tomdiesel schrieb:
Unter folgenden Bedingungen darf das Fahrzeug ohne Fahrerkarte durch den Fahrer bewegt werden:
1.) Fahrerkarte ist defekt.
2.) Fahrerkarte ist verloren gegangen.
3.) Fahrerkarte wurde gestohlen
Trifft einer dieser drei Gründe zu, darf das Fahrzeug vom Fahrer 15 Tage ohne Fahrerkarte bewegt werden. Innerhalb von 7 Kalendertagen muss der Fahrer eine neue Fahrerkarte beantragt haben.
alles andere ISS NICH
habe ich bereits in meinem Post Nr. 16 erwähnt

Für das zeitlich korrekte Auslesen des Massespeichers (spätestens alle 3 Monate) ist der Unternehmer verantwortlich - ebenso für die Aufbewahrung (1 Jahr). Es gibt ja mittlerweile Möglichkeiten, die Daten unterwegs auslesen zu lassen. Fahrerkarten müssen spätestens alle 28 Tage ausgelesen werden.
Wichtiger Hinweis: Werden die Daten, Aufzeichnungen und Schaublätter als Arbeitszeitnachweise nach dem ArbZG oder als steuerlich relevante Unterlagen genutzt (z.B. Spesenabrechnungen), verlängert sich die Aufbewahrungspflicht entsprechend.