Unfallversicherung für Unternehmer

    • Unfallversicherung für Unternehmer

      Hallo an alle,

      habe jetzt mehrfach E-mails/Fragen zu diesem Thema erhalten. Vielleicht mal kurz eine Erklärung zu diesem Thema.

      Unfälle passieren, auch bei größter Vorsicht – statistisch gesehen alle vier Sekunden in Deutschland. Ein Unfall gefährdet die Zukunft des Unternehmers und die finanzielle Sicherheit der Familie.

      Denn:

      ein Unfall gefährdet Ihr Arbeitseinkommen,

      ein Unfall kann zu erheblichen Kosten, z. B. für Umbauten im Haus/Wohnung oder für die Pflege, führen,

      der gesetzliche Versicherungsschutz durch Berufsgenossenschaften reicht bei weitem nicht aus oder fehlt oft ganz,

      viele Unternehmer sind nicht in derBerufsgenossenschaft versichert,

      für Unfälle in der Freizeit ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig.

      Für Euer/Ihr Auto habt Ihr/haben Sie in aller Regel eine Kaskoversicherung (Teil-/Vollkasko), doch was ist mit Euch/Ihnen und Ihrer Familie?

      Sprecht mit Eurem Versicherer/Makler über dieses Thema.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • RE: Unfallversicherung für Unternehmer

      Original von fabian ude
      Hallo an alle,


      viele Unternehmer sind nicht in derBerufsgenossenschaft versichert,



      Sprecht mit Eurem Versicherer/Makler über dieses Thema.
      Gruss an alle


      Hallo Herr Ude,

      Gibt es sowas auch? Ich war der Meinung, daß man sich nur befreien lassen kann
      wenn man schon über eine andere BG versichert ist. ?(


      Gruß Hermann
    • @ phaidon

      Du kommst da nur raus, wenn du eine bestimmte Betriebsgröße hast (ab 5 Mitarbeiter)


      Betriebe ab 5 Mitarbeiter können sich von der BG-Pflicht befreien?
      Wäre ja ganz was neues.
      Dann muß ich was falsch machen. Ich habe 9 Mitarbeiter, zahle aber Mitgliedsbeiträge. Und das mit Schmackes :evil:

      Gruß
      T.T.P.
    • Wird wohl so sein, daß man ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, wenn man nicht mehr selber fährt, für sich nur noch den billigen "Büroanteil" bezahlen muß und sich auf Antrag vom teuren "Fahreranteil" befreien lassen kann. Da für mich irrelevant, habe ich noch nicht selber nachgefragt.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Also ich weiß nur soviel bis vor ein paar Jahren war es noch so ,

      wenn du selbstständig warst ohne eigene Fahrzeuge mußtest du nicht in die BG,
      da haben viele gerade im Kurier und >Sonderfahrten Sektor ein Schlupfloch gehabt.

      Aber auch da ist die BG hinter gestiegen .

      vor 1,5 Jahren habe ich dann an eigener Haut erfahren das die Nummer heute nicht mehr geht :evil:

      :D Heute bin ich garnicht mehr böse in der BG zu sein denn wer einmal gesehen erlebt hat das einem da auch geholfen wird.

      Ein Freund von mir ist aus 2,50 Meter von der Leiter gefallen und das so blöd

      das Hüfte , Unterarm , Ellenbogen nur noch Schrott waren X(

      Ohne die BG wäre es für ihn kaum möglich gewesen die ganzen Kosten zu tragen

      weil nicht alles wollte und hätte die Kranken Kasse gezahlt.

      da bleibe ich doch lieber in der BG
      Gruß
      Andy
      * * AndiMacht* *
    • Original von Kühltaxi
      Wird wohl so sein, daß man ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, wenn man nicht mehr selber fährt, für sich nur noch den billigen "Büroanteil" bezahlen muß und sich auf Antrag vom teuren "Fahreranteil" befreien lassen kann. Da für mich irrelevant, habe ich noch nicht selber nachgefragt.


      Stimmt nicht ganz.......wenn das Gewerbe nicht mehr als Hauptgewerbe und nur noch in ganz geringem Maße betrieben wird, kann man sich auf Antrag vollständig von den Beiträgen befreien lassen....Auch wer nur noch als reiner Vermittler ohne Personal und eigene Fahrtätigkeit tätig ist, kommt in den Genuß der Beitragsbefreiung.
      Sobald das Gewerbe wieder als Hauptberuf ausgeübt wird (und/oder selbst gefahren wird), muß dies bei der BG angezeigt werden...und dann entsteht wieder die Beitragspflicht.