Tachoscheibe WEG

    • Tachoscheibe WEG

      Hallo Liebe Fahrgemeinde und Unternehmer sowie alle Rechtsspezialisten

      Folgendes Problem:

      Fahrer fährt auf Autobahn abstandsmessung aus Auto im Vorbeifahrn mit Videoaufnahme erkennbar LKW und Nummernschild Kein Fahrer !!!
      ca. 2 wochen später Post von Bußgeldstelle wer ist gefahren Antwort Vom Unternehmer Fahrer XY !
      Post zu Fahrer XY 50,-€ und 3 Punkte Einspruch eingelegt weil auf Video nicht erkennbar wer Fährt.
      Jetzt Polizei vor der Tür und möchte Scheibe sehn von diesem Tag welche aber nicht Vorhanden ist da Fahrer XY diese hat mitgenommen.

      Nun meine eigentliche Frage :
      Muß der Unternehmer einBußgeld zahlen weil er ja damit gegen die Aufbewahrungspflicht verstößt oder kann er die weitere aussage verweigern weil es Fahrer XY in der Owi belasten würde ??

      Ist nicht ganz einfach zu schreiben aber hoffentlich verständlich

      Danke
      Gruß
      Daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Hier mal Zitate eines RA aus einem anderen Forum, wie man sich bei OWI's verhalten sollte:

      ZITAT Anfang
      1.
      Verkehrsrechtsschutzversicherung, genug Geld oder ein größeres Bedürfnis haben, Fahrverbot und Punkten zu entgehen...

      2.
      NIE, den Anhörungsbogen auch nur in die Nähe eines Schreibgerätes kommen lassen, damit da NICHTS eingetragen wird und damit das Ding NIE zurück geschickt wird.

      3.
      Termine bei der Polizei zur Anhörung sind freundliche oder weniger freundliche EINLADUNGEN, denen man als Beschuldigter (egal ob Straf- oder OWI-Verfahren) NIE Folge leisten sollte.

      zu 2. + 3.
      Schweigen ist das gute Recht eines jeden Beschuldigten und wird ihm/ihr/EUCH nie zum Nachteil gereichen.


      Soviel kann man schon mal richtig machen, bis es zum Anwalt geht. Dann sollte eine individuelle Beratung erfolgen, wie es in den einzelnen Verfahrensstadien weiter geht. Dazu kann ich nichts verallgemeinernd empfehlen.

      Das ganze OWI-Verfahren hat viel mit Taktik und dem Wissen zu tun, wie Polizei, Behörden, Gerichte bis hin zum OLG funktionieren...

      Ansonsten, es wurde schon erwähnt, sollte man versuchen das ganze sportlich zu sehen. Mal kriegen sie einen, mal nicht....
      ZITAT ENDE

      weitere Tips gibt es auch hier: radarforum.de/forum/

      Hausbesuche siehe Punkt 3.....

      vielleicht hilft es ja ein bisschen...ansonsten ab zum Anwalt!
    • Es gibt auch Richter die stellen ein Hausdurchsuchungsbefehl aus wegen einer
      Tachoscheibe.
      Es wurde auch schon Anzeige erstattet beim Gewerbeaufsichtsamt, Unternehmer
      gibt Tachoscheibe nicht raus, wo möglich selbst gefahren und Fahrzeitüberschreitung.

      Ich warte jetzt auf den nächsten Fall, wenn Polizei kommt Tachoscheibe. Ich habe
      keine von diesem Fahrzeug (DIGI). Wenn nicht nach gefragt nach Digi.

      Habe aber schon bezahlt wegen nicht herrausgabe der Personalien des Fahrers.

      Wir sehen ab von einem führen von einem Fahrtenbuch von KFZ......
      Verwaltungsgebühr 40 Teuros. Einspruch, nach einem Gerichtsurteil muß das
      innerhalb von 3 Monate sein das der Fahrer vom Fahrzeug nicht ermittelt
      wurde. Nix 40 Euronen.

      Folgendes läuft nicht mehr seit 2 Jahren, innerhalb der Fam. ddas Fahrzeug um
      zu melden.