Unternehmerkarte abgelaufen

    • tomdiesel schrieb:

      Unter folgenden Bedingungen darf das Fahrzeug ohne Fahrerkarte durch den Fahrer bewegt werden:

      1.) Fahrerkarte ist defekt.

      2.) Fahrerkarte ist verloren gegangen.

      3.) Fahrerkarte wurde gestohlen

      Trifft einer dieser drei Gründe zu, darf das Fahrzeug vom Fahrer 15 Tage ohne Fahrerkarte bewegt werden. Innerhalb von 7 Kalendertagen muss der Fahrer eine neue Fahrerkarte beantragt haben.

      alles andere ISS NICH

      habe ich bereits in meinem Post Nr. 16 erwähnt :D

      Für das zeitlich korrekte Auslesen des Massespeichers (spätestens alle 3 Monate) ist der Unternehmer verantwortlich - ebenso für die Aufbewahrung (1 Jahr). Es gibt ja mittlerweile Möglichkeiten, die Daten unterwegs auslesen zu lassen. Fahrerkarten müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden.

      Wichtiger Hinweis: Werden die Daten, Aufzeichnungen und Schaublätter als Arbeitszeitnachweise nach dem ArbZG oder als steuerlich relevante Unterlagen genutzt (z.B. Spesenabrechnungen), verlängert sich die Aufbewahrungspflicht entsprechend.
    • man haut mich aus der Furzmulde---warum? aber daran seid Ihr nicht schuld

      zum letzten mal--die Frage war nach einer ABGELAUFENE Unternehmerkarte

      meine Behauptung /Aussage ist nur-man kann den Digi auch OHNE U-Karte auslesen(Speicher)vergesset das KEY und das lieber Thommy-DHL hat mit schummel nichts zu tun

      Es ist schon traurig wenn wir uns über Fahrekarte,Unternehmerkarte,Werkstattkarte und kärtchen der organe unterhalten müßten

      @scaniafan Du bekommst was Du verdienst-wenn Du vorbei kommst-einen außgelesenen Digi-aber die Bedienung wird Dir schon was sagen-ich bin ja kein Antialkoholiker ABER MEIN ANGEBOT STEHT

      DAMIT IST FÜR MICH DAS THEMA IT ERLEDIGT Allzeit gute Geschäfte

      und nun es ist 7.38 Uhr und ich gehe zum RACE
    • Richtig, wenn einer arbeitslos ist wo soll er sie auslesen??

      Oder hat die Arge auch die Kartenleser!

      Bin auch schon wieder weit drüber, Karte im LKW vergessen, könnte ja das Lesgerät mit nehmen, aber dann fliegt das wieder im LKW rum!

      Solange das auslesen auf der Karte nicht vermerkt wird ist es ehwurscht!

      Sollte es mal eng werden, dann kann man den PC immer noch im Datum zurückstellen und auslesen!
    • schwabenwilli 12 schrieb:

      ...Zum auslesen brauchst Du nur den Stick... :sleeping: alles andere macht das System(Du mußt ihm nur sagen was er machen ssoollll)...

      bei uns wird das so gehandhabt, das sich die fa. über die telematik (wir haben "quälcomm" im fahrzeug) ca. alle drei monate meldet, und den fahrer zum auslesen des digitachos auffordert. hierzu ist stets die fahrt in die (hauseigene) werkstatt notwendig. dort wird das erledigt, und zwar generell immer und ohne ausnahme mittels usb-stick UND unternehmerkarte. auswärtig, z.b. bei der dekra ect. geht wohl auch, aber das brauchen wir nicht, da wir regelmäßig am standort sind. wird eine solche aufforderung vom fahrer mal nicht eingehalten, wird von der fa. sofort (zu recht) druck gemacht, damit die daten schnellstmöglich und vor dem ablauf von 3 monaten gesichert werden. hierfür gibt es gesetzte. wird die fa. von der bag kontrolliert und dabei festgestellt, das die gesetzte nicht eingehalten werden, wird es teuer. ggfls. steht auch die lizenz des tu auf dem spiel.
      .
      .

      * Fanclub Franz Meersdonk *

      .
      .
    • gelöschter User 5 schrieb:


      Beweise bringen Kollege und nicht was posten wo man keine Ahnung hat!
      Sie haben nichts im Bußgeldkatalog wegen nicht auslesen!!!

      aha. es gibt meines wissens eine generelle aufbewahrungspflicht der digitalen fahrerdaten seitens des tu. ich glaube, das sind 2 jahre. die daten liegen dann auf irgendeinem server rum. daraus lässt sich schlussfolgern, das die daten selbstverständlich ausgelesen und gesichert werden müssen, um sie bei bedarf der bag vorzeigen zu können. im bußgeldkatalog wird das nicht stehen. schließlich geschieht das kaum bei einer strassenkontrolle. und wenn die daten nicht vorhanden sind (z.b. weil nicht ausgelesen/nicht archiviert wurde) wird das kaum ohne strafe seitens der bag bleiben.
      .
      .

      * Fanclub Franz Meersdonk *

      .
      .
    • Auf Achse schrieb:

      gelöschter User 5 schrieb:


      Beweise bringen Kollege und nicht was posten wo man keine Ahnung hat!
      Sie haben nichts im Bußgeldkatalog wegen nicht auslesen!!!

      aha. es gibt meines wissens eine generelle aufbewahrungspflicht der digitalen fahrerdaten seitens des tu. ich glaube, das sind 2 jahre. die daten liegen dann auf irgendeinem server rum. daraus lässt sich schlussfolgern, das die daten selbstverständlich ausgelesen und gesichert werden müssen, um sie bei bedarf der bag vorzeigen zu können. im bußgeldkatalog wird das nicht stehen. schließlich geschieht das kaum bei einer strassenkontrolle. und wenn die daten nicht vorhanden sind (z.b. weil nicht ausgelesen/nicht archiviert wurde) wird das kaum ohne strafe seitens der bag bleiben.


      Die aufbewahrungspflicht gibt es, aber wenn du den Digi nicht pünktlich ausließt haben sie kein Bussgeld laut BAG Menschen!

      Hatte 9 Monate nicht ausgelesen, wird registriert wann das letzte upload war im Digi!

      Hatte einen gefragt weil kein Bußgeld gekommen ist!

      Soll aber nicht heißen das das im Ausland auch so ist!
    • wie schon in meinem ersten posting geschrieben, machen die bei uns seitens des fuhrparkmeisters gleich stress, wenn der digi nicht regelmäßig alle 3 monate ausgelesen wird. so ganz ohne grund wird das ja nicht sein. mir ist das jedenfalls schon aufgefallen, das da aufgepasst wird. was die bag in sachen bußgeld so alles im detail in petto hat, weiß ich auch nicht auf den punkt genau. vieleicht sagt da keiner was, wenn die abstände des auslesens unregelmäßig sind. nur wenn bei einer tieferen kontrolle in der firma gar nix vorhanden ist, sprich es wird gar nicht ausgelesen bzw. die dann gesuchten daten sind nicht vorhanden, wirds sicher stress seitens bag geben. dafür gibts ja den ganzen quark.
      .
      .

      * Fanclub Franz Meersdonk *

      .
      .