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Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 1505/12
531/563 IN 1505/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMLogistic GmbH, Manfred-von-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden AG Dresden, HRB 30191 vertreten durch den Geschäftsführer Stiller Dieter
- wurde am 17.09.2012 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefax: 0351 47782 44 Telefon geschäftlich: 0351 47782 31
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.10.2012 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1 InsO
- die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
sind schriftlich bis zum 17.12.2012 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Bis zum 17.12.2012 kann der Feststellung schriftlich widersprochen werden.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
531 IN 1505/12 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.09.2012
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 531 IN 1505/12
531/563 IN 1505/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TMLogistic GmbH, Manfred-von-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden AG Dresden, HRB 30191 vertreten durch den Geschäftsführer Stiller Dieter
- wurde am 17.09.2012 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Insolvenzverwalter Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefax: 0351 47782 44 Telefon geschäftlich: 0351 47782 31
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.10.2012 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1 InsO
- die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
sind schriftlich bis zum 17.12.2012 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Bis zum 17.12.2012 kann der Feststellung schriftlich widersprochen werden.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
531 IN 1505/12 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.09.2012