Unterschied Standzeit/Wartezeit

    • RE: Unterschied Standzeit/Wartezeit

      Hey Sabsi,

      Absender und Frachtführer vereinbaren eine vertragliche Lade- bzw. Entladezeit von jeweils maximal 2 Stunden.
      Das entspricht der Regelung in § 5 der Vertragsbedingungen für Güterverkehrs- und Logistikunternehmer. Erst nach diesen 2 Stunden beginnen also (sofern nichts anderes vereinbart wurde) die eigentlichen Standzeiten, der Rest ist somit Wartezeit!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!