Unternehmer möchte Geld bevor er die Ware abgeladen hat

    • Fuchs schrieb:

      warum diskutieren?? überweise ihm halt die kröten und gut is es, evtl. hat dein tu ja auch angst das er sein geld niemals bekommt ?


      Diese Befürchtung habe ich auch bei so einigen. Dann nehme ich den Auftrag doch aber gar nicht erst an oder??? Ich würde Dich gern mal hören, wenn das einer mit Dir machen würde.

      Also einigen wir uns auf sofortige Überweisung und Haftbarhaltung an den Versicherer wegen Liferfristüberschreitung :?: :?: :?:

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Eine gewisse Sorgfaltspflicht als Kaufmann haben wir doch alle, ob nun national oder international ist doch dabei völlig egal.

      Die sehe ich jeden Tag nicht!

      Thommy, bei euch im Osten ging öfters die Plame bei den Steinmetze nicht ehr auf bis die Kohle Bar auf der Kralle lag!

      Da ist nichts anrüchig dran!

      Ganz clevere haben die Rohplatten lass abladen und wenn die Paletten kamen, erst Kohle und da habe ich mein Recht da zu!

      Ich habe in Paderborn die Fracht und 3 Beträge die er von vorher gehenden Transporten abgezogen hatte erst lass kassieren und dann ihm 2 std. für das abladen gegeben!

      Anderenfalls wird es eingelagert und nach 30 tagen zu Geld gemacht!
    • thommygera schrieb:

      Haftbarhaltung an den Versicherer wegen Liferfristüberschreitung

      Und was bekommt er?

      nur einfache Fracht laut CMR!

      Sind wir doch mal ehrlich.

      Manche stellen sich vor ihren Betrieb mit Frachtgeldern aufrecht zu halten! Die Fähre kostet ja nichts.

      Richtig wäre gewesen vom TU!

      Nach der Verladung die Rechnung per Fax und per Post und an der Entladestelle zu kassieren!

      CMR dann nehmen wir zu dem Zahlungsziel die ADSP und schon sehen wir, Frachten sind sofort zu zahlen!

      Nationales Recht Deutschland!

      Wenn er schlecht ist, haut er die Fähre und Maut noch auf die Fracht!

      Diese Gebühren sind gesondert zu berechnen nicht nach dem Deutschen Motto all. incl.!

      Wenn ein Kunde verlangt seine Ware von A nach B auf einer Teilstrecke mit der Bahn zu befördern, dann hat er die Kosten dazu im vor raus zu bezahlen!

      Die Kombi bucht am 1 des Monats ab für die nächsten 10 Tage ob du verladen hast oder nicht!

      Eine Bankbürgschaft gibt es ja auch für lau!