Unternehmer möchte Geld bevor er die Ware abgeladen hat

    • Unternehmer möchte Geld bevor er die Ware abgeladen hat

      Hallo Ihr Lieben,

      ich habe ein sehr großes Problem und komme nicht weiter.

      Habe letzte Woche von einem Kunden den Auftrag erhalten, 1 Palette von D nach Spanien (nähe Mallorca) zu bringen. Da wir solche Touren nicht selber fahren habe ich einen Unternehmer gesucht und auch gefunden. Diese sagte mir, dass er am nächsten Tag die Palette holen geht. Nun habe ich gestern eine Rechnung von dem Unternehmer bekommen, dass die Ware erst ausgeliefert wird, nachdem wir den Rechnungsbetrag bezahlt haben.

      Laut Transportauftrag haben wir ein Zahlungsziel von 45 Tagen bei Neuunternehmern und Abladetermin war bis Mitte 14. Kalenderwoche. Also ist die Lieferfrist bereits überschritten. Als sie den Transportauftrag erhalten haben, kam auch nichts von der sofortigen Bezahlung

      Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

      Liebe Grüße
    • Giftzwerg schrieb:

      Hallo Ihr Lieben,

      ich habe ein sehr großes Problem und komme nicht weiter.

      Habe letzte Woche von einem Kunden den Auftrag erhalten, 1 Palette von D nach Spanien (nähe Mallorca) zu bringen. Da wir solche Touren nicht selber fahren habe ich einen Unternehmer gesucht und auch gefunden. Diese sagte mir, dass er am nächsten Tag die Palette holen geht. Nun habe ich gestern eine Rechnung von dem Unternehmer bekommen, dass die Ware erst ausgeliefert wird, nachdem wir den Rechnungsbetrag bezahlt haben.

      Laut Transportauftrag haben wir ein Zahlungsziel von 45 Tagen bei Neuunternehmern und Abladetermin war bis Mitte 14. Kalenderwoche. Also ist die Lieferfrist bereits überschritten. Als sie den Transportauftrag erhalten haben, kam auch nichts von der sofortigen Bezahlung

      Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

      Liebe Grüße


      Servus
      wenn der Spedi bei der Auftragsannahme dem Zz von 45 Tg nicht widersprochen hat muß er den Transport ordnungsgemäß ausführen sollte der Transportunternehmer nicht Termingerecht ausführen(ausgenommen höhere Gewalt) kannst du den TU in Regress nehmen alle entstandenen Unkosten dem TU berechnen eine Frage noch kommt zufälligerweise dieser TU von Formentera und tätigt D-Balearentransporte? und hat drei Buchstaben
    • Was haben wir gestern gelernt????

      Bei Internationalen Transporten gilt CMR und nicht eure AGB.

      Noch mal, ihr seit Speditionskaufleute oder TU, und diese kleine Regel muss man beherrschen das dass CMR Abkommen nicht außer Kraft gesetzt werden kann!

      Jetzt mal die CMR lesen und weiter diskutieren!

      Wenn es ein Unternehmer ist aus altem Holz, der verlangt Frachtvorschuss und nach der Beladung die Restkohle!

      Welcher Depp finanziert die Fähre vor????
    • Kann ja alles sein Hermann, aber dennoch bin ich nicht der Meinung, das ich nach Übernahme der Sendung zur Erpressung übergehen kann. Der SUB hätte doch vor Auftragsannahme reklamieren können.

      In meinen Augen ein vorsätzlich herbeigeführter Vermögensschaden.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Sehe ich nicht so Thommy.

      Warum soll der TU die AGB reklamieren wenn sie nicht rechtens ist!

      Wenn ich als Internationaler Spedi auf trete oder mich betätigen will muss ich doch wissen was für mich bindend ist!

      Ob das jetzt so statthaft ist was er macht lassen wir mal außen vor!
    • Selbst wenn der SUB das Recht hat, sein Frachtentgelt vorher zu kassieren, kann er sich nicht erst in Form einer Rechnung nach dem vereinbarten Zustelltermin melden (wenn ich das Eingangsposting richtig verstanden hatte).

      Das ist eine Frechheit und steht mit Sicherheit auch in keiner CMR so drin. Er hätte laden können und dann sofort seine Kohle abfordern müssen. Wäre zwischenmenschlich auch nicht ok, aber immerhin noch kein Schaden entstanden.

      Eine gewisse Sorgfaltspflicht als Kaufmann haben wir doch alle, ob nun national oder international ist doch dabei völlig egal.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • . Die CMR


      Wird ein gewerblicher Gütertransport auf der Strasse grenzübertretend von Deutschland ins europäische Ausland oder von dort nach Deutschland durchgeführt, gilt statt des deutschen Transportrechts die 1956 in Kraft getretenen CMR ("Convention relative au Contrat de transport international de Merchandises par Route", zu deutsch: "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassenverkehr).

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      Die CMR ist in ihren Vertragsstaaten zwingendes Recht, Art. 41 CMR; jede Regelung, die gegen sie verstößt, ist nichtig.


      2. Anwendbarkeit der CMR


      Voraussetzung für die Anwendbarkeit der CMR ist - Art. 1 Abs. 1 Satz 1 CMR -


      • ein Vertrag zur Beförderung von Gütern
      • gegen Entgelt
      • mit Fahrzeugen aller Art
      • grenzüberschreitend
      • wobei mindestens einer der betroffenen Staaten CMR-Vertragsstaat ist



      Selbst die ehmaligen kozessionslosen Transporte oder heute ÉU genehmigungsfrei als mit 2,8 to Sprinter unterliegen dem CMR!