Ticket aus Holland

    • Ticket aus Holland

      Ein wunderschönen guten Tag allerseits,

      ich habe letztens ein Ticket über 70 Euronen (7km/h zu schnell !!!) aus Holland bekommen mit einem wunderschönen Farbfoto eines meiner Fahrzeuge, allerdings leider den Sattelzug von hinten. Habe mich mal blöd gestellt und ein Foto von vorn angefordert, um den Fahrer über das Kennzeichen der Zugmaschine eindeutig identifizieren zu können. Das Blöde ist halt nur, das ich total ignoriert werde. Jetzt hat der Staatsanwalt meinen Widerspruch abgeschmettert, weil ich die Sicherheitsleistung nicht eingezahlt habe. Komischerweise war die genau so hoch wie die eigentliche Strafe, ein Schelm, wer Böses bei denkt :)

      Weis jemand, welche Haftungsart in Holland gilt, also ob der Halter oder Fahrer aufkommen muß?

      Gibt es Amtsbeihilfe von Deutschland bei der Eintreibung der Bussgelder?

      Der betroffene Fahrer hatte nur eine Gastrolle bei mir und im Moment sucht ihn auch schon das Jugendamt, soll heissen, ich bekomme das Bussgeld niemals zurück erstattet, falls ich zahle.

      Für sachdienliche Aufklärung wäre ich echt dankbar.

      mfg thommygera
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Es gilt Halterhaftung, wie fast überall ausserhalb von Deutschland. Deshalb fotografieren sie ja auch von hinten. In Deutschland wird Dir in nächster Zeit nichts passieren, aber in Holland könnte Dir sogar passieren, daß Dein Auflieger beschlagnahmt wird. Am besten verlierst Du das Kennzeichen. Das Kennzeichen wird dann ein paar Jahre gesperrt und dann bekommt es ein anderer dem man dann vielleicht sein Fahrzeug beschlagnahmt bis er seine Unschuld beweist. Das ist dann aber nicht mehr Dein Problem ,-)
    • Naja, das war eine Verlegenheitstour, wir fahren sonst nie raus aus Deutschland, war letztes Jahr eine von 3 Auslandsfahrten und auch nur kurz mal drüber gehuscht. Sollte also kein Problem sein, einer Beschlagnahmung aus dem Weg zu gehen. Hauptsache Flensburg hat mich nicht irgendwann ganz dolle lieb :)

      mfg thommy
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      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • RE: Ticket aus Holland

      Original von thommygera

      Weis jemand, welche Haftungsart in Holland gilt, also ob der Halter oder Fahrer aufkommen muß?

      Gibt es Amtsbeihilfe von Deutschland bei der Eintreibung der Bussgelder?

      Der betroffene Fahrer hatte nur eine Gastrolle bei mir und im Moment sucht ihn auch schon das Jugendamt, soll heissen, ich bekomme das Bussgeld niemals zurück erstattet, falls ich zahle.




      Hallo,

      grundsätzlich haftet der Halter. Vorteil des Blitzens von hinten ist die Tatsache, dass man in den Niederlanden auch die Zweiradfahrer überwachen und deren Verstöße ahnden kann. Wie bei uns in Deutschland auch ist der Halter dafür verantwortlich, Aufzeichnungen darüber zu führen, wer wann mit welchem Fahrzeug (auch Anhänger/ Auflieger) unterwegs war.

      Die Niederländer versuchen zunächst einmal, ihre Forderungen selbst einzutreiben. Verspricht dies jedoch wenig Erfolg, so leistet Deutschland auch Amtshilfe!

      Gastrolle hin oder her, wenn Du den Fahrer doch benennen kannst, bist Du aus der Sache raus. Verstehe also das eigentliche Problem nicht...
    • Hallo V8,

      das Problem ist es für mich dadurch, das ich keine ladungsfähige Anschrift des Fahrers benennen kann und als Halter dann auf der Strafe sitzen bleibe, wenn diese gegen mich vollstreckt werden würde.

      Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, das sich Behörden notfalls den sogenannten Zweitschuldner ranziehen, wenn der eigentliche Verursacher nicht zu finden ist. Und das wäre dann ja wohl der Halter.

      Mal ganz abgesehen davon gilt ja immer die Unschuldsvermutung, wonach die Schuld nachgewiesen werden muss, jedenfalls in Deutschland. Gilt eine Halterhaftung (deswegen meine Frage), braucht das natürlich keiner nachweisen, da man diesen ja immer heraus bekommt und an den A... fassen kann.

      Ich werde dem Herren Staatsanwalt jetzt mal die letzte mir bekannte Adresse mitteilen und abwarten was passiert. Aber ich glaube, ich weis schon, wer das letztendlich bezahlt. Ich will nämlich dieses Jahr im August an die schöne Nordsee und bei mir hat der gesamte Fuhrpark die selben Kennzeichen, sprich laufende Nummern. Da schließen die mich dann im Urlaub vielleicht noch weg. :)

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

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    • Moin thommygera,

      die Niederländer blitzen von hinten. Denen ist es, soweit ich es weiss, egal wer das Fahrzeug gefahren hat.
      Und ja, wenn man in NL auf der Bahn geblitzt wird, dann gelten andere Toleranzen als in D.
      Ich habe (für meinem Pkw) mal ein Schreiben bekommen (anno 98). Sehr fürsorglich mit Konto in D. Und dem Hinweis, dass ich nicht bezahlen muss, aber das Kennzeichen ist auf einer Liste und bei der nächsten Verkehrskontrolle bin ich ganz vorne.....und das glaube ich. :D
      (In CZ gilt ähnliches. Wenn man die Polizisten überreden kann, den Strafzettel nach D zu schicken, dann kommt, nachdem man nicht reagiert hat, ein Einschreiben. Wenn man dann immer noch nicht zahlt, dann ist mit dem entsprechenden Kennzeichen bei einer Verkehrskontrolle der Tag gelaufen)

      Ach, ja, und wenn ich Staatsanwalt in NL wäre, dann würde mich die Adresse des Fahrers nicht interessieren. Warum auch, ich "kenne" doch den Halter... :D :D
      Und in einer Kontrolle wird, denke ich, das _exakte_ Kennzeichen überprüft. Also nicht mit dem LKW in den Urlaub fahren. ;)

      Krischan
    • Gegen den Bescheid kann innerhalb von 6 Wochen ab Versendedatum ein begründeter Schriftlicher Wiederspruch eingelegt werden bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Gibt diese dem Einspruch nicht statt, ist innerhalb von 2 Wochen der Bescheid zu bezahlen. Bei nicht bezahlung gibt es einen Mahnbescheid mit verdoppelter Buße. Akteneinsicht etc. wird nur Gewährt wenn eine Kaution in höhe des Bußgeldbescheides hinterlegt wird. Diese wird entweder nach der Verhandlung zurück gezahlt oder einbehalten. Alle vergehen ausländischer Verkehrsteilnehmer werden gespeichert und überwacht. Bei erneuter einreise und nicht bezahlter Knolle verdreifacht sich die Strafe und wird am Ort der Kontrolle sofort fällig. Als bezahl die 70 euro und gut.
    • Jetzt mal ein Zitat aus Österreich!

      Warum werden wir jetzt von vorne geblitzt.

      Zitat: Da es in D keine Halterhaftung gibt kommen wir mit dem Foto von hinten nicht durch!

      Wenn du Regelmassig nach NL fährst, dann zahlen denn wenn der Auflieger mal in eine Kontrolle kommt, geht es ohne zu zahlen nicht weiter in den nächsten 5 Jahren!

      Wer nur einmal in NL war kann es gelassen sehen und nicht zahlen!

      Hier mal zum nachlesen!

      bussgeldkatalog.ws/eu-strafzettel/
    • Entschuldige bitte gelöschter User 3, das ich unter Rechtsfragen mal ne Rechtsfrage gepostet habe. Wenn es mir um 70 Euro gegangen wäre, hätte ich in der Rubrik "Hartz4" nen Spendenaufruf gestartet.

      Allen anderen besten Dank, hat mir schon weiter geholfen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

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