Und nochmal Kraftfahrstrasse

    • Und nochmal Kraftfahrstrasse

      Moinsen liebe Gemeinde,

      in der letzten Lektion habe ich gelernt, dass es nicht (mehr) ausreicht, dass eine Strasse autobahnähnlich ausgebaut ist, um mit einem LKW legal schneller als 60km/h zu fahren.

      In der letzten Zeit habe ich ein paarmal die folgende Situation auf Bundesstrassen gehabt. Nicht autobahnähnlich ausgebaut, nicht einmal eine durchgezogenen Doppellinie, aber das Schild Kraftverkehrsstrasse war vorhanden?

      Jetzt meine Frage: Was soll das?
    • hallo Krischan,

      Definition Kraftfahrstrasse:

      Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

      D.h. Mofa´s und Traktoren und der ganze lahme quark hat hier nichts drauf zu suchen!

      Deswegen auch teilweise einspurig!
      bei zwei Fahrstreifen pro Richtung mit baulicher Trennung gilt für uns natürlich 80km/h

      Ich hoffe das ich dir damit helfen konnte!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Skydancer ()