Umzug Umzüge Umzugsunternehmer Haftung Versicherung

    • Umzug Umzüge Umzugsunternehmer Haftung Versicherung

      Hallo an alle,

      hier ist die Haftungssituation eine andere als bei "normalen Speditionsgut".

      HGB § 451 Umzugsvertrag

      Hat der Frachtvertrag die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand, so sind auf den Vertrag die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen.

      HGB § 451e Haftungshöchstbetrag

      Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

      Achtung!

      Sie/Ihr als Unternehmer seid verpflichtet Ihrem/Eurem Kunden eine Umzugsgut-Versicherung anzubieten die ggf. den tatsächlichen Wert der Umzugsgüter absichert. Das ganze muss schriftlich erfolgen, da der Kunde ggf. den Nichtabschluss einer solchen Versicherung Euch bestätigen muss.

      Bei Fragen bitte Kontaktaufnahme.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de