Hallo zusammen,
wir haben uns heute im Büro über die Kabotage-Regelungen innerhalb der EU unterhalten.
Ich denke jeder kennt die 3 in 7 Regel, wonach ein Frachtführer 3 Transporte innerhalb von 7 Tagen in einem fremden EU-Land durchführen darf.
Dabei sind einige Fragen aufgetaucht die wir diskutiert haben und keiner wusste so richtig die Antwort. Auch das Internet was ich jetzt seit über 3 Stunden durchforste, hat mir noch keine eindeutigen Antworten liefern können, daher seid ihr meine letzte Hoffnung.
Folgendes Beispiel:
Ein deutscher Frachtführer führt einen Initial-Transport von Deutschland nach Spanien durch. Im Anschluss macht er 3 Kabotage-Fahrten innerhalb von Spanien.
1. Frage:
Darf er nach den Kabotage-Transporten wieder eine Sendung in Spanien für Frankreich laden? (hier waren wir alle der Meinung, das er das darf)
2. Frage:
Falls ja, darf er nach der vollständigen Entladung in Frankreich nun dort wieder 3 Kabotagetransporte durchführen?
3. Frage:
Falls ja, dürfte er nun wieder in Frankreich für Spanien laden und dann anschließend wieder 3 Transporte durchführen.
Man könnte die Frage auch zusammenfassen: Ist diese unendliche Kabotage aktuell möglich? Oder muss der Unternehmer nach Ausschöpfung des Kabotagekontingents wieder zurück in sein Heimatland fahren?
In der EU-Verordnung 1072/2009 habe ich dazu nichts gefunden. Da steht nur, dass 3 in 7 erlaubt sind. Aber nicht ob das wieder von neu gilt wenn ich in das nächste Land (beladen) fahre.
Vielleicht weiß ja jemand mehr!
Danke Euch vorab.
Viele Grüße
Transporter83
wir haben uns heute im Büro über die Kabotage-Regelungen innerhalb der EU unterhalten.
Ich denke jeder kennt die 3 in 7 Regel, wonach ein Frachtführer 3 Transporte innerhalb von 7 Tagen in einem fremden EU-Land durchführen darf.
Dabei sind einige Fragen aufgetaucht die wir diskutiert haben und keiner wusste so richtig die Antwort. Auch das Internet was ich jetzt seit über 3 Stunden durchforste, hat mir noch keine eindeutigen Antworten liefern können, daher seid ihr meine letzte Hoffnung.

Folgendes Beispiel:
Ein deutscher Frachtführer führt einen Initial-Transport von Deutschland nach Spanien durch. Im Anschluss macht er 3 Kabotage-Fahrten innerhalb von Spanien.
1. Frage:
Darf er nach den Kabotage-Transporten wieder eine Sendung in Spanien für Frankreich laden? (hier waren wir alle der Meinung, das er das darf)
2. Frage:
Falls ja, darf er nach der vollständigen Entladung in Frankreich nun dort wieder 3 Kabotagetransporte durchführen?
3. Frage:
Falls ja, dürfte er nun wieder in Frankreich für Spanien laden und dann anschließend wieder 3 Transporte durchführen.
Man könnte die Frage auch zusammenfassen: Ist diese unendliche Kabotage aktuell möglich? Oder muss der Unternehmer nach Ausschöpfung des Kabotagekontingents wieder zurück in sein Heimatland fahren?
In der EU-Verordnung 1072/2009 habe ich dazu nichts gefunden. Da steht nur, dass 3 in 7 erlaubt sind. Aber nicht ob das wieder von neu gilt wenn ich in das nächste Land (beladen) fahre.
Vielleicht weiß ja jemand mehr!
Danke Euch vorab.


Viele Grüße
Transporter83