Hallo zusammen:
ich stehe vor folgendem Sachverhalt, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Die "Hersteller AG" in Deutschland produziert eine Ware, die nach Japan versandt wird.
Käufer ist allerdings die "Trading GmbH" in Deutschland, auf die gleich eingegangen wird.
Die "Veredeler Ltd" in Japan fügt der Ware Magnete hinzu und schickt sie zurück nach Deutschland.
Importeur ist allerdings die "Trading GmbH" in Deutschland, Empfänger die "Käufer GmbH" , ebenfalls in Deutschland.
Die "Trading Ltd.", die Muttergesellschaft der "Trading GmbH" in Japan, könnte für den Import eine Rechnung von "Trading Ltd." and "Trading GmbH", oder an "Käufer GmbH" schreiben.
Für den Export kann entweder die "Hersteller AG" eine Rechnung an "Trading Ltd", oder auch die "Trading GmbH" an "Trading Ltd." schreiben.
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Soweit ich nun herausgefunden habe, muß ein passiver Veredelungsschein ausgestellt werden. Muß dies die "Hersteller AG" oder die "Trading GmbH" machen ?
Beim Import muß logischerweise eine Nämlichkeitssicherung durchgeführt werden. Für die Berechnung für Zoll und EUSt. werden die Veredelungskosten zugrunde gelegt (die hinzugefügten Magnete + Frachtkosten).
Wer soll aber hier am sinnvollsten der Importeur sein, so daß der Zollbeamte nicht in's Schleudern kommt ?
Kann man die Zahlung der EUSt. z.B. über einen Fiskalvertreter umgehen ?
Bin für jeden Hinweis dankbar !
Stefan1531
ich stehe vor folgendem Sachverhalt, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Die "Hersteller AG" in Deutschland produziert eine Ware, die nach Japan versandt wird.
Käufer ist allerdings die "Trading GmbH" in Deutschland, auf die gleich eingegangen wird.
Die "Veredeler Ltd" in Japan fügt der Ware Magnete hinzu und schickt sie zurück nach Deutschland.
Importeur ist allerdings die "Trading GmbH" in Deutschland, Empfänger die "Käufer GmbH" , ebenfalls in Deutschland.
Die "Trading Ltd.", die Muttergesellschaft der "Trading GmbH" in Japan, könnte für den Import eine Rechnung von "Trading Ltd." and "Trading GmbH", oder an "Käufer GmbH" schreiben.
Für den Export kann entweder die "Hersteller AG" eine Rechnung an "Trading Ltd", oder auch die "Trading GmbH" an "Trading Ltd." schreiben.
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Soweit ich nun herausgefunden habe, muß ein passiver Veredelungsschein ausgestellt werden. Muß dies die "Hersteller AG" oder die "Trading GmbH" machen ?
Beim Import muß logischerweise eine Nämlichkeitssicherung durchgeführt werden. Für die Berechnung für Zoll und EUSt. werden die Veredelungskosten zugrunde gelegt (die hinzugefügten Magnete + Frachtkosten).
Wer soll aber hier am sinnvollsten der Importeur sein, so daß der Zollbeamte nicht in's Schleudern kommt ?
Kann man die Zahlung der EUSt. z.B. über einen Fiskalvertreter umgehen ?
Bin für jeden Hinweis dankbar !
Stefan1531