Guten Morgen an alle,
wir reden hier über Tank- und Silofahrzeugen (nicht von Biertransportern !!!)
Das BGH hat entschieden: Ein Frachtführer hat - ausser im Falle des qualifizierten Verschuldens im Sinne des § 435 HGB - nicht für Güterfolgeschäden einzustehen.
Wer den kompletten Artikel - Sonderbeilage Logistik - haben möchte, soll mir bitte eine Mail schicken.
Gruss und eine schöne warme Woche
wir reden hier über Tank- und Silofahrzeugen (nicht von Biertransportern !!!)
Das BGH hat entschieden: Ein Frachtführer hat - ausser im Falle des qualifizierten Verschuldens im Sinne des § 435 HGB - nicht für Güterfolgeschäden einzustehen.
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Gruss und eine schöne warme Woche
Fabian Chr. Ude
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
Voltastr. 84
60486 Frankfurt/Main
Tel 069-7803 1898
Handy 0151 26415845
mailto:fabian.ude@kravag.de
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