Ist eine Firma willens, die Kosten für den Führerschein und Ausbildung zu übernehmen, kann man einen Vertrag zwischen AG und AN schließen, der beinhaltet, daß bei Kündigung durch den AN die Kosten für die Ausbildung vom AN zu bezahlen sind. Die Kosten werden dann monatlich um einen gewissen Betrag abgeschrieben, bis sie nach einer gewissen Zeit abgearbeitet sind. Reduziert zumindest für den AG das Risiko durch eine Kündigung durch den AN.
CU
Roland
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Roland
Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.
Wilhelm Busch
Wilhelm Busch