Hallo Liebe Fahrgemeinde und Unternehmer sowie alle Rechtsspezialisten
Folgendes Problem:
Fahrer fährt auf Autobahn abstandsmessung aus Auto im Vorbeifahrn mit Videoaufnahme erkennbar LKW und Nummernschild Kein Fahrer !!!
ca. 2 wochen später Post von Bußgeldstelle wer ist gefahren Antwort Vom Unternehmer Fahrer XY !
Post zu Fahrer XY 50,-€ und 3 Punkte Einspruch eingelegt weil auf Video nicht erkennbar wer Fährt.
Jetzt Polizei vor der Tür und möchte Scheibe sehn von diesem Tag welche aber nicht Vorhanden ist da Fahrer XY diese hat mitgenommen.
Nun meine eigentliche Frage :
Muß der Unternehmer einBußgeld zahlen weil er ja damit gegen die Aufbewahrungspflicht verstößt oder kann er die weitere aussage verweigern weil es Fahrer XY in der Owi belasten würde ??
Ist nicht ganz einfach zu schreiben aber hoffentlich verständlich
Danke
Gruß
Daffan
Folgendes Problem:
Fahrer fährt auf Autobahn abstandsmessung aus Auto im Vorbeifahrn mit Videoaufnahme erkennbar LKW und Nummernschild Kein Fahrer !!!
ca. 2 wochen später Post von Bußgeldstelle wer ist gefahren Antwort Vom Unternehmer Fahrer XY !
Post zu Fahrer XY 50,-€ und 3 Punkte Einspruch eingelegt weil auf Video nicht erkennbar wer Fährt.
Jetzt Polizei vor der Tür und möchte Scheibe sehn von diesem Tag welche aber nicht Vorhanden ist da Fahrer XY diese hat mitgenommen.
Nun meine eigentliche Frage :
Muß der Unternehmer einBußgeld zahlen weil er ja damit gegen die Aufbewahrungspflicht verstößt oder kann er die weitere aussage verweigern weil es Fahrer XY in der Owi belasten würde ??
Ist nicht ganz einfach zu schreiben aber hoffentlich verständlich
Danke
Gruß
Daffan
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.