Unterschiedliche Adressen auf Auftrag und Lieferschein, was gilt dann ?

    • Unterschiedliche Adressen auf Auftrag und Lieferschein, was gilt dann ?

      Hallo,

      mal eine Frage, wie sieht es auf wenn auf dem Auftrag eines Kunden und dem Lieferschein des Versenders unterschiedliche Lieferadressen angegeben sind, dies aber nicht bemerkt wird (Die Kollegen der Dispo sehen in der Regel ja nicht die Lieferscheine der Fahrer).

      Im Konkreten Fall stimmte sogar die Stadt (Köln) bei Lieferschein und Auftrag überein, jedoch nicht die Firma und Straße des Empfängers, dadurch fuhr der Fahrer wie mit der Dispo abgesprochen zwar nach Köln, aber eben doch zum falschen Empfänger.

      Zu allem Überfluss, nahm der falsche Empfänger die Ware auch noch an, da er auch in manchen Fällen vom Versender beliefert wird. Nun steht nat. die Frage im Raum wer müsste eigentlich für die Umsetzung zahlten bzw. wer haftet für eventuell weitere Schäden, wenn es sich um Terminware handelte.

      Was ist verbindlich im Streitfall die Adresse auf den Lieferpapieren oder die des Auftrags?

      mfg
    • RE: Unterschiedliche Adressen auf Auftrag und Lieferschein, was gilt dann ?

      §414 haftung absender,der absender hat ,auch wenn ihn keine schuld trifft,dem frachtführer schäden und aufwendungen zu ersetzen,die verursacht worden durch
      1. ungenügende verpackung
      2. unrichtigkeit oder unvollständigkeit der in den frachtbrief aufgenommenen angaben usw.
    • @ katrin67,

      nicht denken, wissen hilft da weiter,

      zwischen wem wurde der vertrag geschlossen???

      was steht im vertrag??

      Frage beantwortet???

      :P

      tja, häufiger fehler der dispositionen, geben kaum bis gar keine infos an ihre fahrer weiter, dann kommt so was zu stande, besonders häufig kommt es in den großen spedis vor.
    • Die Sache ist natürlich etwas verzwickter und der Grund für die falsche Anlieferung ist leider wie so oft eine Verkettung mehrerer Faktoren, dennoch würde ich gerne wissen was gilt im Zweifelsfall.

      Wir haben ja von unserem Auftraggeber einen Auftrag mit Adresse A bekommen, der Fahrer beim Verlader (bitte beachten das unser Auftraggeber nicht der Verlader ist), aber Adresse B. Beide waren in Köln. Der Kollege aus der Dispo fragte dann den Fahrer ob er die Kölner Adresse hat, was dieser Bestätigte und daher machten sich beide nicht die Mühe die Adresse nochmal am Telefon vorzulesen.

      Zu guter Letzt nahm der falsche Empfänger die Ware an, ohne zu wissen das er diese gar nicht bestellt hat (Der Lagerarbeiter sah halt nur die Lieferpapiere, da stand nun mal seine Adresse drauf und wusste natürlich nicht, dass das Zeug gar nicht bestellt war). Da die Ware auch wie gesagt öfters bei Ihm angeliefert wird entstand kein Verdacht, dass was nicht stimmen kann.

      Nun sagt unsere Auftraggeber, (er kannte die Lieferpapiere, genauso wenig wie der Kollege unsere Dispo), wir hätten uns an seinen Auftrag halten sollen.

      Das ganze ist wie man so schön sagt, doof gelaufen, dennoch muss es doch eine Klare Regel geben, welche Adresse im Zweifelsfall die zu nutzende ist.

      mfg
    • Die Sache wirkt verzwickt aber ist warscheinlich doch einfacher.

      Frage ist was ist hier die Vertragsgrundlage. meiner Meinung nach nicht der Lieferschein. Der Lieferschein ist ein Dokument vom Versender für den Empfänger und enthält eine Auflistung aller Artikel zur kontrolle auf Vollständigkeit. Der Spediteur/Frachtführer hingegen erhält vom versender im Regelfall zusätzlich einen Speditionsauftrag. dieser ist dann die Vertragsgrundlage zwischen Versender und Spediteur/Frachtführer. Enthalten die beiden Dokumente unterschiedliche Lieferadressen kann das unterschiedliche Ursachen haben.
      - der Speditionsauftrag wurde falsch ausgefüllt.
      - der Lieferschein ist der Falsche
      - der Lieferschein wurde falsch ausgefüllt
      - etc......

      woher soll der Spediteur/Frachtführer das wissen? Stellt es den Unterschied fest sollte ein ordentlicher Spediteur mit dem Versender Kontakt aufnehmen um im Vorfeld probleme bei der Ablieferung abzustellen. Stellt er den Unterschied nicht fest (z.B. LS ist an der Ware und der Fahrer nimmt den LS gar nicht zur Kenntnis) kann er auch nicht handeln.
      In solch einem Fall hat der Spediteur/Frachtführer sich nur an seinen Auftrag/Vertrag gehalten. Warum sollte man dann dem Spediteur/frachtführer ein Verschulden anlasten?
      problematisch wirds wenn der Empfänger den Erhalt der Ware auf dem Lieferschein quittiert hat. In solch einem fall müsste der Fahrer angehalten sein die Richtigkeit der Dokumente zu überprüfen und die Ware nur an den vorgesehenen Empfänger (Lieferadresse auf LS) auszuhändigen. dann wirds kniffelig.

      Ich hoff die Quittung ist auf dem Frachtbrief/Transportauftrag oder Speditionsauftrag. dann sollte es kein problem geben.

      dies soll keine Rechtshilfe sein entspricht nur den Erfahrungen die isch selbst in vergleichbaren Fällen gemacht habe.