Umzugsgutunternehmer Mödelspedition innerdeutsch HGB § 451 ff.

    • Umzugsgutunternehmer Mödelspedition innerdeutsch HGB § 451 ff.

      Hallo an alle,

      die Haftung des Möbelspedititeurs/Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung der von Ihm beförderten Sachen ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

      Ist der Absender ein Verbraucher/Privatperson, so kann sich der Möbelspediteur/Frachtführer auf die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen nicht berufen, soweit der Frachtführer es unterläßt, den Absender bei Abschluß des Vertrages über die Haftungsbestimmungen zu unterrichten und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, eine weitergehende Haftung zu vereinbaren oder das Gut zu versichern (Transportversicherung).

      Dem Möbelspediteur steht für Umzugstransporte eine Transportversicherung für seine Auftraggeber als Rahmenvertrag zur Verfügung. Die Anmeldung für die Umzugs-Transportversicherung erfolgt durch schriftliches Verlangen vor Risikobeginn auf dem Umzugsvertrag unter Angabe der gewünschten Versicherungssumme. Der Kunde erhält als Nachweis über den Abschluss einer Umzugs-Transportversicherung ein Haftungszertifikat.

      Für weitere Fragen bitte Kontaktaufnahme
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de