ist mir schon klar. =)
      Bei mir war nur der Eindruck entstanden, Du suchtest eine "kleine" Version der bei Dir schon durch die BG durchgeführten Unterweisungen zum Thema Ladungssicherung.
      Jetzt wurde das Ding doch größer als ich dachte. Daher meine Frage: Was ist der Sinn DIESER Unterweisung. Soll es die der BG ersetzen, soll es eine hauseigene Erstunterwesiung sein, z.B. für einen neuen Mitarbeiter, bis die jährliche (?) Unterweisung durch die BG erfolgt usw. usf.

      Das Beispiel mit der Beladeameise interessiert mich. Gibt es da ein AZ, Gerichturteil, Quelle oder so? wenn ja, dann würde ich mich über diese Angabe freuen.
      Ich kenne ein, zwei größere Handelsunternehmen bei denen man eine Ameise ohne Unterweisung in die Hand bekommt. Ich hatte mal aus Jux gefragt, ob das nicht notwendig wäre. Der kompetente und freundliche Mitarbeiter der Warenannahme meinte dazu glatt:"Der Umgang mit einer Ameise ist so einfach, da muss nix unterwiesen werden...."
    • Servus Krischan,

      die Jungs machen alle einen 3-5 tägigen Ladungssicherungslehrgang bei der BG. In diesem Jahr werde ich sogar das Thema Ladungssicherung bei unserem Arbeitssicherheitstag im Unternehmen als Schwerpunktthema verwenden!

      Die "Kurzunterweisung" benötige ich, als verantwortliche Person, noch zusätzlich!!!
      Wurde mir zumindest so kommuniziert....

      Die Geschichte mit der Ameise muss ich raus suchen, melde mich dann später nochmal.

      Bei uns bekommt niemand einen Ameise oder einen Stapler ohne Unterweisung in die Hand. Nicht mal die eigenen Leute! Wir hatten da auch schon Probleme mit Abholern. Wenn der Schlüssel jedoch, wie vorgeschrieben, abgezogen ist- passiert da nichts!