Überlängeregelung in nicht EU Ländern (Schweiz)

    • Überlängeregelung in nicht EU Ländern (Schweiz)

      Hallo.

      Habe eine eventuell sehr banale Frage. Wäre dennoch dsehr nett, wenn mir weitergeholfen würde.

      Ich plane einen Dachstuhltransport in die Schweiz. Die Hölzer stehen bis zu 2,7 m über das Fahrzeug hinaus.
      Ist das mit ausreichender Kennzeichnung in der Schweiz zulässig oder wo kann ich an solche Informationen kommen?

      Mit freundlichem Gruß

      Jan Blendermann
    • banale Antwort:
      Überlänge in der Schweiz über 16,50m (Sattel) und 18,75m (Hängerzug) möglich, aber nur mit Genehmigung aus Bern (geht normalerweise kurzfristig innerhalb von 2-3 Tagen)
      Allerdings sind 2,7m Überstand nach hinten nicht möglich! Hier benötigst du einen ausziehbaren Telesattel, längeren Anhänger o.ä.
      zulässiger Überstand max. 1 m in CH.